Von: Wolfgang Maier & Marc Brehme
Aus dem Gemeinderat Großenseebach
Beschlüsse und Ergebnisse der Sitzung vom 11. Dezember 2025
Keine Bekanntgaben
Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Großenseebach
Behandlung des Berichtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Großenseebach
KI-generiertDem Gemeinderat lag die Niederschrift über die örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2024 vom 28.10.2025 vor. Die Kämmerin konnte alle Fragen des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Großenseebach beantworten. Im Rahmen der Prüfung ergaben sich kaum Beanstandungen; diese wenigen werden für die Zukunft beachtet. Besonders im Bereich des Vermögenshaushaltes soll, soweit es absehbar ist, von den Fachämtern auf eine genauere Kostenplanung geachtet werden. Es waren im Jahr 2024 mehrere Schätzungen dabei, die zu hoch bzw. zu niedrig geplant wurden.
Der Gemeinderat nahm die Stellungnahmen des Ausschusses und der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis.
Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Großenseebach
Übertragung der Haushalts- und Kassenreste von 2024 ins Jahr 2025
Der Gemeinderat hatte sich bei diesem Tagesordnungspunkt mit den sogenannten Haushalts- und Kassenresten beschäftigt. Damit sind finanzielle Vorgänge aus früheren Jahren gemeint, die noch nicht vollständig abgeschlossen sind.
Kassenreste entstehen, wenn eine Einnahme oder Ausgabe zwar bereits angeordnet wurde, aber die tatsächliche Zahlung noch fehlt. Das betrifft zum Beispiel:
Offene Forderungen, also Geld, das die Gemeinde noch von Bürgerinnen und Bürgern oder Firmen bekommt – etwa aus Steuern oder Gebühren. Viele dieser Fälle befinden sich bereits im Mahn- oder Vollstreckungsverfahren oder wurden gestundet.
Offene Ausgaben, die aus technischen Gründen noch nicht bezahlt wurden – etwa Rücklagenzuführungen oder Sicherheitsleistungen aus Handwerkerrechnungen.
Da diese Beträge noch real fällig sind, müssen sie zwingend in das neue Haushaltsjahr übernommen werden, damit sie korrekt abgerechnet werden können.
Haushaltsreste entstehen, wenn Gelder im Haushalt eingeplant waren, aber im Vorjahr keine Anordnung zur Zahlung oder Einnahme erfolgt ist. Unter bestimmten Bedingungen dürfen diese Ansätze ins nächste Jahr übertragen werden. Für das Jahr 2024 wurden jedoch keine Haushaltsreste gebildet. Das bedeutet: Alle Haushaltsansätze wurden entweder erledigt oder nicht übertragen.
Die Übertragung der Kassen- und Haushaltsreste ins nächste Jahr wurde einstimmig genehmigt.
Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Großenseebach
Haushaltsüberschreitungen zur Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Großenseebach
Dem Gemeinderat lag eine Liste mit Haushaltsüberschreitungen vor, die allesamt erklärbar waren und – soweit abschätzbar – für die Zukunft bereinigt wurden. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte die Überschreitungen stichpunktmäßig. Im Wesentlichen handelte es sich um unvorhersehbare und nicht planbare Ereignisse. Oder um zu gering bemessene Haushaltsansätze. Die Überschreitungen erschienen im Hinblick auf das positive Rechnungsergebnis vertretbar. Der Haushaltsausgleich war zu keiner Zeit gefährdet, die Überschreitungen sollten genehmigt werden.
Daher erging der einstimmige Beschluss des Gremiums, die Überschreitungen zu genehmigen.
Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Großenseebach
Feststellung der Jahresrechnung 2024
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2024 wurde in der Sitzung am 18.09.2025 unter TOP 05 bekannt gegeben. Nach der Bekanntgabe erfolgte die Prüfung des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses.
