Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzverordnung - Verschärfung der Maßnahmen ab 6. November
Die aktuelle pandemische Situation in Bayern bleibt herausfordernd: Das Infektionsgeschehen erreicht neue Höchststände. In mehreren Regionen droht eine Überlastung des Gesundheitssystems. Die Intensivstationen insbesondere in Südostoberbayern sind an der Belastungsgrenze. Vor diesem Hintergrund hat die Bayerische Staatsregierung neue Maßnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Pandemie beschlossen.
Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) bleibt nach den aktuellen bundesrechtlichen Rechtsgrundlagen zunächst bis zum Ablauf des 24. November 2021 befristet. Die Regelungen für die Zeit nach dem 24. November werden von der dann geltenden Ausgestaltung des Bundesrechts abhängen. Bayern appelliert hierzu dringend an den Bund, auch weiter eine adäquate Pandemiebekämpfung zu ermöglichen.
Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird mit Wirkung zum Samstag, 6. November in folgenden Punkten geändert:
In den Schulen gilt nach den Ferien zunächst wieder die Maskenpflicht im Unterricht (Grundschulen: eine Woche, weiterführende Schulen: zwei Wochen). Außerdem werden nach dem Auftreten einer Infektion dort tägliche Tests durchgeführt.
Zudem wird die Corona-Ampel wird neu geregelt.
Corona-Ampel Gelb
tritt in Kraft ab 450 belegten bayerischen Intensivbetten; alternativ bei 1200 Covid-Klinikpatienten in 7 Tagen. Die Maßnahmen sind dann wie folgt:
- FFP2-Masken statt medizinischen Masken
- 3Gplus statt 3G (z. B. bei Veranstaltungen)
- 2G statt 3Gplus (z. B. in Discotheken, Clubs)
- In Pflegeeinrichtungen gilt eine Testpflicht für alle Besucher und Personal
Corona-Ampel Rot
tritt in Kraft ab 600 belegten bayerischen Intensivbetten. Maßnahmen:
- 2G statt 3G
- 3G am Arbeitsplatz bei Personenkontakt
- 3Gplus bei Hotels, Gastronomie und körpernahen Dienstleistungen
Zudem tritt noch eine besondere Hotspot-Regelung in Kraft. Ab einer Inzidenz von 300 und einer Auslastung von 80% der Intensivbetten gelten dort die Regeln der roten Corona-Ampel.