Von: Marc Brehme
Aus dem Gemeinderat Großenseebach
Beschlüsse und Ergebnisse der Sitzung vom 17. Juli 2025
In Vollzug des Beschlusses der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 05.06.2025 wurden in öffentlicher Sitzung am 17.07.2025 folgende nicht-öffentliche Beschlüsse bekannt gemacht:
Der Gemeinderat unterstützt das Anliegen der Schulleitung und genehmigt die Schaffung einer Halbtags-Stelle für Jugendsozialarbeit an der Grundschule Großenseebach ab dem Schuljahr 2026/2027. Die für den Aufwandsträger voraussichtlich anfallenden Kosten von 17.522,18 Euro werden übernommen.
Der Gemeinderat beschließt, die Sanierung der Brücke in der Neuen Straße Gemarkung Großenseebach gemäß der Ausschreibung vom 06.05.2025 an den Mindestbieter Laumann Beton- und Sanierungs- GmbH, Rodelhang 8, 90542 Eckentalin Höhe von 19.825,68 Euro brutto zu vergeben.
Der Gemeinderat beschließt, die Anschaffung eines Aufsitzmähers für den gemeindlichen Bauhof gemäß dem Angebot vom 30.05.2025 für einen Stiga Park Pro 900 WX Allrad an die Firma Karin Böckl in Höhe von 14.731,01 Euro brutto zu vergeben.
Umladeplatz für Rotorblätter auf der gemeindlichen Flurnummer 348; Antrag der Firma Wust - Wind & Sonne

Für die geplanten Windräder im entstehenden Bürgerwindpark Weisendorf benötigt die Firma Wust – Wind und Sonne einen Umladeplatz für die neun Rotorblätter der insgesamt drei geplanten Windkraftanlagen. Diese können nicht mit normalen Schwertransporten durch Großenseebach gefahren werden, sondern müssen auf einen sogenannten Selbstfahrer umgeladen werden, der die Rotorblätter dann auch neigen kann, um so die Ortdurchfahrt passieren zu können. Die Firma stellte das Projekt im Gremium vor und stellte den Antrag, ein gemeindliches Grundstück für einen Umladeplatz nutzen zu können.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, der Firma Wust – Wind und Sonne aus Markt Erlbach für dieses Projekt die Flurnummer 348 der Gemeinde Großenseebach (neben dem Gwer als Umladeplatz für drei Monate zur Verfügung zu stellen. Der Nutzungszeitraum ist August bis Oktober 2026 und die Gemeinde Großenseebach erhält dafür eine Einmalentschädigung von ca. 19.000 Euro. Außerdem geht der für den Ausbau genutzte Schotter danach ins Eigentum der Gemeinde über.
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025; Beschlussfassung

