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Veröffentlicht am: 25.09.2024

Aus dem Gemeinderat Großenseebach

Beschlüsse und Ergebnisse der Sitzung vom 12. September 2024
Vormals nicht-öffentliche Beschlüsse
Bekanntmachung der Gemeinde Großenseebach

In Vollzug des Beschlusses der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 18. Juli 2024 wurde in öffentlicher Sitzung am 12. September 2024 auf Grund des Wegfalls der Geheimhaltungsgründe bekannt gegeben, dass…

  • ... der Gemeinderat die Auftragsvergabe zur Beschaffung von Spielgeräten zum Zwecke der Errichtung eines Spielplatzes auf dem Gelände des FSV Großenseebach gemäß des Angebotes vom 09.07.2024 an die Ernst Maier Spielplatzgeräte GmbH, Wasserburger Str. 70, 83352 Altenmarkt a. d. Alz mit einer Auftragssumme von 27.087,86 € netto (32.234,55 € brutto) beschloss.
  • ... das Gremium die Vergabe des Auftrages zum Anbau eines Unterstandes für Maschinen und Baumaterialien an die Bauhofhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 651 der Gemarkung Großenseebach zu einem Preis von 14.801,20 € netto (17.613,43 € brutto) an die Fa. Nendel & Sohn aus Heßdorf-Untermembach, Hochstr. 1a, genehmigte.
Informationen
Wärmeversorgungkonzept für den Komplex Schule/ Mehrzweckhalle; hier: Wahl der Variante
Mehrzweckhalle GroßenseebachVG Heßdorf/Brehme
Die Mehrzweckhalle Großenseebach wird für Schulsport sowie Veranstaltungen von Schule und Gemeinde genutzt.

In der Sitzung des Gemeinderates vom 13. Juni 2024 stellte ein Projektleiter des Instituts für Energietechnik IfE GmbH an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden verschiedene Varianten eines Wärmeversorgungskonzeptes für den Komplex Schule/Mehrzweckhalle vor.

Während dieser Sitzung im Juni äußerte das Gremium der Wunsch an das IfE, die Präsentation noch um weitere Informationen zu ergänzen. Das IfE holte dies wie gewünscht nach und der Bürgermeister übermittelte den Gemeinderatsmitgliedern am 22. Juli 2024 die ergänzte Präsentation. Das Gremium hatte nun Gelegenheit sich mit der Sachlage weiter vertraut zu machen und sich im Nachgang zur Sitzung damit zu befassen. Um das Projekt weiter voranzubringen, wäre in der September-Sitzung nun ein Beschluss für eine der vorgestellten Varianten notwendig gewesen.

Die Verwaltung schlug vor, die – auch vom IfE favorisierte – Variante (Hackschnitzel/Pellets, Flüssiggastherme, Wärmepumpe) weiter zu verfolgen. Die Wärmepumpe sollte in diesem Fall – wie vom IfE vorgeschlagen - mitgeplant und nach Installation einer zusätzlichen PV-Anlage auf dem Komplex Schule/Mehrzweckhalle in Betrieb genommen werden.

Im Laufe der ausführlichen und konstruktiven Diskussion im Gremium hinterfragten mehrere Gemeinderäte, ob es sinnvoll sei, auf drei Komponenten zu setzen, weil dies auch in drei Fällen Investitions- und Wartungskosten nach sich ziehen würde. Weiterhin müsste der Energiebedarf von modernen Wärmepumpen durchaus allein zu bewältigen sein. Diese könnten grundsätzlich auch zur Kühlung/Klimatisierung genutzt werden.

Mehrere Gemeinderäte vertraten die Ansicht, dass es schon sinnvoll sei, sich breiter aufzustellen, um unabhängiger von Einzelkomponenten und gegebenenfalls bei Ausfällen noch handlungsfähig zu sein.

Nach eingehender Diskussion wurde der Tagesordnungspunkt vertagt (11 : 3 Stimmen).

Der Gemeinderat beauftragte Bürgermeister und Verwaltung, für die nächste Gemeinderatssitzung am 10. Oktober 2024 nochmals einen Vertreter des IfE einzuladen. Dieser solle dann Antworten auf die Fragen ausarbeiten und präsentieren, ob der Energiebedarf des Gebäudekomplexes durch eine Wärmepumpe allein zuverlässig gedeckt werden könne.