Die Jahresrechnung 2024 wurde am 24.11.2025 vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Zu den Hinweisen und Beanstandungen hat die Verwaltung ausführlich Stellung genommen. Das Ergebnis der Jahresrechnung kann folglich festgestellt werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig:
Die Jahresrechnung 2024 wird mit folgenden Beträgen festgestellt:
Gesamtvolumen: 8.236.688,41 €
Bereinigt in Einnahmen und Ausgaben, davon
im Verwaltungshaushalt: 6.617.310,31 € und
im Vermögenshaushalt: 1.619.378,10 €
Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Großenseebach
Erteilung der Entlastung für die Jahresrechnung 2024
Nach dem kommunalrechtlichen vorgesehenen Verfahrensablauf im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen ist über die Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung zu beschließen. Zu gegebener Zeit erfolgt die überörtliche Rechnungsprüfung durch die Kommunalaufsicht – staatliche Rechnungsprüfungsstelle – des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Entlastung für den Ersten Bürgermeister und die Verwaltung für die Jahresrechnung 2024 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
(Erster Bürgermeister Jäkel hat als Betroffener an der Abstimmung nicht teilgenommen.)
Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Großenseebach
Satzungsbeschluss (Änderungssatzung)
Der Gemeinderat hatte am 13.11.2025 dem neuen Entwurf für das Leistungsverzeichnis am Friedhof Großenseebach zugestimmt. Auf dieser Grundlage sollte nun eine dritte Änderung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen werden.
Auf Grund von Kostenanpassungen durch den Bestatter wurden Gebühren für Arbeiten wie das Öffnen und Schließen von Gräbern, Exhumierungen, Umbettungen und Bestattungen angepasst. Diese Preise wurden seit 2016 nicht mehr verändert. Die Gebühren für Leichenhalle, Aussegnungshalle und Kühlung bleiben gleich.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den vorliegenden Entwurf vom 03.12.2025 der 3. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Großenseebach über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) als Satzung.
Richtlinien der Gemeinde zur Gewährung von Zuschüssen zur Nutzung regenerativer Energiequellen für private Wohngebäude („Förderung PV-Anlagen“)
In der Haushaltklausur des Gemeinderats wurden viele Ideen für Einsparmaßnahmen der Gemeinde besprochen – sowohl höhere Einnahmen als auch geringere Ausgaben. Ein Vorschlag war, die freiwilligen Zuschüsse für private Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu streichen. Daher sollte die Richtlinie vom 16.05.2024, die diese Zuschüsse für private PV-Anlagen regelt, aufgehoben werden. Die dafür vorgesehenen Haushaltsmittel wurden in den Vorjahren immer zügig und restlos abgerufen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die „Richtlinien der Gemeinde Großenseebach zur Gewährung von Zuschüssen zur Nutzung regenerativer Energiequellen für private Wohngebäude“ vom 16.05.2024 zum 31.12.2025 außer Kraft zu setzen.
Neuerlass der Hundesteuersatzung

Im Rahmen der Haushaltsklausur des Gemeinderates wurden verschiedenste Konsolidierungs-Vorschläge diskutiert – sowohl zur Erhöhung der Einnahmen als auch zur Reduzierung der Ausgaben. Angesprochen wurde auch eine Anpassung der seit 2008 unverändert gültigen Hundesteuersatzung der Gemeinde inkl. einer moderaten Anhebung des jeweiligen Steuersatzes. Auch im Vergleich zu den Nachbargemeinden waren die dort angesetzten 50 Euro für den ersten Hund (der kein Kampfhund ist) und 501 Euro für Kampfhunde sehr niedrig angesetzt. Das Gremium einigte sich darauf, künftig 85 € für den ersten und 100 € für jeden weiteren Hund zu verlangen und 1.000 € für Kampfhunde.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den vorliegenden Entwurf einer Hundesteuersatzung der Gemeinde Großenseebach vom 19.11.2025 als Satzung. Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „EDEKA Großenseebach“ und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
Der Gemeinderat hatte am 16.10.2025 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Edeka Großenseebach“ aufzustellen und den Flächennutzungsplan zu ändern. Geplant ist ein neuer EDEKA-Markt bestehend aus Lebensmittelmarkt (ca. 1.200 m²) und Getränkemarkt (ca. 600 m²) sowie 135 Parkplätze. Das Grundstück liegt südlich der Staatsstraße 2259 am Ortsausgang in Richtung Weisendorf und wird aktuell landwirtschaftlich genutzt. (Anmerkung: Weitere Infos zum geplanten Edeka-Markt finden Sie in diesem Artikel und auch im Bericht von der Bürgerversammlung 2025.)
