Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird bis einschließlich 23. Februar 2022 verlängert und zum Mittwoch, den 9. Februar 2022 mit kontrollierten Öffnungen in folgenden Punkten angepasst: Kapazitätserhöhungen bei Kultur, Sport, Messen und Seilbahnen / 3G bei körpernahen Dienstleistungen / Aufhebung der Sperrstunde in der Gastronomie / tägliche Testung bei Infektionsfall in der Kita
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