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Veröffentlicht am: 16.06.2025
Update von Montag, 16.06.25, 14:00 Uhr

Nach Rücksprache der Verwaltung mit dem Anzeigenersteller wies das Immobilienbüro darauf hin, dass die Grundstücksbesitzer ein Maklerbüro mit der Vermarktung des Grundstücks beauftragt haben - und dazu eben auch die Erstellung von entsprechenden Anzeigen gehöre.

Original-Artikel vom 15.06.2025

Erneute Verwirrung um Immobilien-Anzeigen in Online-Portalen
Es ist noch nichts entschieden! - Aktueller Stand des Bauprojekts zur Entwicklung seniorengerechten Wohnens in der Gemeinde
Erneut Verwirrung durch Immobilienanzeige - Wohnbebauung Seniorengerechtes Wohnen in Großenseebach

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

bereits in der Sitzung vom 8. April 2021 hat der Gemeinderat Großenseebach die Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für das Grundstück Flurnummer 31 beschlossen. Die Gemeinde verfolgt für das Satzungsgebiet folgendes Entwicklungsziel:

1. Schaffung von Flächen für seniorengerechtes Wohnen

2. Schaffung von Flächen für Einrichtungen zur Pflege

Seitdem finden in unterschiedlichen Abständen Gespräche zwischen Grundstückseigentümern, potenziellen Investoren, Pflegeanbietern und der Gemeinde statt. Bisher konnten diese Gespräche – aus verschiedenen Gründen – noch nicht zu einem konkreten Ergebnis führen.

Aktuell zeichnet sich jedoch erstmals eine vielversprechende Entwicklung ab: Es steht ein potenzieller Investor bereit, der auch bereits einen passenden Pflegepartner ins Boot holen konnte. Das erforderliche kommunale Verfahren (u. a. Planung, Gemeinderatsbeteiligung, Genehmigungen, Öffentlichkeitsbeteiligung) steht selbstverständlich noch aus.
 

Erneut Immobiliern-Anzeige aufgetaucht

Auch nach unserer Erklärung zu verwirrenden Wohnungsanzeigen vom 06.06.25 tauchte am gestrigen 14. Juni 2025 erneut eine Kleinanzeige in einschlägigen Portalen auf, in der es wiederum um das Grundstück in Großenseebach geht, auf dem die Gemeinde zukünftig mit einem möglichen Investor gern ein Projekt zu seniorengerechtem Wohnen und Pflege realisieren möchte. Auch diese Anzeige sorgte erneute in der Bevölkerung für Verwirrung; insbesondere in der Nachbarschaft des betreffenden Grundstücks.

In der Anzeige wird das Grundstück zum Verkauf angeboten und darin behauptet, dass (für den möglichen Käufer) “von einer Neubebauung (...) mit bis zu 2.500 m² Wohnfläche ausgegangen werden kann.”

Hierzu erklärt die Gemeinde erneut: Das ist derzeit nicht der Fall! Allein schon, weil die offiziellen Verfahren nach BauGB, inkl. frühzeitiger Bürgerbeteiligung, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange oder die Öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Möglichkeit zur Stellungnahme noch ausstehen bzw. noch nicht einmal eingeleitet worden sind.

Die Gemeinde war auch über diese Anzeigenschaltung vorab weder informiert noch daran beteiligt. Sie hat ihr Missfallen über dieses Vorgehen gegenüber der inserierenden Firma deutlich zum Ausdruck gebracht um deutliche Richtigstellung innerhalb der Anzeige oder die Entfernung der Anzeige gebeten. (Stand: Sonntag, 15.06.25, 11.15 Uhr)

Wir versichern Ihnen: Die Gemeinde verfolgt weiterhin ihr Ziel einer bedarfsgerechten, transparenten und fairen Entwicklung an diesem Standort – in enger Abstimmung mit allen Beteiligten und unter Einbeziehung der Öffentlichkeit.

Sobald es Neuigkeiten dazu gibt, werden wir wie gewohnt auf allen gemeindlichen Kanälen darüber informieren. 
 

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