Bauverwaltung
Die Bauverwaltung ist verantwortlich für die Bearbeitung von Bauanträgen und ähnlichen Verwaltungsleistungen. Sie umfasst die behördliche Leitung und Überwachung von Neubauten für öffentliche Zwecke sowie die Verwaltung und Instandhaltung der Bauwerke im öffentlichen Eigentum.
Der andere Fachbereich unseres Bauamtes ist die Bautechnik.
Bauen in Heßdorf oder Großenseebach
Die Bauberatung in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf ist für bauwillige Bürger sowie deren Entwurfsverfasser der erste Ansprechpartner. Sie gibt Auskünfte über allgemeine Fragen des Planungs- und Baurechts, über die für das jeweilige Grundstück geltenden rechtlichen Grundlagen (Bebauungsplan) sowie über baurechtliche Verfahren. Hier können auch Bebauungspläne und Flächennutzungsplan eingesehen werden. Ein für den Bauantrag notwendiger amtlicher Lageplan kann hier ebenfalls beantragt werden.
Baurechtlichen Verfahren
Sämtliche Arten von Anträgen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens können in den Haus-Briefkasten am Rathaus in Heßdorf eingelegt bzw. der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf – Bauamt per Post zugeschickt werden. Gerne können Sie die Unterlagen auch bei den Mitarbeitern des Bauamtes – Bauverwaltung persönlich abgeben.
Bitte achten Sie zusammen mit Ihrem Architekten bzw. Bauvorlagenberechtigten darauf, dass der jeweilige Antrag vollständig ist. Es können nur vollständige und prüffähige Antragsunterlagen weiterbearbeitet werden.
Wird bei der Vorprüfung festgestellt, dass die Unterlagen nicht vollständig sind oder evtl. erforderliche Unterschriften fehlen, werden wir mit den Bauherren bzw. dessen Beauftragten Kontakt aufnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass etwaige Fiktionsfristen nach dem BauGB nicht zu laufen beginnen, solange nicht alle Unterlagen vorliegen.
Antragsarten
- Bauantrag
Antrag auf Vorbescheid (förmliche Bauvoranfrage)
Genehmigungsfreistellungsverfahren
Zum Bauantrag (Baugenehmigung, Genehmigungsfreistellungsverfahren, Antrag auf Vorbescheid) ist auch ein Entwässerungsplan in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Gemäß § 10 der Entwässerungssatzung der Gemeinden Heßdorf und Großenseebach sind folgende Unterlagen einzureichen:
Lageplan - Grundriss- und Flächenpläne - Längsschnitte
Bei Gewerbebetrieben die in § 10 Abs. 1 Abschnitt d geforderten Unterlagen
Alle Unterlangen sind vom Grundstückseigentümer und dem Planfertiger zu unterschreiben. Die Gemeinde kann erforderlichenfalls weitere Unterlagen anfordern.
- Abbruchanzeige
- Antrag auf isolierte Befreiung
- Formlose Bauanfragen
Alle Anträge mit den zugehörigen Unterlagen sind dreifach, in den Mappen
· GRÜN (Erstschrift)
· ROT (Zweitschrift)
· BEIGE (Drittschrift)
einzureichen.
Nützliche Downloads:
Tel.: 09135 73739-39
E-Mail: gabriele.willert@vg-hessdorf.de
Website: www.vg-hessdorf.de
Tel.: 09135 73739-23
E-Mail: christine.jans@vg-hessdorf.de
Website: www.vg-hessdorf.de
Tel.: 09135 73739-31
E-Mail: jens.doerfner@vg-hessdorf.de
Website: www.vg-hessdorf.de