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Veröffentlicht am: 21.05.2025
Aus dem Gemeinderat Großenseebach
Beschlüsse und Ergebnisse der Sitzung vom 8. Mai 2025
Vormals nicht-öffentliche Beschlüsse

Diesmal keine Bekanntgaben

Beschlüsse

Neuerlass der Hebesatzsatzung der Gemeinde Großenseebach

Meetingraum

Im Gremium wurde intensiv über die finanzielle Lage der Gemeinde gesprochen. Wie jedes Jahr stand die Frage im Raum: Wie kann die Gemeinde ihre Aufgaben finanzieren, ohne dabei langfristig in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten?

Ein zentrales Thema war dabei die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer. Diese Hebesätze bestimmen, wie hoch die Gemeinde die Grundsteuer für Grundstücke und landwirtschaftliche Flächen erhebt. Ursprünglich war geplant, über diese Hebesätze – wie bisher – im Rahmen der Haushaltssatzung zu entscheiden. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben musste dies aber bereits vor dem 1. Januar 2025 passieren. Daher entschied sich das Gremium in der Gemeinderatssitzung im November 2024 für eine von der Haushaltssatzung getrennte Bekanntmachung der Hebesätze durch eine sogenannte Hebesatzsatzung.

Zum Zeitpunkt dieser Novembersitzung lagen der Verwaltung seitens des Finanzamtes nur etwa 80 % der Daten vor, die zur Berechnung des Hebesatzes erforderlich sind. Aus diesem Grund schlug die Verwaltung vor, die Hebesätze Grundsteuer A und B zunächst unverändert bei jeweils 330 zu lassen, und dem Gemeinderat die Berechnung dann spätestens in der Mai-Sitzung erneut vorzulegen, wenn ein größerer Datensatz seitens des Finanzamtes vorläge. Diesem Vorschlag folgte der Gemeinderat damals per einstimmigem Beschluss.

Hebesatz-Satzung Gemeinde Großenseebach - Keyart
In der Hebesatz-Satzung ist die Höhe der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern der Gemeinde festgelegt. Die Grundsteuer unterscheidet nach Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaftlichen Betriebe), Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden) und Grundsteuer C für baureife, aber unbebaute Grundstücke.

In der Sitzung vom 08.05.25 lagen nun etwa 95 % der Datensätze des Finanzamtes vor. Die Kämmerin berichtete über die Finanzlage der Gemeinde, die sich auf Grund verschiedener Faktoren verschlechtert hat. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind um fast 200.000 Euro eingebrochen. Gleichzeitig ist die Kreisumlage, die an den Landkreis zu zahlen ist, um rund 186.000 Euro gestiegen. Allein diese beiden Punkte reißen ein Loch von über 380.000 Euro in den Haushalt.

Der Vorschlag der Verwaltung lautete deshalb erneut, die Hebesätze bei der Grundsteuer A und B für das Jahr 2025 unverändert bei 330 zu lassen und die Hebesätze ab dem Jahr 2026 leicht zu erhöhen – z. B. bei der Grundsteuer A und B von bisher 330 auf 350. Auch eine Überprüfung der Hundesteuer und der Abwassergebühren ist für die Zukunft geplant.

 

Der Beschluss: Senkung der Hebesätze

Am Ende einer ausführlichen Diskussion der Rätinnen und Räte beschloss das Gremium jedoch mehrheitlich (9:4 Stimmen) eine Absenkung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf jeweils 245 Punkte – so, dass bei der Grundsteuer in etwa gleich viele Einnahmen wie im Vorjahr („Aufkommensneutralität“) erzielt werden und bei dieser somit keine zusätzlichen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger entstehen.

Die Rücklagen der Gemeinde reichen aktuell noch aus, um die finanzielle Lücke zu schließen – langfristig kann dies aber keine Dauerlösung sein. Daher soll sich bald der Haushalts- und Finanzausschuss auch mit Einsparmöglichkeiten befassen.