Die Kämmerin Silke Lang stellte dem Gemeinderat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2025 vor. Mit einem Gesamtvolumen von 9.868.847 Euro liegt er ca. 200.000 Euro und damit etwa 2 Prozent niedriger als im Vorjahr (10.072.561 Euro). Im Jahr 2025 entfallen auf den Verwaltungshaushalt 7.214.262 Euro (Vorjahr: 6.439.961) und auf den Vermögenshaushalt 2.654.585 Euro (Vorjahr: 3.632.600). (Siehe auch Kasten unten)
Die wichtigsten Einnahmen im Verwaltungshaushalt kommen aus der Einkommensteuerbeteiligung (ca. 2,3 Mio €), der Betriebskostenförderung nach BayKiBiG (ca. 1,7 Mio €), der Gewerbesteuer (ca. 585.000 €), Schlüsselzuweisungen (ca. 490.000 €), Kanalbenutzungsgebühren (ca. 276.000 €), Kindergartengebühren (ca. 230.000 €) sowie der Grundsteuer (ca. 198.000 €). Zum Vergleich: die Hundesteuer trägt nur mit ca. 7.800 Euro zu den Einnahmen bei.
Die größten Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind die Personalkosten (ca. 2,4 Mio. €), die Kreisumlage (1,7 Mio. €) und die Verwaltungsumlage an die VGem mit 792.000 Euro, die sich trotz Steigerung in den Personalkosten moderat zeigt. Die Personalausgaben sind aufgrund der Tarifverhandlungen um ca. 314.000 Euro gestiegen und machen rund ein Drittel des Verwaltungshaushalts aus. Die Kreisumlage wurde zur Deckung der Finanzlücke im Landkreishaushalt um 3,50 Hebesatzpunkte von 47,25 % auf 50,75 % angehoben. Außerdem belastet auch das Kommunalunternehmen für den Bau des Feuerwehr-Gerätehauses den Verwaltungshaushalt. Hier fallen zusätzlich geschätzte jährliche Kosten in Höhe von 20.000 € Verwaltungskosten an.
Der größten Einnahmeposten im Vermögenshaushalt die Zuführung aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.978.045 Euro, die notwendig ist, um den Vermögenshaushalt auszugleichen. Sonstige Einnahmen darin entstehen aus der Zuweisung für Investitionen (etwa vom Land Bayern für Hochwasserschutz), Beiträgen und ähnlichen Entgelten (z. B. Kanalbaubeiträge) sowie die Veräußerung von Anlagevermögen wie etwa die Grundstücksverkäufe für das Baugebiet 15 (296.000 €) und das Baugebiet 16 (150.000 €).
Unter den Ausgaben im Vermögenshaushalt sind u. a. Baumaßnahmen im Hochbau (Planungskosten Feuerwehrhaus, OGTS & die Generalentwässerung sowie gemeindliche PV-Anlagen), Baumaßnahmen im Tiefbau (Sanierung Kanalnetz/Schaltanlagen, Spielplatz am FSV), der Erwerb beweglichen Sachen des Anlagevermögens (z. B. Möbel Kita, Schulausstattung etc.) und eine Zuführung in den Verwaltungshaushalt in Höhe von ca. 607.000 Euro.

Um die Ausgaben für die großen Pflichtaufgaben (u. a. Feuerwehrgerätehaus, OGTS-Anbau) in den nächsten Jahren schultern zu können, wird die Gemeinde Kredite aufnehmen müssen. Eingeplant sind für das nächste Jahr ca. 2,4 Mio. Euro, für 2027 dann ca. 2,6 Mio. Euro und für 2028 etwa 3,2 Mio. Euro – insgesamt also voraussichtlich 8,2 Millionen Euro bis 2028. Die tatsächlichen Kreditaufnahmen sind von der Entwicklung der Einnahmen der Gemeinde abhängig.
Für das Jahr 2028 wurden vorerst die Baukosten für das neue Feuerwehrhaus eingeplant. Ob diese Planung so Bestand hat, kann erst im Herbst/Winter dieses Jahres geklärt werden, wenn die Kostenplanung und der Zeitplan für dieses Bauprojekt feststehen.
Bevor die Gemeinde hohe Schulden auf sich nehmen darf, müssen zunächst die Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die Einnahmen zu erhöhen. Dazu wird die Kämmerei Vorschläge erarbeiten, die dann im Gremium besprochen werden, u. a. auf der jährlichen Klausurtagung im Herbst. Dabei werden vermutlich neben Einsparmöglichkeiten bei den Personalkosten und den Vereinszuschüssen auch eine Erhöhung der Gebühren etwa in der Bücherei und der Ferienbetreuung sowie der kürzlich erst gesenkten Hebesätze für die Grundsteuer und eine Änderung bei den Abwassergebühren diskutiert werden.
Die finanziellen Verhältnisse und die Kassenlage der Gemeinde Großenseebach waren in der Vergangenheit sehr gut. Sie werden auch im Jahr 2025 dank der – noch immer relativ hohen – Rücklage stabil sein.
Die Gemeinde Großenseebach verwendet für die Zukunft erhebliche Mittel aus der Rücklage um den Verwaltungshaushalt auszugleichen. Hier muss sich die Gemeinde dringend um ihre Einnahmen kümmern und gleichzeitig Einsparmaßnahmen ergreifen. Es ist auf eine strikte Ausgabendisziplin zu achten.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorliegenden Entwürfe des Haushaltsplanes samt Anlagen und der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 (jeweils in der Fassung vom 01.07.2025) als Satzung.
Finanzplan mit Investitionsplan 2025 der Gemeinde Großenseebach; Beratung und Beschlussfassung

