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Veröffentlicht am: 31.01.2025
Aus dem Gemeinderat Großenseebach
Beschlüsse und Ergebnisse der Sitzung vom 16. Januar 2025
Vormals nicht-öffentliche Beschlüsse
Meetingraum

In Vollzug des Beschlusses der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 12.12.2024 wurde in öffentlicher Sitzung am 16. Januar 2025 auf Grund des Wegfalls der Geheimhaltungsgründe folgende Beschlüsse bekannt gegeben:

Der Gemeinderat beschließt, die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen (Lasierarbeiten) an der Außenfassade, den Fenstern sowie den Toren der Feuerwehr und des Bauhofes am gemeindlichen Rathaus (Am Hirtenberg 1) gemäß des Angebotes vom 03.11.2024 in Höhe von 11.067,00 € brutto an den Malerfachbetrieb Erich Lang (Großenseebach) zu vergeben.

Der Gemeinderat beschließt, die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen (Lackierarbeiten) an den Fenstern, Türelementen und Holzverschalungen der gemeindlichen KiTa Seebachwichtel (Schulstraße 15) gemäß des Angebotes vom 04.12.2024 in Höhe von 10.353,00 € brutto an den Malerfachbetrieb Reiner Schäfer (Großenseebach) zu vergeben.

Beschlüsse

Genehmigung der Zuwendungsliste für das Jahr 2024

Gemäß Handlungsempfehlung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren beschließt der Gemeinderat einstimmig die vorliegende Zuwendungsliste 2024 für Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, die die Gemeinde für kommunale/gemeinnützige Zwecke erhalten hat, zu genehmigen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuwendungsliste der Rechtsaufsichtsbehörde/ Kommunalaufsicht vorzulegen.

Stellungnahme zur 2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Ost der Gemeinde Heßdorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Heßdorf hat in seiner Sitzung am 20.02.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost“, 2. Änderung aufzustellen. Wesentliche Ziele der Planung sind die Ermöglichung der Errichtung einer Verkehrsanlage mit Bushaltestellen im Bereich der Staatsstraße, die Ermöglichung von baulichen Änderungen an den bestehenden Gebäuden sowie eine Änderung der Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild. Da die Belange der Gemeinde Großenseebach durch diese Planungen nicht tangiert werden, beschließt der Gemeinderat einstimmig, gegen diese  Bauleitplanung der Gemeinde Heßdorf keine Einwendungen bzw. Bedenken zu erheben.

Informationen

Neuausrichtung des Helfernetzes Großenseebach

Das 2007 gegründete Seebacher Helfernetz kann in seiner Form nicht weiter bestehen, sondern muss neu ausgerichtet werden. Grund dafür sind unter anderem ein Rückgang der ehrenamtlichen Beteiligung von Helfern und eine Anpassung an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Vorstände [Person entfernt *] und [Person entfernt *] stellten dem Gemeinderat anhand einer umfangreichen Präsentation ein Konzept für die Neuausrichtung vor. Hierbei sind unter Fragen zu klären, welcher Zweck verfolgt und welche Angebote zukünftig gemacht werden. Aber auch mit welcher rechtlichen Grundlage die Akteure agieren, wie Helfer und Hilfe-Suchende während einer Tätigkeit abgesichert und versichert sind, aber auch welche datenschutzrechtlichen Aspekte zu berücksichtigen sind.

 

Helfernetz Großenseebach - Präsentation im Gemeinderat 2025
Im Rahmen der Neuausrichtung wird sich die neue Nachbarschaftshilfe auf drei hauptsächliche Angebote konzentrieren. Weitere Hilfen sollen je nach Nachfrage und Kapazitäten aber potenziell auch angeboten werden.

Die Umstrukturierung ist ein Prozess, der bereits vor einem Jahr angestoßen wurde und nach einem Projektplan Stück für Stück abgearbeitet wird. Der Start der neuen Nachbarschaftshilfe, die noch keinen (neuen) Namen hat, wird voraussichtlich im Frühsommer erfolgen. Die Neuausrichtung geht Hand in Hand mit einem Coaching, das über das Landratsamt Erlangen-Höchstadt vermittelt wurde und auch der Bitte an den Gemeinderat, die künftige neue Nachbarschaftshilfe nicht nur organisatorisch (etwa durch Medienpräsenz über die Verwaltung), sondern auch finanziell zu unterstützen. Derzeit werden alle Ausgabe der Hilfeleistenden privat finanziert. Das Helfernetz bitte den Gemeinderat daher, die Neuausrichtung als gemeindliche Aufgabe mitzutragen und zur Unterstützung der Arbeit künftig einen Ansatz von 2.500 € im Haushaltsplan vorzusehen.

Das Gremium stimmte der erbetenen finanziellen Unterstützung zu und bedankte sich für die wichtige Arbeit des Helfernetzes.

 

*) Die im Artikel ursprünglich genannte Person hat ihr Recht auf Löschung personenbezogener Daten ("Recht auf Vergessenwerden") nach Art. 17 DSGVO geltend gemacht.

Wussten Sie Eigentlich...?

Die Bekanntmachung der Sitzungen inklusive der vollständigen Tagesordnungen finden Sie als Aushänge in den Amtstafeln und auch immer (ab etwa eine Woche vor dem Sitzungstermin) unter www.grossenseebach.de/bis im Sitzungskalender unseres Bürger-Informations-Systems (BIS). Auch auf unserer Homepage (Aktuelles -> Veranstaltungen) und in der Bürger-App weist die Verwaltung auf die Termine hin.

Verschiedenes
Jürgen Jäkel

Der Bürgermeister informierte u.a., dass:

  • es eine neue Rechtslage bzgl. der Wertgrenzen bei Vergabeverfahren sowohl für Bauleistungen als auch bei Lieferungen und Dienstleistungen gibt. Diese beträgt für Lieferungen 100.000 € und für Bauleistungen 250.000 €. Da die Kommunen in ihrem Agieren nun deutlich flexibler sein können, sei diese Neuerung absolut zu begrüßen. Die sonstigen Grundsätze im Hinblick auf Sparsamkeit etc. sollten natürlich weiterhin beachtet werden.

 

Nächste Sitzungstermine

Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates finden voraussichtlich am 13. März 2025 und 10. April 2025 um 18 Uhr jeweils im Sitzungssaal des Rathauses Großenseebach statt. (Die ursprünglich für den 06.02.2025 geplante Februar-Sitzung entfällt.)

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