 

Jahresrechnung 2023
Haushalt/Haushaltssatzung - SymbolbildVG Heßdorf/Brehme

Die Verwaltung der VG Heßdorf legte dem Gremium die Ergebnisse der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Großenseebach vor und erläuterte die Zahlen. Das Ergebnis der Jahresrechnung 2023 lautet wie folgt:

Die Jahresrechnung 2023 schließt in bereinigten Einnahmen und Ausgaben mit insgesamt 7.315.354,37 Euro ab. Das bedeutet eine Absenkung zum Planhaushalt 8.110.150,00 Euro in Höhe von 9,8 %.

Der Verwaltungshaushalt schließt in den bereinigten Solleinnahmen und -ausgaben mit 5.729.378,51 Euro ab. Das bedeutet eine Erhöhung zum Planhaushalt 5.634.850,00 Euro in Höhe von 1,68 %.

Der Vermögenshaushalt schließt in den bereinigten Solleinnahmen und -ausgaben mit 1.585.975,86 Euro ab. Das bedeutet eine Absenkung zum Planhaushalt 2.475.300,00 Euro in Höhe von 35,93 %.

Der Überschuss im Verwaltungshaushalt in Höhe von 941.514,42 Euro konnten dem Vermögenshaushalt zugeführt werden.

Der Überschuss im Vermögenshaushalt in Höhe von 354.175,91 Euro konnte der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.

Die allgemeine Rücklage beträgt zum Stand 31.12.2023: 4.570.875,94 Euro.

Als nächster Schritt ist die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2023 durch den zuständigen Rechnungsprüfungsausschuss vorgesehen.

Der Gemeinderat nahm das Ergebnis der Jahresrechnung zur Kenntnis und genehmigte die ungedeckten Haushaltsüberschreitungen (14 : 0 Stimmen).

 

Bekanntgabe Konzessionsvertrag Catering KiTa Seebachwichtel

Mit Schreiben vom 12. Juli 2024 hatte der bisherige Caterer den laufenden Vertrag zur Belieferung des gemeindlichen Kindergartens und der Kinderkrippe Seebachwichtel mit Mittagessen zum 31.08.2024 gekündigt. Aufgrund der Kündigung musste dringend und unverzüglich gehandelt werden und eine öffentliche Ausschreibung vorgenommen werden, um die weitere Versorgung der KiTa-Kinder mit Mittagessen zu gewährleisten. Die Verwaltung führte die Ausschreibung in den letzten Wochen ordnungsgemäß durch und wertete diese aus.

Im Ergebnis erhielt das Landgasthaus Utz aus Weppersdorf den Zuschlag und beliefert folglich seit dem 01. September 2024 den gemeindlichen Kindergarten mit Mittagessen.

 

Konzessionsvertrag Strom; hier: Neuabschluss / Fortführung des Vertrages mit der Bayernwerk Netz GmbH ab 01.09.2026

Zwischen der Gemeinde Großenseebach und der Bayernwerk Netz GmbH besteht seit vielen Jahren eine vertragliche Regelung hinsichtlich der Nutzung gemeindlicher Verkehrsflächen für die Verlegung und den Betrieb von Anlagen der Stromversorgung der Bayernwerk Netz GmbH. Es handelt sich um den sogenannten „Konzessionsvertrag Strom“. In diesem sind insbesondere die Rechte und Pflichten der Vertragsteile geregelt und auch die sogenannte Konzessionsabgabe, also die „Benutzungsgebühr“, die Bayernwerk für die Nutzung der gemeindlichen Flächen an die Gemeinde Großenseebach entrichtet. ie Laufzeit des bestehenden Vertrages endet zum 31.08.2026.

Folglich wurde entsprechend der Vorgaben des § 46 Abs. III des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) – diese Tatsache durch eine Anzeige im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht und es wurden mögliche Interessenten für die Fortführung des Vertrages aufgefordert, Angebote abzugeben. Die hat unter dem Datum des 07.03.2024 ein detailliertes Angebot eingereicht und ihr großes Interesse an der Fortführung bekundet. Die Konditionen für die Fortführung entsprechen den bisherigen.

Nach Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe hatte lediglich die Bayernwerk Netz GmbH ein Angebot abgegeben.

