Auszug aus dem Newsletter der Allianz gegen Rechtsextremismus
Sieg für die Demokratie und die Allianz gegen Rechtsextremismus – Stadt Nürnberg bleibt Mitglied!
Die Gemeinde Großenseebach ist nach einem entsprechenden Gemeinderatsbeschluss seit Oktober 2021 Mitglied in der Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg. Daher informieren wir hier auszugsweise über den aktuellen Newsletter der Allianz, der sich um ein wichtiges Thema dreht:
Der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach hat Ende 2024 den Austritt der Stadt Nürnberg aus der Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg verlangt. Als Begründung führte man an, dass die Mitgliedschaft gegen das Neutralitätsgebot der Kommune verstoße und bestritt dafür den Rechtsweg beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Nachdem dieses Gericht der AfD recht gab, legte die Stadt Nürnberg Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein. So lange war dieses Urteil nicht rechtskräftig. Nun gibt es ein Urteil im Revisionsprozess - zugunsten der Stadt Nürnberg.
Auszugsweise veröffentlichen wir nachfolgend das Newsletter-Update der Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg zur Sache vom 27.03.26:
Sehr geehrte Mitglieder der Allianz gegen Rechtsextremismus,
liebe Engagierte,
am 26. März 2026 fand die mündliche Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts bezüglich der Frage, ob die Stadt Nürnberg weiterhin Mitglied in der Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg bleiben darf, statt.
Sieg für die Demokratie und die Allianz gegen Rechtsextremismus – Stadt Nürnberg bleibt Mitglied!
Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verkündete, dass der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach den Austritt der Stadt Nürnberg aus der Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg verlangen kann, legte die Stadt Nürnberg Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein. So lange war dieses Urteil nicht rechtskräftig. Nun stellt das Bundesverwaltungsgericht klar: „Die Revision der Beklagten hatte Erfolg."
Wir sehen das auch als Erfolg: Die Stadt Nürnberg und alle anderen 163 Gebietskörperschaften können Mitglied in der Allianz bleiben! Das ist nicht nur ein Sieg für die Allianz und die Stadt Nürnberg. Es ist ein Triumph für die Demokratie in Deutschland: Sie ist wehrhaft!
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte in seiner Begründung noch bezweifelt, dass es eine Rechtsgrundlage für eine allgemeinpolitische Betätigung der Kommunen in Bezug auf die Bekämpfung von Rechtsextremismus gibt. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun klargestellt: Das Recht der kommunalen Selbstverwaltung umfasse auch die Befugnis, sich an örtlicher Antidiskriminierungsarbeit und Initiativen gegen lokalen politischen Extremismus zu beteiligen und diese zu unterstützen. Die Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg in der Allianz gegen Rechtsextremismus könne auch bei kritischen Äußerungen zu einzelnen Parteien als Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerechtfertigt sein. Damit ist klar, dass Gebietskörperschaften sehr wohl Mitglied in Vereinigungen sein dürfen, die präventiven Verfassungsschutz leisten.
Schließlich verweist das Bundesverwaltungsgericht dieses Verfahren wieder zurück an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, verbunden mit einem Handlungsauftrag: Es fehle an Kriterien, zu denen der Verwaltungsgerichtshof keine Feststellungen getroffen habe, weil er unzutreffend eine davon unabhängige Zurechnung von Äußerungen angenommen habe. Ohne diese Feststellungen könne das Bundesverwaltungsgericht nicht in der Sache selbst entscheiden. Zum Nachholen der fehlenden Feststellungen müsse das Verfahren an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen werden. Damit gibt es weiterhin kein rechtskräftiges Urteil.
Hinzu kommt: Die Allianz gegen Rechtsextremismus ist vor dem Bundesverwaltungsgericht offiziell beigeladen worden. Dies war vorher beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht der Fall, sodass wir dort nicht eigene Interessen geltend machen konnten. Nun sind wir in München ebenfalls beigeladen.
Als Allianz gegen Rechtsextremismus verstehen wir unsere Aufgabe seit unserer Gründung im Jahr 2009 darin "allen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Islamfeindlichkeit sowie Menschenverachtung und Demokratiefeindlichkeit entschieden entgegenzutreten" (Zitat aus unserer Satzung). In Zeiten von tagtäglichen Angriffen auf die Demokratie und die Menschenrechte sehen wir als Allianz das Engagement für die freiheitlich-demokratische Grundordnung als ein Gebot der Stunde für die Zukunft unseres Landes. Gerade die Stadt Nürnberg hat aus ihrer Geschichte gelernt und zeigt als Stadt des Friedens und der Menschenrechte klare Haltung. Diese Rechtsgrundlage macht unsere Demokratie wehrhaft, wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach geäußert hat.
Hier die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 24/2026 vom 26.03.26.:
www.bverwg.de/de/pm/2026/24
Leider ist das Bündnis nach wie vor chronisch unterfinanziert. Der Rechtsextremismus in Deutschland hat jedoch weiter deutlich zugenommen hat, wie Berichte über rechtsextreme, rassistische, antisemitische und antiziganistische Vorfälle zeigen. Leider steht dieser Gefährdung unserer Demokratie keine ausreichende Finanzierung unseres Bündnisses gegenüber, das sich für den Erhalt des Rechtsstaates und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einsetzt.
Daher freuen wir uns über Spenden auf das Konto des Vereins zur Förderung demokratischer Werte in der Metropolregion Nürnberg (IBAN: DE51 7605 0101 0013 6060 82).

Für Großenseebach ist das Urteil ein wichtiges Signal, weil es die kommunale Beteiligung an der Allianz gegen Rechtsextremismus grundsätzlich stärkt. Die Gemeinde kann damit weiterhin gemeinsam mit vielen anderen Städten, Gemeinden und Landkreisen Haltung gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Demokratiefeindlichkeit und Rechtsextremismus zeigen.
Für alle Mitgliedsgemeinden bedeutet die Entscheidung: Kommunen dürfen sich im Rahmen ihrer Selbstverwaltung an örtlicher Antidiskriminierungsarbeit und an Initiativen gegen politischen Extremismus beteiligen und diese auch unterstützen. Das Bundesverwaltungsgericht hat damit klargestellt, dass solches Engagement nicht schon deshalb unzulässig ist, weil sich die Allianz kritisch mit Rechtsextremismus oder einzelnen Parteien auseinandersetzt.
Gleichzeitig ist der Rechtsstreit noch nicht endgültig beendet, weil das Verfahren an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen wurde. Hier soll noch geklärt werden, ob es damit einen direkten Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien gibt, denn diese strittige Frage wurde vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig noch nicht geklärt.
Für Großenseebach und die übrigen Mitgliedskörperschaften bleibt das aber ein starkes Zeichen dafür, dass kommunales Engagement für Demokratie und Menschenrechte rechtlich grundsätzlich abgesichert sein kann.

