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Veröffentlicht am: 11.06.2025
Aus dem Gemeinderat Großenseebach
Beschlüsse und Ergebnisse der Sitzung vom 5. Juni 2025
Vormals nicht-öffentliche Beschlüsse
Meetingraum

In Vollzug des Beschlusses der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 08.05.2025 wurde in öffentlicher Sitzung am 05.06.2025 folgender nicht-öffentlicher Beschluss bekannt gemacht:

Der Gemeinderat genehmigt die Vergabe des Auftrages zur Ersatzbeschaffung und zur zusätzlichen Neuausstattung des Gartenspielbereiches (Westseite) der KiTa Seebachwichtel (Schulstraße 15) mit Spielgeräten auf Grundlage des vorliegenden Angebotes vom 09.04.2025 in Höhe von 25.806,10 € brutto an die Firma mini-mobil Karin Belch, Christoph-Dassler-Str. 13, 91074 Herzogenaurach.

Beschlüsse

Erweiterungsbau an der Grundschule Großenseebach zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (OTGS) - Entwurfsplanung und Kostenberechnung

OGTS Großenseebach - ErweiterungsneubauArchitekturbüro Rainer Eis, Erlangen
Der aktuelle Planungsentwurf sieht einen Baukörper mit schrägem ("dynamischen") Verlauf vor, der südlich des bestehenden Schulgebäudes platziert werden soll. Damit werden der Lichteinfall ins Bestandgebäude sowohl die beiden Pausenhöfe (links/rechts) am wenigsten beeinträchtigt. Der Gemeinderat wünsche sich Alternativen - auch um die Kosten zu senken.

Herr Eis vom Erlanger Architekturbüro Eis stellte in der Gemeinderatssitzung die Entwurfsplanung und Kostenberechnung für einen Erweiterungsbau an der Grundschule Großenseebach vor. Ziel ist der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder (OGTS), zu der die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist. Architekt Herr Eis präsentierte die Pläne, die gemeinsam mit der Schule und der Mittagsbetreuung (Mibe) entwickelt wurden. Besonderer Wert wurde auf Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit gelegt.

Die vorliegende Kostenberechnung anhand des detaillierten Leistungsverzeichnisses ergibt ein Kostenvolumen von rund 3,07 Millionen Euro brutto. Dabei wurden die Ganztagsbetreuung (OGTS) und ein Außenklassenzimmer zwar baulich gemeinsam, aber planerisch getrennt betrachtet. Grund dafür ist, dass das Außenklassenzimmer als freiwillige Leistung im Gegensatz zum OGTS-Erweiterungsbau (Pflichtaufgabe) nicht förderfähig ist.

In der ausführlichen Diskussion im Gremium wurde die Höhe der Kosten deutlich kritisiert und auch, dass die Unterlagen nicht im Vorfeld an die Rätinnen und Räte übermittelt wurden, um sich auf den TOP vorzubereiten. Die Verwaltung entschuldigte sich; der bedauerliche Fehler sei urlaubsbedingt entstanden.

Zudem gab es Diskussionen zur Bauweise: Einige Gemeinderäte äußerten Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der geplanten schrägen Bauform. Architekt Eis erklärte jedoch, dass diese nicht wesentlich teurer sei als eine rechteckige Lösung. Das Gremium kritisierte, dass ihm im Rahmen der Sitzung keine alternativen Entwürfe angeboten wurden. Diese waren beim Büro nach den bereits erfolgten Vorabsprachen mit Verwaltung sowie Lehrkräften und Mittagsbetreuung als zukünftige Hauptnutzer aber auch nicht beauftragt und lagen daher nicht vor.

Eine deutliche Kostenreduktion sei laut Architekt Herrn Eis nur durch spürbare Flächenverkleinerung möglich – dies sei aber kaum umsetzbar, weil die Mensa sowie die neu entstehenden Räume alle gebraucht würden. Auch dazu hatte es im Vorfeld entsprechende Bedarfsermittlungen gegeben. Im Lauf der Diskussion wiesen der Zweite Bürgermeister und auch Herr Eis darauf hin, dass die Realisierung der OGTS gesetzlich vorgeschrieben und der Zeitplan dafür bereits sehr eng gesteckt sei.

