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Veröffentlicht am: 21. März 2025
21. März 2025
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21. März 2025
Update vom:
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Aus dem Gemeinderat Großenseebach

Beschlüsse und Ergebnisse der Sitzung vom 13. März 2025

Beschlüsse und Ergebnisse der Sitzung vom 13. März 2025

Vormals nicht-öffentliche Beschlüsse

Diesmal keine Bekanntgaben


Beschlüsse

Bündelausschreibung für Strombezug

© Pixabay/patricksommer
© Pixabay/patricksommer

Um kommunalen Kunden die bestmöglichen Konditionen beim Strombezug zu ermöglichen, werden von einem Dienstleister sogenannte Bündelausschreibungen (auch für Strom) durchgeführt. Nach der aktuellen Markerkundung wurde diese Dienstleistung neu ausgeschrieben und die Bündelausschreibungen für kommunalen Strombezuges ab 2026 von der Firma enPortal connect realisiert.

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Teilnahme der Gemeinde Großenseebach an der Bündelausschreibung für Strombezug (Lieferstart 01.01.2026) mit dem neuen Dienstleister enPortal zu den genannten Konditionen. Es soll die kostengünstigste Stromvariante gewählt werden.

Namensgebung der Nachbarschaftshilfe Großenseebach

Nachdem das 2007 gegründete Seebacher Helfernetz in seiner Form nicht weiter bestehen, kann und zwei Vorstände in der Gemeinderatsitzung am 16. Januar 2025 das neue Konzept vorstellten, baten diese nun um die Festlegung eines Namens für die Nachbarschaftshilfe. Der überwiegende Teil des Gremiums fand die drei von den Vorständen vorgeschlagenen Namen ("NachbarSchaffts", "Miteinander-Füreinander", "ZusammenDa") nicht überzeugend und stellte zur Diskussion, den bekannten und etablierten Namen „Helfernetz“ lieber beizubehalten. Nach der Abstimmung über die Namensvorschläge, bei denen keiner eine einfache Mehrheit erreichen konnte, stimmte das Gremium darüber ab, den alten Namen „Helfernetz“ beizubehalten.

Der Gemeinderat beschloss mit acht zu vier Stimmen, der Nachbarschaftshilfe Großenseebach auch künftig den Namen „Helfernetz“ zu geben.

OGTS Großenseebach - Kostenübernahme Schuljahr 2025/2026 für Freitage – Der Gemeinderat Großenseebach beschloss in seiner Sitzung am 13. März, im ersten Schuljahr der OGTS Großenseebach die Kosten für die Freitage zu übernehmen, um die Eltern zu entlasten.

Neuerlass der Geschäftsordnung der Nachbarschaftshilfe/Helfernetz Großenseebach

In der Januar-Sitzung kündigten die Vorstände an, eine neue Geschäftsordnung vorzubereiten. Diese wurde zwischenzeitlich fertiggestellt und lag dem Gremium in der März-Sitzung vor. Der Gemeinderat beschloss mit acht zu vier Stimmen den vorliegenden Entwurf vom 06. März 2025 einer Geschäftsordnung für die Nachbarschaftshilfe „Helfernetz“ Großenseebach.

Gemeinde entlastet Eltern: Kostenübernahme der Betreuungsgebühren in der OGTS an Freitagen

Ab dem Schuljahr 2025/26 wird die Grundschule Großenseebach zur Offenen Ganztagsschule (OGTS). Mit dem ab 2026/27 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung entfallen die Gebühren für Eltern. Im Übergangsjahr 2025/26 bleibt der Freitag jedoch kostenpflichtig, während die Tage von Montag bis Donnerstag bereits gebührenfrei sind.

Die Gemeinde könnte die Kosten für die Freitage (17.952 Euro im gesamten Schuljahr) übernehmen, um Familien finanziell zu entlasten und Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Bisher lag die Abwicklung beim Förderverein, der dies künftig nicht mehr leisten kann. Bürgermeister und Verwaltung schlugen dem Gremium daher vor, dass die Gemeinde die Gebühren für die Freitage vollständig übernehmen solle.

Das Gremium folgte dem Vorschlag und beschloss einstimmig, dass die Betreuungsgebühren für die Freitage in Höhe von ca. 17.952 Euro (nach der aktuellen Bedarfsabfrage) im Schuljahr 2025/26 in der OGTS Großenseebach durch die Gemeinde übernommen werden.


Wussten Sie Eigentlich...?

Die Bekanntmachung der Sitzungen inklusive der vollständigen Tagesordnungen finden Sie als Aushänge in den Amtstafeln und auch immer (ab etwa eine Woche vor dem Sitzungstermin) unter www.grossenseebach.de/bis im Sitzungskalender unseres Bürger-Informations-Systems (BIS). Auch auf unserer Homepage (Aktuelles -> Veranstaltungen) und in der Bürger-App weist die Verwaltung auf die Termine hin.


