Von: Marc Brehme
Aus dem Gemeinderat Großenseebach
Beschlüsse und Ergebnisse der Sitzung vom 18. September 2025
In Vollzug des Beschlusses der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 17.07.2025 wurden in öffentlicher Sitzung am 18.09.2025 folgende nicht-öffentliche Beschlüsse bekannt gemacht:
Der Gemeinderat befürwortet die Fortführung der betrieblichen Supervision in der gemeindlichen Kindertagesstätte „Seebachwichtel“ und erteilt seine Zustimmung zum Abschluss der Rahmenvereinbarung mit Fr. Carola Riedel in Abweichung zum Angebot vom 13.06.2025 für 18 weitere Zeitstunden (60 Min.) a 178,50 € brutto zuzüglich einer Fahrtkostenpauschale. Die Maßnahme soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein.
Der Gemeinderat beauftragt das Büro GBI aus Herzogenaurach gemäß dem Angebot vom 07.07.2025 auf Grundlage der HOAI mit den Ingenieurleistungen zur Erschließung des Gewerbegebietes Nordost III. Unter Berücksichtigung der aktuell ermittelten anrechenbaren Kosten beläuft sich die Auftragssumme auf 254.086,35 € brutto.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025

In der jüngsten Sitzung musste der Gemeinderat die Haushaltssatzung 2025 nochmals beraten und beschließen. Hintergrund war ein formaler Fehler: In der Sitzung vom 17. Juli 2025 war lediglich der Haushalt für das Jahr 2025 beschlossen worden. Die gesetzlich vorgeschriebene Finanzplanung für die Folgejahre wurde jedoch abgelehnt. Da Haushaltsplan und Finanzplanung untrennbar verbunden sind, war dieser Beschluss nicht korrekt und musste korrigiert werden.
Kämmerin Silke Lang erläuterte dem Gremium nochmals die Eckpunkte des Zahlenwerks. Besonders die stark gestiegenen Personalkosten belasten den Verwaltungshaushalt. Um diesen auszugleichen, mussten bereits Mittel aus dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. Dies sei auf Dauer keine tragfähige Lösung, weshalb künftige Einsparmöglichkeiten diskutiert wurden. Außerdem wurde betont, dass Haushaltsberatungen künftig deutlich früher im Jahr stattfinden sollten, um mehr Planungssicherheit zu schaffen.
Zur Beratung war auch Herr Stötzel von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes anwesend. Er wies darauf hin, dass die Haushaltssatzung mit Finanzplanung grundsätzlich bis zum 30. November der Rechtsaufsicht vorzulegen ist. Zwar sei ein gewisser zeitlicher Spielraum möglich, dennoch befinde sich die Gemeinde bis zur endgültigen Beschlussfassung in der sogenannten „haushaltslosen Zeit“. In dieser dürfen nur gesetzlich verpflichtende oder unaufschiebbare Ausgaben getätigt werden. Neue Investitionen sind nicht möglich – lediglich bereits begonnene Maßnahmen aus dem Vorjahr dürfen fortgeführt werden.
Besonders diskutiert wurde die gesetzlich vorgeschriebene fünfjährige Finanzplanung, die Bestandteil des Haushalts ist. Dabei wurden vor allem die in den Folgejahren zu erwartenden Schulden kritisch betrachtet. Die Kommunalaufsicht machte deutlich, dass die Finanzplanung jährlich angepasst werden müsse und dass für die Jahre 2026 bis 2028 noch keine verbindlichen Zahlen erforderlich seien. Kämmerin Lang lehnte kurzfristige Änderungen im laufenden Finanzjahr jedoch ab, da diese organisatorisch nicht mehr umsetzbar seien.
Für die Zukunft wurde vorgeschlagen, die Reihenfolge der Beratungen im Gemeinderat zu ändern: Zunächst soll über die Finanzplanung entschieden und anschließend die Haushaltssatzung verabschiedet werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung 2025 samt Haushaltsplan und Anlagen in der Fassung vom 01.07.2025 mit 10 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen.
Finanzplan mit Investitionsplan 2025

