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Veröffentlicht am: 31. Jan. 2025
31. Jan. 2025
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Aus dem Gemeinderat Großenseebach

Beschlüsse und Ergebnisse der Sitzung vom 16. Januar 2025

Beschlüsse und Ergebnisse der Sitzung vom 16. Januar 2025

Vormals nicht-öffentliche Beschlüsse

In Vollzug des Beschlusses der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 12.12.2024 wurde in öffentlicher Sitzung am 16. Januar 2025 auf Grund des Wegfalls der Geheimhaltungsgründe folgende Beschlüsse bekannt gegeben:

Der Gemeinderat beschließt, die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen (Lasierarbeiten) an der Außenfassade, den Fenstern sowie den Toren der Feuerwehr und des Bauhofes am gemeindlichen Rathaus (Am Hirtenberg 1) gemäß des Angebotes vom 03.11.2024 in Höhe von 11.067,00 € brutto an den Malerfachbetrieb Erich Lang (Großenseebach) zu vergeben.

Der Gemeinderat beschließt, die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen (Lackierarbeiten) an den Fenstern, Türelementen und Holzverschalungen der gemeindlichen KiTa Seebachwichtel (Schulstraße 15) gemäß des Angebotes vom 04.12.2024 in Höhe von 10.353,00 € brutto an den Malerfachbetrieb Reiner Schäfer (Großenseebach) zu vergeben.

© Pixabay/patricksommer
© Pixabay/patricksommer


Beschlüsse

Genehmigung der Zuwendungsliste für das Jahr 2024

Gemäß Handlungsempfehlung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren beschließt der Gemeinderat einstimmig die vorliegende Zuwendungsliste 2024 für Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, die die Gemeinde für kommunale/gemeinnützige Zwecke erhalten hat, zu genehmigen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuwendungsliste der Rechtsaufsichtsbehörde/ Kommunalaufsicht vorzulegen.

Stellungnahme zur 2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Ost der Gemeinde Heßdorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Heßdorf hat in seiner Sitzung am 20.02.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost“, 2. Änderung aufzustellen. Wesentliche Ziele der Planung sind die Ermöglichung der Errichtung einer Verkehrsanlage mit Bushaltestellen im Bereich der Staatsstraße, die Ermöglichung von baulichen Änderungen an den bestehenden Gebäuden sowie eine Änderung der Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild. Da die Belange der Gemeinde Großenseebach durch diese Planungen nicht tangiert werden, beschließt der Gemeinderat einstimmig, gegen diese  Bauleitplanung der Gemeinde Heßdorf keine Einwendungen bzw. Bedenken zu erheben.


Informationen

Neuausrichtung des Helfernetzes Großenseebach

Das 2007 gegründete Seebacher Helfernetz kann in seiner Form nicht weiter bestehen, sondern muss neu ausgerichtet werden. Grund dafür sind unter anderem ein Rückgang der ehrenamtlichen Beteiligung von Helfern und eine Anpassung an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Vorstände [Person entfernt *] und [Person entfernt *] stellten dem Gemeinderat anhand einer umfangreichen Präsentation ein Konzept für die Neuausrichtung vor. Hierbei sind unter Fragen zu klären, welcher Zweck verfolgt und welche Angebote zukünftig gemacht werden. Aber auch mit welcher rechtlichen Grundlage die Akteure agieren, wie Helfer und Hilfe-Suchende während einer Tätigkeit abgesichert und versichert sind, aber auch welche datenschutzrechtlichen Aspekte zu berücksichtigen sind.

Helfernetz Großenseebach - Präsentation im Gemeinderat 2025 – Im Rahmen der Neuausrichtung wird sich die neue Nachbarschaftshilfe auf drei hauptsächliche Angebote konzentrieren. Weitere Hilfen sollen je nach Nachfrage und Kapazitäten aber potenziell auch angeboten werden.

Die Umstrukturierung ist ein Prozess, der bereits vor einem Jahr angestoßen wurde und nach einem Projektplan Stück für Stück abgearbeitet wird. Der Start der neuen Nachbarschaftshilfe, die noch keinen (neuen) Namen hat, wird voraussichtlich im Frühsommer erfolgen. Die Neuausrichtung geht Hand in Hand mit einem Coaching, das über das Landratsamt Erlangen-Höchstadt vermittelt wurde und auch der Bitte an den Gemeinderat, die künftige neue Nachbarschaftshilfe nicht nur organisatorisch (etwa durch Medienpräsenz über die Verwaltung), sondern auch finanziell zu unterstützen. Derzeit werden alle Ausgabe der Hilfeleistenden privat finanziert. Das Helfernetz bitte den Gemeinderat daher, die Neuausrichtung als gemeindliche Aufgabe mitzutragen und zur Unterstützung der Arbeit künftig einen Ansatz von 2.500 € im Haushaltsplan vorzusehen.