Der vorliegende Finanzplan mit dem Investitionsplan für das Jahr 2025 wurde dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Besonders wurde die geplante hohen Schuldenaufnahmen in den nächsten Jahren aufgrund der anstehenden umfangreichen Investitionen für Pflichtaufgaben (Feuerwehrgerätehaus, OGTS-Anbau) diskutiert. Das Gremium war sich einig, dass dringend Einsparungen gemacht werden müssen, wenn man diese Pflichtaufgaben realisieren muss. Die Erwartungen, in großer Höhe (Förder-)Gelder von Bund oder Land abschöpfen zu können, werden nicht besonders hoch angesetzt. Die Kämmerei wird Einsparvorschläge erarbeiten, die dann unter anderem in der bevorstehenden jährlichen Klausur des Gemeinderates ausführlich debattiert werden können. Der in dieser Sitzung vorgelegte Finanz- mit Investitionsplan wurde daher beim folgenden Beschluss
„Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan mit dem Investitionsplan als Anlage zum Haushaltsplan 2025 in der Fassung vom 01.07.2025.“
vom Gremium mit (2 Ja-Stimmen zu 12-Nein-Stimmen) abgelehnt.
Finanz- und Investitionsplan werden daher in einer der nächsten Sitzungen – nach der Diskussion von Einsparmaßnahmen und Möglichkeiten zur Einnahmenerhöhung – neu zum Beschluss im Gemeinderat vorgelegt werden.
Stellplatzsatzung der Gemeinde Großenseebach; Neuerlass
Mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 wird die Pflicht zur Schaffung von Stellplätzen und Spielplätzen im Rahmen von Bauvorhaben nicht mehr durch den Freistaat Bayern geregelt, sondern in die Verantwortung der Kommunen übergeben. Der Hintergrund ist eine Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) durch das sogenannte erste Modernisierungsgesetz.
Die Gemeinde Großenseebach hat diesen Schritt frühzeitig aufgegriffen und in der Sitzung vom 17. Juli 2025 eine neue Stellplatzsatzung einstimmig beschlossen. Diese legt fest, wann und in welchem Umfang bei Neubauten oder baulichen Änderungen Stellplätze für Kraftfahrzeuge nachzuweisen sind.
Ein zentraler Punkt der neuen Satzung ist die sogenannte Ablöseregelung: Wenn es im Einzelfall nicht möglich oder nicht sinnvoll ist, einen Stellplatz auf dem Grundstück zu errichten, kann stattdessen eine Geldzahlung an die Gemeinde erfolgen. Diese Ablöse wurde vom Gemeinderat auf 25 Quadratmeter Grundstücksfläche pro Stellplatz zum jeweils gültigen Bodenrichtwert festgelegt. Aktuell entspricht das etwa 10.250 Euro pro Stellplatz (bei einem Richtwert von ca. 400 €/m²).
Ziel der neuen Satzung ist es, auch künftig eine bedarfsgerechte Anzahl an Stellplätzen im Gemeindegebiet sicherzustellen und gleichzeitig flexible Lösungen für Grundstücke mit begrenztem Platzangebot zu ermöglichen.
Die neue Satzung tritt zum 15. August 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher gültige Stellplatzsatzung vom 09. April 2020 außer Kraft.
Die neue Stellplatzsatzung wird im Mitteilungsblatt August 2025 veröffentlicht (VÖ 08.08.2025) und kann ab diesem Zeitpunkt auch auf der Website der Gemeinde unter www.grossenseebach.de/satzungen eingesehen werden.
Spielplatzsatzung der Gemeinde Großenseebach; Neuerlass