Nachdem ein Antrag zur Geschäftsordnung auf Vertagung des Tagesordnungspunktes mehrheitlich abgelehnt wurde, kam es zur Abstimmung über den vorgelegten Beschlussvorschlag:

„Der Gemeinderat beschließt, den Erweiterungsbau an der Grundschule Großenseebach zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (OTGS) aufgrund der vorliegenden Entwurfsplanung und der LV- Kostenberechnung des Architekturbüros Rainer Eis (Erlangen) vom 07.05.2025 in Höhe von Gesamt Brutto: 3.073.996,38 EUR weiterzuverfolgen. Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung einzuleiten.“

Dieser Beschluss wurde mehrheitlich mit 4-Ja zu 5 Nein-Stimmen (keine Enthaltungen) abgelehnt.
 

Wie geht es nun mit der OGTS weiter?

Da es sich beim Erweiterungsbau der OGTS um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde handelt, muss eine Lösung gefunden werden, diese auch zu realisieren. Neben einer Aussage zur möglichen Höhe des Förderungsbetrages sollen auch weitere Einsparmöglichkeiten beim Bau durch eventuell neue Planungsvarianten eruiert werden. Das Thema „Erweiterungsneubau OGTS“ wird also in einer der nächsten Sitzungen erneut behandelt werden.

Erweiterungsbau Grüner Klassenraum ("Außenklassenzimmer") an der Grundschule Großenseebach; Entwurfsplanung und Kostenberechnung

OGTS Großenseebach - Erweiterungsneubau

Architekt Rainer Eis stellte in der Sitzung auch diese entsprechende Entwurfsplanung vor, die unter Einbeziehung von Schule, Mibe und Bauamt der Verwaltung entstanden ist. Die Kostenberechnung beläuft sich 182.828,81 EUR (brutto). Das Gremium war sich einig, dass im Hinblick auf den ablehnenden Beschluss zu TOP 03 (Erweiterungsbau OGTS) eine Weiterverfolgung der Planungen zu TOP 04 derzeit nicht zielführend ist.

Ein Antrag zur Geschäftsordnung auf Vertagung des Punktes wurde einstimmig angenommen.
 

Feststellung des Ergebnisses der Einnahme-/Überschussrechnung für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) "Gaststätte Im Winkel" für das Jahr 2023 - Feststellung der Einnahme-/Überschussrechnung für das Jahr 2023
 

Mehrzweckhalle Großenseebach

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung die Einnahmen- und Ausgabenrechnung für das Jahr 2023 des Betriebs gewerblicher Art „Gaststätte Im Winkel“ offiziell festgestellt.

Die Zahlen wurden von Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Bernhard Riedel erstellt und entsprechen den steuerlichen Vorgaben. Für das Jahr 2023 ergibt sich ein Verlust in Höhe von 18.986,46 Euro. Der Gemeinderat hat dieses Ergebnis einstimmig beschlossen.
 

Einnahme-/Überschussrechnung für das Jahr 2023 für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) „Gaststätte Im Winkel“ der Gemeinde Großenseebach - Vorgehen über Umgang mit Gewinn und Verlusten 

Der Gemeinderat hat über den Umgang gegenüber den Finanzbehörden und Steuerberatern zu entscheiden wie mit Verlusten und Gewinnen aus der Einnahme-/Überschussrechnung mit dem BgA „Gaststätte Im Winkel“ der Gemeinde Großenseebach umzugehen ist. Auf Vorschlag der Verwaltung beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Jahresfehlbetrag 2023, wie auch künftige Verluste, auf neue Rechnung vorzutragen. Künftige Jahresgewinne werden bis auf Widerruf der steuerlichen Rücklage zugeführt und nicht ausgeschüttet. Dies gilt bis auf Widerruf auch für künftige Jahresüberschüsse.

Erklärung zu den beiden vorherigen Beschlüssen

Um Missverständnissen vorzubeugen, noch folgende Hinweise dazu: Diese Jahresergebnisse der Gaststätte haben nichts mit dem wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg des Pächters zu tun. Bei der Gaststätte „Im Winkel“ handelt es sich um eine Gaststätte, die im Eigentum der Gemeinde Großenseebach steht und an einen privaten Betreiber verpachtet ist.

Die nun beschlossene Rechnung betrifft ausschließlich die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde, also z. B. für Instandhaltung, Versicherungen oder Verwaltungskosten. Im Jahr 2023 hat die Gemeinde dabei einen Verlust von 18.986,46 Euro für die Gaststätte „Im Winkel“ zu tragen. Diese Zahlen wurden von einem unabhängigen Steuerberater nach den gesetzlichen Vorgaben aufbereitet und nun als Jahresergebnis vom Gemeinderat einstimmig bestätigt.