Das Gremium stimmte der erbetenen finanziellen Unterstützung zu und bedankte sich für die wichtige Arbeit des Helfernetzes.

*) Die im Artikel ursprünglich genannte Person hat ihr Recht auf Löschung personenbezogener Daten ("Recht auf Vergessenwerden") nach Art. 17 DSGVO geltend gemacht.


Wussten Sie Eigentlich...?

Die Bekanntmachung der Sitzungen inklusive der vollständigen Tagesordnungen finden Sie als Aushänge in den Amtstafeln und auch immer (ab etwa eine Woche vor dem Sitzungstermin) unter www.grossenseebach.de/bis im Sitzungskalender unseres Bürger-Informations-Systems (BIS). Auch auf unserer Homepage (Aktuelles -> Veranstaltungen) und in der Bürger-App weist die Verwaltung auf die Termine hin.


Vertschiedenes

Der Bürgermeister informierte u.a., dass:

  • es eine neue Rechtslage bzgl. der Wertgrenzen bei Vergabeverfahren sowohl für Bauleistungen als auch bei Lieferungen und Dienstleistungen gibt. Diese beträgt für Lieferungen 100.000 € und für Bauleistungen 250.000 €. Da die Kommunen in ihrem Agieren nun deutlich flexibler sein können, sei diese Neuerung absolut zu begrüßen. Die sonstigen Grundsätze im Hinblick auf Sparsamkeit etc. sollten natürlich weiterhin beachtet werden.

Nächste Sitzungstermine

Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates finden voraussichtlich am 13. März 2025 und 10. April 2025 um 18 Uhr jeweils im Sitzungssaal des Rathauses Großenseebach statt. (Die ursprünglich für den 06.02.2025 geplante Februar-Sitzung entfällt.)


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13. Aug. 2026

Besuch von Staatsminister Joachim Herrmann in der Unterkunft der AWO-Obdachlosenhilfe ERH in Weisendorf.
Besuch von Staatsminister Joachim Herrmann in der Unterkunft der AWO-Obdachlosenhilfe ERH in Weisendorf.

Das neue Sozialprojekt „AWO-Obdachlosenhilfe ERH“ nimmt weiter konkrete Formen an. Am Mittwoch, 12. August 2026, informierte sich Bayerns Innenminister Joachim Herrmann über den aktuellen Stand des Projekts und besuchte dazu die seit Juni bestehende Unterkunft für wohnungslose Menschen in Weisendorf.

Das Projekt des AWO-Kreisverbands Erlangen-Höchstadt war bereits im März 2025 im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung den Gemeinden im Landkreis vorgestellt worden. Inzwischen haben sich sechs Gemeinden vertraglich zur Zusammenarbeit mit dem AWO-Kreisverband verpflichtet.

Auch die Gemeinden Heßdorf und Großenseebach gehören zu den Kommunen, die sich für eine Zusammenarbeit mit der AWO entschieden haben. Die Gemeinderäte beider Gemeinden hatten in ihren Sitzungen im Januar 2026 (Großenseebach) und im März 2026 (Heßdorf) beschlossen, die gesetzliche Pflichtaufgabe der sicherheits- und ordnungspolitischen Unterbringung obdachloser Menschen an den AWO-Kreisverband Erlangen-Höchstadt zu übertragen. Die Bürgermeister und Verwaltung wurden beauftragt, die entsprechenden Verträge zu schließen.

Für die Gemeinden bedeutet die Zusammenarbeit insbesondere eine Entlastung bei der Organisation geeigneter Unterkünfte. Heßdorf und Großenseebach verfügen selbst nicht über eigene Räumlichkeiten, die kurzfristig für die Unterbringung wohnungsloser Menschen genutzt werden könnten. Ohne eine entsprechende Kooperation müsste im Bedarfsfall beispielsweise eine Unterbringung in einem Hotel organisiert werden.

„Auch wenn wir in Großenseebach derzeit keinen konkreten Bedarf an einer Unterbringung haben, war für uns klar, dass wir dieses Projekt unterstützen möchten. Wohnungslosigkeit kann jede Kommune vor Herausforderungen stellen – und dann ist es wichtig, dass es im Landkreis ein professionelles und verlässliches Angebot gibt. Unsere Unterstützung verstehen wir daher auch als Ausdruck kommunaler Solidarität“, erklärt Jürgen Jäkel, Erster Bürgermeister der Gemeinde Großenseebach.

Für die Gemeinde Heßdorf ist der Nutzen der Zusammenarbeit bereits unmittelbar sichtbar geworden. Eine Familie aus Heßdorf konnte in der Unterkunft aufgenommen und durch die Mitarbeitenden der AWO begleitet und unterstützt werden.