Damit das Projekt gebaut werden kann, ist ein Bebauungsplan nötig. Außerdem muss der Flächennutzungsplan geändert werden, weil das Gebiet bisher als Wohnbaufläche vorgesehen war. Für den Markt soll es künftig als Sondergebiet „Einzelhandel“ ausgewiesen werden. Die Vorentwürfe für Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung lagen nun vor. Als nächster Schritt kann die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden starten.
Aus dem Gemeinderat wurde im Vorgriff auf spätere Planungen angeregt, für einen möglichen Verbleib des anfallenden Regenwassers auf dem Grundstück durch Versickerung oder eine Zisterne zu achten, und Grünflächen möglichst als pflegefreundliche Blühwiese zu gestalten.
Herr Fleischhauer von TB Markert erläuterte, dass im Gegensatz zu den detaillierten Lärmschutzvorgaben, die vorab bereits bekannt sind, die Details für eine Umweltverträglichkeitsprüfung und ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren erst im weiteren Verfahren in Angriff genommen werden.
Der Gemeinderat nahm einstimmig die Ausführungen zu den Vorentwürfen der beiden Bauleitpläne sowie zum Vorhaben- und Erschließungsplan zur Kenntnis. Der Gemeinderat beschloss auf dieser Basis einstimmig, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 sowie 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, die vorstehenden Verfahrensschritte vorzubereiten und durchzuführen.
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Der Bürgermeister informierte u.a., dass:
- der FSV Großenseebach nachfragte, ob eine Sanierung der Sportanlagen durch das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ möglich wäre. Der Bürgermeister wies auf zahlreiche Fallstricke bei diesem Förderprogramm hin. Zum einen müssten die Kommunen 55% der Kosten selbst tragen, zum anderen sei der Zeitrahmen zur Abgabe von vollständigen Unterlagen inkl. etwa Projektskizzen und den Angeboten der ausführenden Firmen bis 15. Januar 2026 absolut unrealistisch und nicht machbar.
- die Planungsbüros bestätigt haben, dass eine Entwässerung der geplanten Gewerbegebiets-Erweiterung Nordost III über das Bestandsnetz erfolgen kann, so dass hier keine Kanalerweiterungen notwendig werden. Auch die geplante Straßenführung und -anbindung wird offenbar problemlos möglich sein. Der Baubeginn könnte im Herbst 2026 erfolgen, direkt im Anschluss an die Zwischenlagerung der Rotorblätter der Fa. Wust - Wind & Sonne. (Vgl. Beschluss des Gemeinderates vom 17.07.2025)
- es bald zwei neue Angebote (nicht nur für Senioren) in der Gemeinde geben werde. Die schon aus dem Landkreis bekannte Aktion „DigiFit“ wird mit ihrem Beauftragten Christian Eggers nun auch in Großenseebach starten und Senioren Unterstützung bei der Handhabung digitaler Geräte und Medien anbieten. Zum anderen bietet eine Bürgerin in Zusammenarbeit mit den Seniorenbeauftragten ab Januar monatlich einen Tanztee im Sportheim an, zu dem nicht nur die ältere Bevölkerung herzlich eingeladen ist. Los geht es am 4. Januar 2026 und dann immer am ersten Sonntag im Monat.
Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates finden am 15. Januar 2026 und voraussichtlich 12. Februar 2026 jeweils um 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Großenseebach statt.