Finanzbedarf des Fördervereins der Grundschule Großenseebach für die Mittagsbetreuung 

Geldbörse Symbolbild

Ende 2024 legte der Förderverein Grundschule Großenseebach eine Kalkulation für den entstehenden Finanzbedarf der Mittagsbetreuung für das Schuljahr 2024/2025 vor. Die Mitgliedsbeiträge und die staatliche Förderung decken bei weitem nicht einmal die Personalkosten. Um das Projekt der Mittagsbetreuung für das Schuljahr 2024/2025 weiter betreiben zu können, bittet der Verein auch dieses Jahr darum, das voraussichtliche Defizit in Höhe von 70.000 Euro zu übernehmen – wie auch schon in der Vergangenheit.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dem Antrag des Vereins zu folgen und das Defizit als Zuschuss aus dem Gemeindehaushalt zu decken.

Außerdem teilte der Zweite Bürgermeister dem Gremium mit, dass sich der Förderverein mit der Übernahme der künftig verpflichtenden OGTS dann entsprechend auflösen wird.
 

Öffnungszeiten in der Kindertageseinrichtung Seebachwichtel im Krippen- und Kindergartenjahr 2024/25

Kita Seebachwichtel Großenseebach - Baumhäuser im Garten
Kita Seebachwichtel Großenseebach - Baumhäuser im Garten

Der Gemeinderat Großenseebach hat in seiner Sitzung vom 18.07.2024 beschlossen, dass die geänderten Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung Seebachwichtel vorerst bis zum Ende des Kindergartenjahres 2024/2025, also bis zum 31.08.2025 beibehalten werden.

Aufgrund des hohen Krankheitsstands beim Personal und auch der daraus resultierenden Vielzahl an Überstunden ist eine über 16:00 Uhr hinausgehende Betreuung durch das derzeitige Personal problematisch bzw. nur durch weiteren Aufbau von Mehrarbeit möglich. Aktuell liegen der Krippe, dem Kindergarten und der Verwaltung keine Anfragen zu verlängerten Öffnungszeiten vor. Die Buchungswünsche der Eltern ab September 2025 belaufen sich alle im Rahmen der aktuellen Öffnungszeiten. Die Verwaltung schlug daher vor, die geänderten Öffnungszeiten im Krippen- und Kindergartenjahr 2025/2026 (bis zum 31.08.2026) beizubehalten.

Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag und beschloss einstimmig, die derzeit gültigen Öffnungszeiten in der KiTa Seebachwichtel im Kindergartenjahr 2025/2026 beizubehalten.
 

Neufassung der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung (KiTaGS) unter Berücksichtigung einer Gebührenerhöhung in der Kindertageseinrichtung Seebachwichtel ab 01.09.2025

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Nachdem das Thema bereits im Schul- und Kindergartenausschuss der Gemeinde ausführlich besprochen wurde, waren die Kita-Gebühren nun auch Thema im Gemeinderat. Der Ausschuss hatte beschlossen, dem Gremium eine moderate Erhöhung der Gebühren für die Kindertageseinrichtung um 15% pro Buchungszeitkategorie zu empfehlen.

Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag und beschloss einstimmig den vorliegenden Entwurf vom 28.05.2025 einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Großenseebach. Die neuen Gebühren der nun beschlossenen Kindertageseinrichtungsgebührensatzung (KiTaGS) treten zum neuen Kindergartenjahr ab 1. September 2025 in Kraft.

Wussten Sie Eigentlich...?

Die Bekanntmachung der Sitzungen inklusive der vollständigen Tagesordnungen finden Sie als Aushänge in den Amtstafeln und auch immer (ab etwa eine Woche vor dem Sitzungstermin) unter www.grossenseebach.de/bis im Sitzungskalender unseres Bürger-Informations-Systems (BIS). Auch auf unserer Homepage (Aktuelles -> Veranstaltungen) und in der Bürger-App weist die Verwaltung auf die Termine hin.

Verschiedenes
Rudi Riedel

Der Zweite Bürgermeister Rudi Riedel informierte u.a., dass:

Nächste Sitzungstermine

Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates finden voraussichtlich am 17. Juli 2025 und 18. September 2025 um 18 Uhr (im August ist vorauss. Sommer-Sitzungspause) jeweils im Sitzungssaal des Rathauses Großenseebach statt.

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