„Dass eine Familie aus Heßdorf bereits aufgenommen werden konnte und dort schnell Unterstützung erhalten hat, zeigt, wie wichtig dieses Angebot ist. Es geht eben nicht nur darum, kurzfristig ein Dach über dem Kopf zu schaffen. Die Menschen bekommen Unterstützung, um ihre persönliche Situation zu stabilisieren und neue Perspektiven zu entwickeln. Genau diesen ganzheitlichen Ansatz halten wir für besonders wertvoll“, betont Axel Gotthardt, Erster Bürgermeister der Gemeinde Heßdorf.

Die beiden Bürgermeister sehen in der Zusammenarbeit zugleich einen wichtigen Beitrag für eine verlässliche kommunale Daseinsvorsorge. Durch die gemeinsame Lösung können auch kleinere Gemeinden auf ein professionelles Unterstützungsangebot zurückgreifen, ohne selbst entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten und Betreuungsstrukturen vorhalten zu müssen.

Das AWO-Modell geht dabei über die reine Unterbringung hinaus. Neben einem geeigneten Wohnraum erhalten die betroffenen Menschen eine intensive fachliche Betreuung. Ziel ist es, gemeinsam die Ursachen der Wohnungslosigkeit zu bearbeiten und den Menschen Perspektiven für ein selbstständiges Leben und die dauerhafte Überwindung der Wohnungslosigkeit zu eröffnen.

Seit dem 1. Juni 2026 ist die erste Unterkunft des Projekts im Landkreis geöffnet. Aktuell leben dort acht Menschen, die von zwei Mitarbeitenden betreut werden. Die beteiligten Gemeinden erhalten dadurch Unterstützung bei der Versorgung wohnungsloser Menschen und werden gleichzeitig von den damit verbundenen organisatorischen und verwaltungsbezogenen Aufgaben entlastet.

Bei einem ersten Treffen Ende Juli konnten sich bereits beteiligte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie leitende Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter vor Ort ein Bild von der Arbeit machen. Besonders eindrücklich waren dabei die persönlichen Berichte von Bewohnerinnen und Bewohnern der Unterkunft, die schilderten, wie sie aufgenommen und bei ihren nächsten Schritten unterstützt werden.

Auch der Besuch von Staatsminister Joachim Herrmann unterstreicht die Bedeutung des Projekts. Im Mittelpunkt standen der bisherige Aufbau der AWO-Obdachlosenhilfe, die Erfahrungen aus den ersten Wochen des laufenden Betriebs sowie die weitere Entwicklung des Angebots im Landkreis.

Mit der AWO-Obdachlosenhilfe ERH verfolgen der AWO-Kreisverband und die beteiligten Gemeinden einen gemeinsamen Ansatz: Wohnungslosen Menschen soll nicht nur kurzfristig ein sicherer Platz zum Wohnen zur Verfügung gestellt werden. Durch die Verbindung von Unterbringung und sozialer Betreuung sollen vielmehr konkrete Wege aus der Wohnungslosigkeit eröffnet werden.

Für die beteiligten Kommunen schafft das Modell zugleich Planungssicherheit und eine verlässliche fachliche Unterstützung bei einer Aufgabe, die sie im Bedarfsfall kurzfristig und häufig unter schwierigen Rahmenbedingungen erfüllen müssen.

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Achtung vor Schockanrufen
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13. Aug. 2026

Achtung vor Schockanrufen
Achtung vor Schockanrufen

Die Betrüger geben sich beispielsweise als Angehörige aus und setzen ihre Opfer mit einer angeblichen schweren Erkrankung oder einem Unfall unter Druck. Dabei kommen offenbar auch KI-generierte Stimmen zum Einsatz, die wie die Stimme eines Familienmitglieds klingen können. Anschließend werden häufig hohe Geldbeträge gefordert.

Bitte sprechen Sie mit Ihren Eltern, Großeltern, Angehörigen, Freunden und Bekannten über diese Betrugsmasche und sensibilisieren Sie insbesondere ältere Menschen.

Unser Tipp für Familien:
Vereinbaren Sie gemeinsam ein persönliches Codewort, das nur innerhalb der Familie bekannt ist. Wenn ein angeblicher Angehöriger am Telefon plötzlich Geld fordert oder eine Notlage schildert, lassen Sie sich das Codewort nennen. Kann die Person es nicht nennen, sollten Sie besonders vorsichtig sein.

Wichtig:

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen.
  • Beenden Sie das Gespräch und rufen Sie den Angehörigen unter der Ihnen bekannten Telefonnummer selbst zurück.
  • Informieren Sie im Zweifel die Polizei.

Bitte teilen Sie diese Information und sprechen Sie in Ihrer Familie darüber. Ein kurzes Gespräch und ein vereinbartes Codewort können helfen, Betrüger zu entlarven und Menschen vor einem hohen finanziellen Schaden zu schützen.

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