Es kommen Neue Grundsteuerbescheide

In der Konsequenz tritt die jetzt neu beschlossene Hebesatzsatzung der Gemeinde Großenseebach rückwirkend zum 01.01.25 in Kraft. (Das ist bei einer Senkung der Hebesätze bis zum 30. Juni des Jahres ausnahmsweise möglich). Für unsere Bürgerinnen und Bürger bedeutet das, dass 

a) die Verwaltung mehr als eintausend neue Grundsteuerbescheide für Großenseebach erstellen wird und

b) die Bürgerinnen und Bürger für die Grundsteuer 2025 weniger Geld bezahlen müssen.
Wie funktioniert das in der Praxis? Die Steuerpflichtigen haben bereits für zwei von vier Quartalen des Jahres eine Teilzahlung der Grundsteuer noch mit dem alten Hebesätzen (330 Punkte) an die Gemeinde geleistet. Nun werden von der Kasse entsprechende Änderungen erfolgen (Verrechnung bzw. Anpassung der nächsten Abschläge).

Sie als Bürgerinnen und Bürger müssen jetzt nichts aktiv unternehmen. Bitte sehen Sie derzeit auch von Rückfragen an die Verwaltung ab. Warten Sie stattdessen bitte zunächst auf die neuen Grundsteuerbescheide, die die Verwaltung (Fachbereich Steuern & Gebühren) voraussichtlich (ab) Mitte Juni verschicken wird.

Neuerlass einer Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Bild

Hintergrund der neuen Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr ist, dass es in den letzten Jahren immer mehr Streitfälle gab – vor allem mit Kfz-Versicherungen, die sich weigerten, die vollen Kosten bei Feuerwehreinsätzen nach Verkehrsunfällen zu bezahlen. Daher überarbeiten der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische Städtetag, der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. und der Bayerische Kommunale Prüfungsverband regelmäßig die bestehenden Regelungen und geben ein neues Musterdokument mit aktualisierten Pauschalen heraus – unter anderem wegen gestiegener Kosten und veränderter Fahrzeugtypen.

Die Gemeinde Großenseebach hat dieses Muster in Zusammenarbeit mit den örtlichen Feuerwehrkommandanten auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst. Der Entwurf der Satzung wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen und wird im nächsten Mitteilungsblatt veröffentlicht werden.

Wussten Sie Eigentlich...?

Die Bekanntmachung der Sitzungen inklusive der vollständigen Tagesordnungen finden Sie als Aushänge in den Amtstafeln und auch immer (ab etwa eine Woche vor dem Sitzungstermin) unter www.grossenseebach.de/bis im Sitzungskalender unseres Bürger-Informations-Systems (BIS). Auch auf unserer Homepage (Aktuelles -> Veranstaltungen) und in der Bürger-App weist die Verwaltung auf die Termine hin.

Verschiedenes
Jürgen Jäkel

Der Bürgermeister informierte u.a., dass:

  • im Juni der „Kick-Off-Termin“ zur „Kommunalen Wärmeplanung“ stattfindet und sie vertragsgemäß spätestens im September 2026 abgeschlossen sein wird.
  • die schalltechnische Untersuchung zur Erweiterung des Gewerbegebietes Nordost II zwischenzeitlich beauftragt wurde und die Stellungnahmen der Träger Öffentlicher Belange voraussichtlich in der Juni-Sitzung behandelt werden können.
  • der Landrat mittels offizieller Schreiben alle Gemeinden des Kreises informierte, dass der Landkreis ein Katastrophenschutz-Zentrum errichten möchte und sich interessierte Gemeinden bewerben können.
  • die Schulleitung Hannberg-Großenseebach die Schaffung einer Stelle für Jugendsozialarbeit beantragt habe. Eine Beschlussfassung soll voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung im Juni erfolgen.
  • die Vereinsförderung der Gemeinde gut angenommen wird. In 2025 wurden 7 Anträge gestellt und bewilligt und insgesamt 13.027 Euro ausgezahlt.
  • Der Zuwendungsbescheid für die Fördermittel des Sturzflut-Risikomanagements (u. a. Starkregen-Frühwarnsystem) in Höhe von 39.270,59 € inzwischen eingetroffen sei.

 

Nächste Sitzungstermine

Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates finden voraussichtlich am 5. Juni 2024 (vorgezogen wegen Pfingstferien) und 10. Juli 2025 um 18 Uhr jeweils im Sitzungssaal des Rathauses Großenseebach statt.

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