Der Gemeinderat genehmigte die Fortführung des Konzessionsvertrages Strom mit der Bayernwerk Netz GmbH gemäß der Konditionen des Angebotes (14 : 0 Stimmen).

 

Stellungnahmen zu Bauleitplänen Nachbargemeinden; hier: 1. Änderung Bebauungsplan Weisendorf Mühlberg-Ost

Der Marktgemeinderat des Marktes Weisendorf hat in seiner Sitzung am 15.01.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Mühlberg-Ost“, 1. Änderung gefasst. Im Rahmen der damaligen Aufstellung (2010) des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Mühlberg-Ost“ wurden Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen, die bislang jedoch noch ungenutzt blieben. Die Festsetzungen des Bebauungsplans bei der baulichen Ausnutzbarkeit der Grundfläche entsprechen nicht mehr den Bedürfnissen der Peter Brehm GmbH.

Wesentliches Ziel der Planung ist es, den bestehenden Produktionsstandort einschließlich seiner Entwicklungsperspektiven zu sichern und gleichzeitig einen flexiblen Rahmen für die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe zu schaffen. Der Geltungsbereich bezieht sich auf eine Fläche von ca. 5,5 ha. Belange der Gemeinde Großenseebach werden durch diese Planung nicht tangiert.

Der Gemeinderat beschloss, dass die Gemeinde Großenseebach gegen die oben genannte Bauleitplanung des Marktes Weisendorf keine Einwendungen bzw. Bedenken erhebt (14 : 0 Stimmen).

Wussten Sie Eigentlich...?

Die Bekanntmachung der Sitzungen inklusive der vollständigen Tagesordnungen finden Sie als Aushänge in den Amtstafeln und auch immer (ab etwa eine Woche vor dem Sitzungstermin) unter www.grossenseebach.de/bis im Sitzungskalender unseres Bürger-Informations-Systems (BIS).

Verschiedenes
Jürgen Jäkel

Der Bürgermeister informierte u.a., dass:

  • die Bewerbungsfrist für den Standort eines neuen Gymnasiums zwischenzeitlich abgelaufen ist. Die Bewerbung der Gemeinde wurde vollständig und fristgerecht abgegeben. Die Thematik dürfte demnächst im Kreistag beraten werden.
  • die diesjährige Bürgerversammlung am 17.11.2024 um 14 Uhr stattfinden wird. Details werden zu gegebener Zeit kommuniziert.
  • mittlerweile die Änderung der StVO beschlossen wurde. Laut einer Veröffentlichung des Bayerischen Gemeindetages wurden konkret u. a. weitere Möglichkeiten bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 innerorts beschlossen. Künftig sollen Kommunen auch ohne eine besondere Gefahrenlage sichere Querungsmöglichkeiten für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Ältere und Kinder schaffen können. Kommunen wird erleichtert, angemessene Flächen für den Fahrrad- und Fußverkehr bereitzustellen. Die Straßenverkehrsbehörde muss jedoch konkret darstellen und begründen, inwieweit andere Verkehrsteilnehmer – und damit der motorisierte Individualverkehr, aber auch der öffentliche Personennahverkehr – nicht unangemessen beschränkt werden. Beschlossen hat der Bundesrat zudem eine Entschließung, in der er u. a. eine Verankerung der Vision Zero im StVO vorschlägt und die Klärung der mit der geänderten StVO einhergehenden unbestimmten Rechtsbegriffe anmahnt. Welche Möglichkeiten diese Änderungen nun tatsächlich in der praktischen Umsetzung für die Kommunen mit sich bringt, ist noch nicht klar absehbar. Die Verwaltung wird das Thema weiter im Blick haben.
  • die Fragebogenaktion bezüglich der Freiwilligen Umfrage zur kommunalen Wärmeplanung verlängert wurde. Die Bürgerinnen und Bürger, die sich noch nicht beteiligt hätten, könnten dies noch bis zum 22. September tun. Die Ergebnisse der Umfrage sollen voraussichtlich in der kommenden Gemeinderatssitzung vorgestellt werden..

 

Nächste Sitzungstermine

Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates finden voraussichtlich am 10. Oktober 2024 und 14. November 2024 um 18 Uhr jeweils im Sitzungssaal des Rathauses Großenseebach statt.

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