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Veröffentlicht am: 14.11.2023
Lagerung von Baumaterial auf öffentlichem Verkehrsgrund
in Großenseebach, Lindenweg 1
Bauarbeiten/Sperrung in der Gemeinde Großenseebach - Thumbnail

Die Gemeinde Großenseebach erlässt gemäß § 46, Abs. 1. Nr. 8 StVO als Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung zum

befristeten Lagern von Baumaterial auf öffentlichem Verkehrsgrund

in Großenseebach, Lindenweg 1
vom 20.11. bis 15.12.2023

Bitte beachten Sie die entsprechenden Halteverbote in diesem Bereich.

Lagerung von Baumaterial in Großenseebach, Lindenweg 1 vom 20.11. - 15.12.2023OpenStreetMap/Montage: VG Heßdorf/Brehme
Lagerung von Baumaterial in Großenseebach, Lindenweg 1 vom 20.11. - 15.12.2023

Wir danken den betroffenen Verkehrsteilnehmern und Anwohnern für ihr Verständnis und bitten um erhöhte Aufmerksamkeit im Bereich der angeordneten Einschränkungen.

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