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Veröffentlicht am: 27.01.2023
Schöffenwahl 2023 - Jetzt bewerben!
Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste
Schöffenwahl 2023 - Plakat

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. In allen Gemeinden werden daher Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim Amtsgericht Erlangen gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie haben die Möglichkeit, sich bis einschließlich Montag, 20. März 2023 für das Amt des Schöffen zu bewerben. Das Bewerbungsformular sowie die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen erhalten Sie während der üblichen Öffnungszeiten in den Rathäusern. Alternativ können Sie den Bewerbungsbogen sowie weitere Informationen auf unseren Homepages unter "Aktuelles -> Wahlen" herunterladen bzw. finden dort auch weitere externe Informationsangebote zu diesem Thema.

Für telefonische Auskünfte steht Ihnen Herr Maiwald unter 09135 - 7373916 zur Verfügung.

Jugendschöffen

Neben Schöffen werden derzeit auch Bewerber für das Amt der Jugendschöffen gesucht. Informationen dazu finden Sie in diesen News-Beitrag und ebenfalls unter "Aktuelles -> Wahlen"

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