Verschiedenes

Der Bürgermeister informierte u.a., dass:

  • derzeit die nächsten Schritte zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses abgestimmt würden. Die KFB habe bereits die gesamte Ausschreibung des Projektes an einen Generalunternehmer vorbereitet.
  • die Kreisumlage für die Gemeinde in diesem Jahr auf einen Betrag von 1.697.250,52 Euro steigen werde. Der Kreiskämmerer habe die Verwaltung bereits darüber unterrichtet.

Zum Abschluss der öffentlichen Sitzung bedankte sich der Erste Bürgermeister beim Gremium für die konstruktive Zusammenarbeit im Jahr 2024 und verlieh der Hoffnung Ausdruck, diese auch in 2025 so fortsetzen zu können.


Nächste Sitzungstermine

Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates finden voraussichtlich am 10. April 2025 und 8. Mai 2025 um 18 Uhr jeweils im Sitzungssaal des Rathauses Großenseebach statt.


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Im Zuge von Sanierungsarbeiten an Schachtdeckeln kommt es in Großenseebach

vom 20.08. bis 26.08.2026

in der

Hauptstraße auf Höhe von Haus-Nr. 27

zu einer

Teilsperrung für den Fahrzeugverkehr.

 

Es wird eine Lichtsignalanlage installiert, da sich die Baustelle in einer Kurve befindet.

Wir danken den betroffenen Verkehrsteilnehmern und bitten um erhöhte Aufmerksamkeit im Bereich der Baustelle.

 

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13. Aug. 2026

Besuch von Staatsminister Joachim Herrmann in der Unterkunft der AWO-Obdachlosenhilfe ERH in Weisendorf.
Besuch von Staatsminister Joachim Herrmann in der Unterkunft der AWO-Obdachlosenhilfe ERH in Weisendorf.

Das neue Sozialprojekt „AWO-Obdachlosenhilfe ERH“ nimmt weiter konkrete Formen an. Am Mittwoch, 12. August 2026, informierte sich Bayerns Innenminister Joachim Herrmann über den aktuellen Stand des Projekts und besuchte dazu die seit Juni bestehende Unterkunft für wohnungslose Menschen in Weisendorf.

Das Projekt des AWO-Kreisverbands Erlangen-Höchstadt war bereits im März 2025 im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung den Gemeinden im Landkreis vorgestellt worden. Inzwischen haben sich sechs Gemeinden vertraglich zur Zusammenarbeit mit dem AWO-Kreisverband verpflichtet.

Auch die Gemeinden Heßdorf und Großenseebach gehören zu den Kommunen, die sich für eine Zusammenarbeit mit der AWO entschieden haben. Die Gemeinderäte beider Gemeinden hatten in ihren Sitzungen im Januar 2026 (Großenseebach) und im März 2026 (Heßdorf) beschlossen, die gesetzliche Pflichtaufgabe der sicherheits- und ordnungspolitischen Unterbringung obdachloser Menschen an den AWO-Kreisverband Erlangen-Höchstadt zu übertragen. Die Bürgermeister und Verwaltung wurden beauftragt, die entsprechenden Verträge zu schließen.

Für die Gemeinden bedeutet die Zusammenarbeit insbesondere eine Entlastung bei der Organisation geeigneter Unterkünfte. Heßdorf und Großenseebach verfügen selbst nicht über eigene Räumlichkeiten, die kurzfristig für die Unterbringung wohnungsloser Menschen genutzt werden könnten. Ohne eine entsprechende Kooperation müsste im Bedarfsfall beispielsweise eine Unterbringung in einem Hotel organisiert werden.

„Auch wenn wir in Großenseebach derzeit keinen konkreten Bedarf an einer Unterbringung haben, war für uns klar, dass wir dieses Projekt unterstützen möchten. Wohnungslosigkeit kann jede Kommune vor Herausforderungen stellen – und dann ist es wichtig, dass es im Landkreis ein professionelles und verlässliches Angebot gibt. Unsere Unterstützung verstehen wir daher auch als Ausdruck kommunaler Solidarität“, erklärt Jürgen Jäkel, Erster Bürgermeister der Gemeinde Großenseebach.

Für die Gemeinde Heßdorf ist der Nutzen der Zusammenarbeit bereits unmittelbar sichtbar geworden. Eine Familie aus Heßdorf konnte in der Unterkunft aufgenommen und durch die Mitarbeitenden der AWO begleitet und unterstützt werden.

