Rasenmähen und andere lärmintensive Tätigkeiten // Bitte Ruhezeiten einhalten!

Das Ordnungsamt informiert
Die Sonne scheint wieder länger und zusammen mit zahlreichen Zugvögeln ist auch der Schwarm der motorbetriebenen Rasenmäher aus dem Winterschlaf in die heimischen Gefilde zurückgekehrt. Allerdings erfreuen die Klänge dieser besonderen Gattung der Gartenbewohner das menschliche Ohr nicht so sehr wie unsere Singvögel – im Gegenteil. Das ist auch der Grund dafür, dass der Rasen nicht jederzeit gemäht werden darf. Bitte beachten Sie die Ruhezeiten, die in der Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten (HausarbeitsV) geregelt sind.
Danach sind solch lärmintensive Tätigkeiten nur von
Montag bis Freitag von 7 - 12 Uhr und 14 – 19 Uhr
und Samstag von 8 – 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
gestattet.
Neben Sonntagen sind diese ruhestörenden Arbeiten auch an Feiertagen generell verboten. Wir bitten alle Bürger nachdrücklich, sich an diese Zeiten zu halten. Nicht nur, weil es in den gültigen Gemeinde-Verordnungen steht, sondern auch im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses.
Die aktuell gültigen Verordnungen finden Sie unter dem Titel "Verordnung Haus- und Gartenarbeiten" unter "Satzungen und Verordungen" auf der Homepage der Gemeinde Heßdorf sowie auf der der Homepage der Gemeinde Großenseebach. Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an das Ordnungsamt wenden.