Von: Monika Voigt
AGFK-Planungswerkstatt: So könnte es mit der Ortsdurchfahrt weitergehen
Gemeinsam für mehr Sicherheit und Lebensqualität:

Am 5. und 6. November nahmen der Erste Bürgermeisteraus Großenseebach Jürgen Jäkel und Corinna Ding aus dem Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf an der Planungswerkstatt 2025 der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e. V. teil.
Gemeinsam mit rund 30 Teilnehmern – darunter Vertreter des Ministeriums sowie Verkehrsexperten der Planungsbüros Planstatt Senner GmbH, PB Consult und VAR+ – stellten die Beteiligten Planfälle aus verschiedenen Gemeinden wie Neuendettelsau, Geretsried und Großenseebach vor und diskutierten sie intensiv.
Für Großenseebach standen die Ortsdurchfahrt mit Tempo 30 nach der novellierten Verwaltungsvorschrift zur StVO (VV-StVO) sowie eine sichere Radverkehrsführung einhergehend mit der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Mittelpunkt. Ziel der Planungswerkstatt war es, die neuen rechtlichen Möglichkeiten der VV-StVO konkret anzuwenden und zu erproben.
Michael Förster, Radverkehrsbeauftragter des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt, war ebenfalls anwesend und unterstützte die Gemeinde Großenseebach auch weiterhin tatkräftig bei ihrem Vorhaben.
Hintergrund: Frühere Anträge wurden von der Regierung von Mittelfranken wegen fehlender Verhältnismäßigkeit abgelehnt; Schallschutzmaßnahmen galten als vorrangig. Das Alltagsradverkehrskonzept des Landkreises weist jedoch für die Hauptstraße dringenden Handlungsbedarf aus. Eine angedachte Alternativführung konnte aufgrund fehlender Grunderwerbsmöglichkeiten nicht umgesetzt werden, wurde somit zunächst zurückgestellt.
Unter Einbeziehung von Unfalldaten, Schulwegsicherheit und vorhandenen Straßenquerschnitten sollen nun alle Argumentationsmöglichkeiten geprüft werden, um eine verkehrssichere und zukunftsorientierte Lösung zu entwickeln.
Neu in der novellierten Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VV-StVO) ist, dass Gesundheits- und Lärmschutzgründe sowie Verkehrssicherheit nun ausdrücklich als rechtliche Grundlage herangezogen werden dürfen. Damit wird die bisherige strenge Nachweispflicht der „besonderen Gefahrenlage“ gelockert.
Für Gemeinden wie Großenseebach eröffnet dies neue Gestaltungsspielräume, um Verkehrsberuhigung, Sicherheit und Lebensqualität im Ortskern zu fördern – im besten Fall ganz ohne aufwändige Umgehungslösungen oder teure Lärmschutzmaßnahmen.
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