Der vorliegende Finanzplan mit dem Investitionsplan für das Jahr 2025 wurde dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. In der Diskussion wurde angesichts der geplanten hohen Schuldenaufnahme aufgrund der der anstehenden umfangreichen Investitionen ausführlich thematisiert, wie hier Einsparungen realisiert werden können. Die Erwartungen, Gelder aus dem Milliardentopf des Bundes abschöpfen zu können, werden nicht besonders hoch angesetzt. Die Kämmerei wurde gebeten, Einsparvorschläge zu erarbeiten, die dann auch in der jährlichen Klausur des Gemeinderates ausführlich debattiert werden können.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss den Finanzplan mit dem Investitionsplan als Anlage zum Haushaltsplan in der Fassung vom 01.07.2025) mit 9 Ja-Stimmen zu 5 Nein-Stimmen.
Bekanntgabe der Jahresrechnung 2024

Dem Gemeinderat lag die Jahresrechnung 2024 gesamt als EDV-Druck vom 27.08.2025 sowie der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung vor.
Das Ergebnis der Jahresrechnung lautete wie folgt:
a) Die Jahresrechnung 2024 schließt insgesamt in den bereinigten Einnahmen und Ausgaben mit 8.236.688,41 € ab.
Der Planhaushalt 2024 hatte ein Gesamtvolumen von 10.072.561,00 €
b) Der Verwaltungshaushalt 2024 schließt in den bereinigten Einnahmen und Ausgaben mit 6.617.310,31 € ab.
Der Planhaushalt 2024 betrug 6.439.961 €.
c) Der Vermögenshaushalt 2024 schließt in den bereinigten Einnahmen und Ausgaben mit 1.619.378,10 € ab.
Der Planhaushalt 2024 betrug 3.632.600 €.
Die Jahresrechnung ist in der Folge vom örtlichen Prüfungsausschuss zu prüfen.
In einer der folgenden Sitzungen können dann die Feststellung der Jahresrechnung und die Erteilung der Entlastung erfolgen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nahm einstimmig Kenntnis vom Ergebnis der Jahresrechnung 2024.
OGTS-Erweiterungsbau an der Grundschule Großenseebach; Entwurfsplanung und Kostenberechnung
Der Gemeinderat Großenseebach hat in dieser Sitzung die Entwurfsplanung für den Erweiterungsbau der Grundschule beraten und beschlossen. Ziel des Projekts ist der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote (OGTS) für Grundschulkinder.
Architekt Rainer Eis (Erlangen) stellte die überarbeitete Planung vor, die in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken entstanden ist. Wichtigste Änderungen zu den vorherigen Entwürfen: Die Mensa wurde auf die maximal zulässigen 68 qm reduziert, die Küche auf 34 qm vergrößert. Außerdem wurde die bisher geplante „schräge“ Bauweise durch eine „gerade“ ersetzt. Der Verbindungsbau ist nun als offener Steg vorgesehen.
Die vorgestellten Varianten unterschieden sich vor allem in Geschosszahl und Bauweise. Die Kosten liegen zwischen rund 2,1 Mio. € (eingeschossig) und 2,9 Mio. € (zweigeschossig mit Verbindungsbau). Nach Abzug der voraussichtlichen Förderung ergibt sich ein Eigenanteil der Gemeinde zwischen ca. 1,0 Mio. € und 1,8 Mio. €. Die eingeschossige Lösung gilt jedoch als kaum genehmigungsfähig und wäre angesichts möglicher steigender Schülerzahlen riskant.