Mit dem Inkrafttreten des ersten Modernisierungsgesetzes zur Bayerischen Bauordnung (BayBO) wird zum 1. Oktober 2025 die bisher vom Freistaat Bayern vorgegebene Pflicht zur Herstellung von Kinderspielplätzen abgeschafft. Ab diesem Zeitpunkt liegt die Verantwortung für entsprechende Regelungen bei den Gemeinden.
Um die bisherige Verpflichtung zur Schaffung von Kinderspielplätzen bei Neubauten oder größeren Bauvorhaben nahtlos fortzuführen, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 17. Juli 2025 mit einer Gegenstimme zu 13 Ja-Stimmen eine neue Spielplatzsatzung beschlossen.
Ziel der neu beschlossenen Spielplatzsatzung ist es, auch weiterhin sicherzustellen, dass bei Wohnbauprojekten geeignete Spielmöglichkeiten für Kinder geschaffen werden. Falls die Errichtung eines Spielplatzes auf dem Baugrundstück nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist, können Bauherren eine sogenannte Ablösezahlung an die Gemeinde leisten. Diese wurde vom Gemeinderat auf 50,00 Euro pro Quadratmeter der vorgeschriebenen Spielplatzfläche festgelegt.
Mit diesen Mitteln will die Gemeinde gezielt in den Ausbau und die Pflege bestehender öffentlicher Spielplätze investieren – und so sicherstellen, dass auch künftig kindgerechte Aufenthaltsräume im Ort zur Verfügung stehen.
Die neue Satzung tritt zum 15. August 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Freiflächengestaltungssatzung vom 13.04.2023 außer Kraft.
Die neue Spielplatzsatzung wird im Mitteilungsblatt August 2025 veröffentlicht (VÖ 08.08.2025) und kann ab diesem Zeitpunkt auch auf der Website der Gemeinde unter www.grossenseebach.de/satzungen eingesehen werden.
Potenzialanalyse zu Ladesäulen im Gemeindegebiet Großenseebach

Aus der Bürgerschaft erreichen die Verwaltung unregelmäßig vereinzelte Anfragen hinsichtlich einer öffentlichen Ladesäule für E-Automobile. Auch im Gemeinderat wurde in der Vergangenheit bei verschiedenen Maßnahmen bereits über einen möglichen Standort diskutiert, jedoch ohne die Kenntnis genauerer Rahmenbedingungen. Bürgermeister und Verwaltung hatten zwischenzeitlich über die Mitgliedschaft der Gemeinde im Kommunalen Klimaschutznetzwerkes eine Potenzialanalyse zur Ladeinfrastruktur in Großenseebach in Auftrag gegeben. Dabei wurden nicht nur die bereits in den Nachbargemeinden vorhandenen Lademöglichkeiten, sondern auch mögliche Standorte in Großenseebach und voraussichtliche Nutzungsdaten mit einbezogen.
Das Ergebnis der Analyse ist, dass die Errichtung von Ladesäulen im gemeindlichen Betrieb deutlich unrentabel ist und solche Planungen nicht weiterverfolgt werden sollten. Selbst bei sehr optimistisch angenommener Nutzung könnte eine gemeindliche Ladesäule nur mit hohen finanziellen Zuschüssen der Gemeinde betrieben werden. Angesichts dessen, dass immer mehr Tankstellen und Supermärkte mittlerweile leistungsstarke Stromtankstellen aufstellen bzw. schon in den Nachbargemeinden in Betrieb genommen haben (u. a. in Weisendorf und Heßdorf) und der Notwendigkeit zu Einsparungen in den kommenden Haushaltsjahren, nimmt der Gemeinde Abstand von diesem Projekt.

Der Bürgermeister informierte u.a., dass:
- in Zusammenarbeit mit der AgfK (Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e.V.) gemeinsam mit dem Landratsamt die Problematik für Radfahrer in der Ortsdurchfahrt Großenseebach vor Ort betrachtet und Lösungsvorschläge erarbeitet werden sollen.
- am kommenden Montag (21.07.) in einem Online-Termin gemeinsam mit der Regierung Mittelfranken und dem Architekten Details des OGTS-Ausbaus erörtert werden und die Gemeinderäte zeitnah über den Sachstand informiert werden sollen.
- alle Gemeinderätinnen und -räte herzlich zum Auftakt der Großenseebacher Kerwa am 5. September 2025 eingeladen sind.
Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates finden voraussichtlich am 18. September 2025 und 16. Oktober 2025 jeweils um 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Großenseebach statt. (Im August ist voraussichtlich Sommer-Sitzungspause.)