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Veröffentlicht am: 29.07.2024

Aus dem Gemeinderat Großenseebach

Beschlüsse und Ergebnisse der Sitzung vom 18. Juli 2024
Vormals nicht-öffentliche Beschlüsse
Bekanntmachung der Gemeinde Großenseebach

In Vollzug des Beschlusses der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 13. Juni 2024 wurde in öffentlicher Sitzung am 18. Juli 2024 auf Grund des Wegfalls der Geheimhaltungsgründe bekannt gegeben, dass…

  • der Gemeinderat die Vergabe des Auftrages zur Erstellung eines Anlagenachweises für die Entwässerungsanlagen der Gemeinde Großenseebach zu einem Pauschalpreis von 12.971 € brutto an das Büro Kommunale transparenz pro fide GmbH, Würzburg vergab.
  • Zudem genehmigte das Gremium in der nicht-öffentlichen Sitzung vom 13. Juni die Vergabe des Auftrages zur Beschaffung von fünf digitalen Schultafeln für die Grundschule Großenseebach zu einem Preis von 28.523,81 € brutto an die Fa. wende.interaktiv GmbH, Kalchreuth.
Informationen
Machbarkeitsstudie eines Bürgerhauses

Herr Gerald Reinhardt vom Planungsbüro Architektur und Bauwesen aus Höchstadt/Aisch stellte dem Gemeinderat die bisher vorliegenden Erkenntnisse und Ergebnisse seiner Machbarkeitsstudie für ein Bürgerhaus auf Flur Nr. 21 („Rechenmachergrundstück“ am Hirtenberg) vor.

Im gültigen Flächennutzungsplan ist das Areal als Gemeinbedarfsfläche verzeichnet und laut Baurecht könnte dort grundsätzlich problemlos ein Baukörper mit Erdgeschoss und Obergeschoss errichtet werden. Von einer Unterkellerung rät Herr Reinhardt deutlich ab. Das Gelände ist erschlossen und bei einem Gemeinschaftsraum mit bis zu 200 Personen können auch die notwendigen 20 Stellplätze auf dem Areal nachgewiesen werden.

Rechenmachergrundstück in GroßenseebachMarc Brehme/VG Heßdorf
Das sogenannte "Rechenmachergrundstück" in Großenseebach liegt direkt am Hirtenberg - zwischen altem Dorfplatz (Fahrradunterstellplatz) und dem Rathaus.

Der reine Baukörper (ohne Ausstattung, ohne Planungskosten) dürften sich in einer Größenordnung von 1,9 Mio. Euro bewegen. Eine Prognose hinsichtlich der technischen Ausstattung und des Innenausbaus ist derzeit noch nicht wirklich möglich. Eine mögliche staatliche Förderung wäre noch zu prüfen. Der nächste Schritt – wollte man das Projekt angehen – wäre eine offizielle Bauvoranfrage beim Landratsamt, die jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre, da eine detaillierte Eingabeplanung seitens des Architekten erstellt werden müsste.

Das Gremium bedankte sich für die Präsentation und wird das Thema ggf. zu gegebener Zeit wieder aufgreifen.

Öffnungszeiten in der KiTa „Seebachwichtel“

Der Gemeinderat Großenseebach hatte in seiner Sitzung vom 09.11.2023 beschlossen, dass die geänderten Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung Seebachwichtel vorerst bis zum Ende des Kalenderjahres 2023/2024, also bis zum 31.08.2024 beibehalten werden. Nachdem sich die Personalsituation in der Einrichtung wegen eines hohen Krankheitsstandes des Personals und damit einhergehender hoher Zahl an Mehrarbeitsstunden nicht gebessert hat, beschloss der Gemeinderat, die aktuell (auf 16 statt 17 Uhr) verkürzten Öffnungszeiten auch im kommenden Krippen- und Kindergartenjahr 2024/2025 (also bis 31.08.2025) beizubehalten.

Wussten Sie Eigentlich...?

Aktuelle Satzungen und Verordnungen finden Sie (ab der Veröffentlichung bzw. dem Inkrafttreten) u. a. auf der Homepage der Gemeinde unter www.grossenseebach.de/satzungen. bzw. auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft unter www.vg-hessdorf.de/satzungen.

Verschiedenes
Jürgen Jäkel

Der Bürgermeister informierte u.a., dass:

  • die „Richtlinien der Gemeinde Großenseebach zur Gewährung von Zuschüssen zur Nutzung regenerativer Energiequellen für private Wohngebäude“ wegen einer aktuellen Gesetzesänderung hinsichtlich der geförderten Wattzahlen überarbeitet wurden. Die neue Version ist bereits auf der Homepage zugänglich. -> Satzungen/Verordnungen
  • Gespräche zum Thema „Wärmeverbund“ mit den beiden örtlichen Kirchengemeinden ergaben (vgl. Sitzung vom 13.06.24), dass diese grundsätzlich interessiert wären. Nach einer Abstimmung in ihren zuständigen Gremien werden sie sich wieder bei der Gemeinde melden.
  • die Umbaumaßnahmen im Sanitärbereich des Kindergartens gut voranschreiten. Zudem habe der Kindergarten von einer örtlichen Firma im Juli eine Spende erhalten.
  • weiter am Thema „Tempo 30 in der Hauptstraße“ gearbeitet würde. Nachdem eine von der Gemeinde in Auftrag gegebene rechtliche Stellungnahme einer renommierten Nürnberger Rechtsanwaltskanzlei ergeben hatte, dass ein rechtliches Vorgehen der Gemeinde Großenseebach gegen die Entscheidung des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt (* Weitere Infos unten) nur geringe Aussicht auf Erfolg hätte, mache ein neues Bundesgesetz Hoffnung, das aktuell den Bundesrat erfolgreich durchlaufen hat. Dieses soll Gemeinden in solchen Fällen unter Umständen einen größeren eigenverantwortlichen Handlungsspielraum zugestehen. Die weitere Entwicklung bzgl. der konkreten Umsetzung bleibt aber noch abzuwarten.

* Die Vorgeschichte: Das Landratsamt hatte dem Antrag auf Tempo 30 an der Hauptstraße Großenseebach in großen Teilen stattgegeben, die Regierung von Mittelfranken jedoch hatte dies abgewiesen; Klagegegner wäre jedoch als ausführende Behörde das Landratsamt.

 

Nächste Sitzungstermine

Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates finden voraussichtlich am 12.09.24 und am 10.10.2024 um 18 Uhr jeweils im Sitzungssaal des Rathauses Großenseebach statt.

Die Bekanntmachung der Sitzungen inklusive der vollständigen Tagesordnungen finden Sie als Aushänge in den Amtstafeln und auch immer (ab etwa eine Woche vor dem Sitzungstermin) unter www.grossenseebach.de/bis im Sitzungskalender unseres Bürger-Informations-Systems (BIS).

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