Nach intensiver Diskussion einigte sich das Gremium rasch auf die zweigeschossige Variante ohne Verbindungsbau. Gründe waren die bessere Wirtschaftlichkeit und die größere Flexibilität bei der Raumaufteilung. Zudem sei eine Bündelung der OGTS im Schulgebäude dringend notwendig, da die bisherige Unterbringung auf verschiedene Gebäude und teils sogar Räume der Kirche verteilt ist. Im Keller der Schule genutzte Räume seien zudem wegen Feuchtigkeit nicht dauerhaft tragbar.
Bei der Planung wurden auch Aspekte wie Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und Heizversorgung angesprochen. So soll ein kostengünstiger Behindertenlift anstelle eines aufwändigen Aufzugs eingebaut werden. Außerdem wird geprüft, ob Eigenleistungen des gemeindlichen Bauhofs Kosten senken können.
Die Gesamtkosten der gewählten Variante 2 (zweigeschossig, ohne Verbindungsbau) belaufen sich nach aktuellem Stand auf 2.856.563,09 € brutto. Die voraussichtliche Förderung beträgt rund 1,09 Mio. €, sodass die Gemeinde voraussichtlich einen Eigenanteil von etwa 1,77 Mio. € tragen muss.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Erweiterungsbau an der Grundschule Großenseebach zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (OGTS) aufgrund der vorliegenden Entwurfsplanung und der LV- Kostenberechnung (Variante 2, zweigeschossig, ohne Verbindungsbau) des Architekturbüros Rainer Eis (Erlangen) vom 28.08.2025 in Höhe von Gesamt Brutto: 2.856.563,09 € weiterzuverfolgen. Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung einzuleiten.
Erweiterungsbau Grüner Klassenraum ("Außenklassenzimmer") an der Grundschule Großenseebach
Der Gemeinderat befasste sich erneut mit dem geplanten „Grünen Klassenzimmer“ an der Grundschule Großenseebach. Architekt Rainer Eis (Erlangen) stellte die Entwurfsplanung vor, die gemeinsam mit Schule, Mittagsbetreuung und Bauamt erarbeitet wurde. Vorgesehen war ein Außenklassenzimmer mit Sitzgelegenheiten und Überdachung. Die Kosten wurden auf rund 182.800 Euro brutto berechnet.
Angesichts der angespannten Haushaltslage und der vielen Pflichtaufgaben der Gemeinde empfahl die Verwaltung dem Gremium, sich dringend die Frage zu stellen, ob eine freiwillige Maßnahme dieser Größenordnung derzeit umsetzbar ist. In der Diskussion war man sich weitgehend einig, dass das Projekt zwar wünschenswert, aber aktuell ein „Luxus“ sei, den sich die Gemeinde nicht leisten könne.
Als Alternative wurde angeregt, mit einfacheren Mitteln einen Bereich im Freien nutzbar zu machen – etwa durch eine Überdachung und vorhandene Pflastersteine als Sitzgelegenheiten.
Beschluss:
Der Gemeinderat lehnte den Bau des Grünen Klassenzimmers mit deutlicher Mehrheit ab. Das Abstimmungsergebnis zum Beschlusstext „Der Gemeinderat beschließt, den Erweiterungsbau eines Grünen Klassenzimmers („Außenklassenzimmer“) aufgrund der vorliegenden Entwurfsplanung und der LV- Kostenberechnung des Architekturbüros Rainer Eis (Erlangen) vom 07.05.2025 in Höhe von Gesamt Brutto 182.828,81 EURweiterzuverfolgen.“ lautete:
1 Ja-Stimme, 13 Nein-Stimmen
Damit wird dieses Projekt vorerst nicht umgesetzt.

Der Bürgermeister informierte u.a., dass:
- das Staatliche Bauamt Nürnberg beabsichtigt, ab Oktober 2025 Lärmsanierungsmaßnahmen in den Ortsdurchfahrten Großenseebach und Heßdorf mit den Ortsteilen Klebheim, Niederlindach, Hannberg und Röhrach durchzuführen. Die Eigentümer betroffener Gebäude werden vom Staatlichen Bauamt Nürnberg angeschrieben und können einen Antrag auf Lärmsanierung stellen. Alle Informationen dazu wurden bereits online und im Mitteilungsblatt (Ausgabe September 2025) veröffentlicht.
- am 5. und 6. November die AgfK (Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e.V.) gemeinsam mit dem Landratsamt die Problematik für Radfahrer in der Ortsdurchfahrt Großenseebach vor Ort betrachten wird. Auch der Bürgermeister und das Bauamt werden an dem Termin teilnehmen.
Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates finden voraussichtlich am 18. September 2025 und 16. Oktober 2025 jeweils um 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Großenseebach statt. (Im August ist voraussichtlich Sommer-Sitzungspause.)