„Dass eine Familie aus Heßdorf bereits aufgenommen werden konnte und dort schnell Unterstützung erhalten hat, zeigt, wie wichtig dieses Angebot ist. Es geht eben nicht nur darum, kurzfristig ein Dach über dem Kopf zu schaffen. Die Menschen bekommen Unterstützung, um ihre persönliche Situation zu stabilisieren und neue Perspektiven zu entwickeln. Genau diesen ganzheitlichen Ansatz halten wir für besonders wertvoll“, betont Axel Gotthardt, Erster Bürgermeister der Gemeinde Heßdorf.

Die beiden Bürgermeister sehen in der Zusammenarbeit zugleich einen wichtigen Beitrag für eine verlässliche kommunale Daseinsvorsorge. Durch die gemeinsame Lösung können auch kleinere Gemeinden auf ein professionelles Unterstützungsangebot zurückgreifen, ohne selbst entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten und Betreuungsstrukturen vorhalten zu müssen.

Das AWO-Modell geht dabei über die reine Unterbringung hinaus. Neben einem geeigneten Wohnraum erhalten die betroffenen Menschen eine intensive fachliche Betreuung. Ziel ist es, gemeinsam die Ursachen der Wohnungslosigkeit zu bearbeiten und den Menschen Perspektiven für ein selbstständiges Leben und die dauerhafte Überwindung der Wohnungslosigkeit zu eröffnen.

Seit dem 1. Juni 2026 ist die erste Unterkunft des Projekts im Landkreis geöffnet. Aktuell leben dort acht Menschen, die von zwei Mitarbeitenden betreut werden. Die beteiligten Gemeinden erhalten dadurch Unterstützung bei der Versorgung wohnungsloser Menschen und werden gleichzeitig von den damit verbundenen organisatorischen und verwaltungsbezogenen Aufgaben entlastet.

Bei einem ersten Treffen Ende Juli konnten sich bereits beteiligte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie leitende Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter vor Ort ein Bild von der Arbeit machen. Besonders eindrücklich waren dabei die persönlichen Berichte von Bewohnerinnen und Bewohnern der Unterkunft, die schilderten, wie sie aufgenommen und bei ihren nächsten Schritten unterstützt werden.

Auch der Besuch von Staatsminister Joachim Herrmann unterstreicht die Bedeutung des Projekts. Im Mittelpunkt standen der bisherige Aufbau der AWO-Obdachlosenhilfe, die Erfahrungen aus den ersten Wochen des laufenden Betriebs sowie die weitere Entwicklung des Angebots im Landkreis.

Mit der AWO-Obdachlosenhilfe ERH verfolgen der AWO-Kreisverband und die beteiligten Gemeinden einen gemeinsamen Ansatz: Wohnungslosen Menschen soll nicht nur kurzfristig ein sicherer Platz zum Wohnen zur Verfügung gestellt werden. Durch die Verbindung von Unterbringung und sozialer Betreuung sollen vielmehr konkrete Wege aus der Wohnungslosigkeit eröffnet werden.

Für die beteiligten Kommunen schafft das Modell zugleich Planungssicherheit und eine verlässliche fachliche Unterstützung bei einer Aufgabe, die sie im Bedarfsfall kurzfristig und häufig unter schwierigen Rahmenbedingungen erfüllen müssen.

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Achtung vor Schockanrufen
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13. Aug. 2026

Achtung vor Schockanrufen
Achtung vor Schockanrufen

Die Betrüger geben sich beispielsweise als Angehörige aus und setzen ihre Opfer mit einer angeblichen schweren Erkrankung oder einem Unfall unter Druck. Dabei kommen offenbar auch KI-generierte Stimmen zum Einsatz, die wie die Stimme eines Familienmitglieds klingen können. Anschließend werden häufig hohe Geldbeträge gefordert.

Bitte sprechen Sie mit Ihren Eltern, Großeltern, Angehörigen, Freunden und Bekannten über diese Betrugsmasche und sensibilisieren Sie insbesondere ältere Menschen.

Unser Tipp für Familien:
Vereinbaren Sie gemeinsam ein persönliches Codewort, das nur innerhalb der Familie bekannt ist. Wenn ein angeblicher Angehöriger am Telefon plötzlich Geld fordert oder eine Notlage schildert, lassen Sie sich das Codewort nennen. Kann die Person es nicht nennen, sollten Sie besonders vorsichtig sein.

Wichtig:

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen.
  • Beenden Sie das Gespräch und rufen Sie den Angehörigen unter der Ihnen bekannten Telefonnummer selbst zurück.
  • Informieren Sie im Zweifel die Polizei.

Bitte teilen Sie diese Information und sprechen Sie in Ihrer Familie darüber. Ein kurzes Gespräch und ein vereinbartes Codewort können helfen, Betrüger zu entlarven und Menschen vor einem hohen finanziellen Schaden zu schützen.

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Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Termine sind nach vorheriger Vereinbarung (Tel. (09135) 73739-14) dienstags, mittwochs & donnerstags möglich

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