Zur Startseite springenZum Inhalt springenZum Fußbereich springen
Lesezeit:
Veröffentlicht am: 10.04.2026
Bekanntmachung
des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nordost III“ mit integriertem Grünordnungsplans 
Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan Großenseebach Gewerbegebiet Nordost III - Geltungsbereich mit AusgleichsflächeKartengrundlage Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2024
Lageplan des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans (obere rot umrahmte Fläche zwischen ERH 26 und St 2259) sowie der zugeordneten externen Ausgleichsfläche (rot umrahmte Fläche rechts unten); maßstabslos, ↑ Norden

Der Gemeinderat der Gemeinde Großenseebach hat in öffentlicher Sitzung am 16.05.2024 beschlossen den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nordost III“ aufzustellen. Wesentliches Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Befriedigung der anhaltenden Nachfrage nach Gewerbebauland.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Flurstück-Nummern 348 und 349 sowie Teilflächen er Grundstücke Flurstück-Nummern 319 und 397, alle Gemarkung Großenseebach, und ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wurde vom 16.12.2024 bis einschließlich 31.01.2025 durchgeführt. In seiner Sitzung am 26.03.2026 hat der Gemeinderat über die eingegangenen Stellungnahmen beraten, den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nordost III“ gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des o.g. Bebauungsplans in der Fassung vom 19.03.2026 durchzuführen.

Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 19.03.2026 steht einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

13.04.2026 bis einschließlich 13.05.2026

auf der Website der Gemeinde Großenseebach unter der Rubrik Wirtschaft und Bauen --> Aktuelle Bauleitplanungen oder unter folgendem Direktlink zur öffentlichen Einsichtnahme bzw. zum Download bereit:

www.grossenseebach.de/bauleitplanung

Als alternative Zugangsmöglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB liegen die o.g. Unterlagen zusätzlich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf (Hannberger Str. 5, 91093 Heßdorf, Zimmer 13) während der allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Allgemeine Dienstzeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Mailadresse bauamt@vg-hessdorf.de unter Angabe des Betreffs „Bauleitplanung Gewerbegebiet Nordost III – Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB“ abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. per Post, zur Niederschrift im Rathaus, etc.).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

SchutzgutArt der vorhandenen Informationen [Darstellung in …]
Mensch

Bestandsaufnahme [1], [3]

Ausführungen zu Betroffenheit von Erholungsräumen [1]

Auswirkungen durch Immissionen [1], [2], [3]

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1], [3]

Fläche

Vorhandene Nutzung [1], [2]

Flächenbedarf [1], [2]

Tiere/Artenschutz

Bestandsaufnahme [1], [2]

Ausführungen und Hinweise zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen und ggf. erforderlichen Maßnahmen [1], [2]

Auswirkungen durch das Vorhaben [1], [2] 

artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]

Pflanzen

Bestandsaufnahme [1]

Auswertung der Biotopkartierung [1]

Ausführungen und Hinweise zu:

-  Betroffenheit von Schutzgebieten nach BNatSchG sowie Natura 2000-Gebieten [1]

-  Belange der Landwirtschaft [1], [2]

- Beschaffenheit der Ausgleichsflächen [1], [2]

Boden

Auswertung der Bodenschätzungskarte im Geofachdatenatlas, Bodeninformationssystem Bayern [1]

Ausführungen und Hinweise zu:

Auswirkungen [1], [2]

Vorkommen von Altablagerungen [1]

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1], [2]

Wasser

Bestandsbeschreibung [1]

Ausführungen und Hinweise zu:

Betroffenheit von Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten und wassersensiblen Bereichen, Abwasserentsorgung, Wasserversorgung und oberflächlich abfließendes Niederschlagswasser [1], [2]

Auswirkungen [1], [2]

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]

Luft/Klima

Bestandsbeschreibung [1]

Hinweise zur Betroffenheit von Kaltluftentstehungsgebieten [1]

Auswirkungen [1]

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]

Landschaftsbild

Bestandsbeschreibung [1]

Auswirkungen [1]

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]

Kultur- und 
Sachgüter
Hinweise zur Betroffenheit von Boden- und Baudenkmalen [1]
WechselwirkungenÜbersicht [1]

Großenseebach, 27.03.2026

Jürgen Jäkel

Erster Bürgermeister

 

Ebenfalls interessant
  • 28.03.2026

Gerichtsurteil: Gemeinden dürfen Mitglied in der Allianz gegen Rechtsextrem...

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Stadt Nürnberg - und damit auch andere Gemeinden wie Großenseebach - weiterhin Mitglied in der Allianz gegen Rechtsextremismus sein dürfen.

  • 27.03.2026

Mitglieder des Gemeinderates verabschiedet - Herzlichen Dank für bis zu 18 ...

In der Gemeinderatssitzung am 26.03.26 wurden mehrere Mitglieder des Gremiums zum Ende der Legislaturperiode verabschiedet. Wir danken ihnen recht herzlich für ihren jahrelangen Einsatz für die Gemeinde.

  • 27.03.2026

Bericht aus dem Gemeinderat: Sitzung vom 26. März 2026

Themen in der Gemeinderatssitzung am 26. März 2026 waren der Neubau des Feuerwehrhauses, die Erweiterung des Gewerbegebietes, Bauleitplanung wegen (ambulant) betreutem Wohnen, die Verabschiedung von Gemeinderäten u. a.

  • 25.03.2026

Freie Plätze in Kiga & Krippe der Kita Seebachwichtel in Großenseebach ab 0...

Die gemeindliche Kindertagesstätte Seebachwichtel bietet zum 01.09.2026 noch freie Plätze (Kiga & Krippe) an. Die Anmeldung geht ganz einfach online.

  • 24.03.2026

Außenstelle Großenseebach vom 30.03. bis 20.04.2026 geschlossen

Die Außenstelle der VG Heßdorf in Großenseebach ist vom 30.03. bis 20.04.26 nicht besetzt. Erledigungen können ersatzweise im Rathaus Heßdorf vorgenommen werden.

  • 21.03.2026

Drei Großenseebacher Feldgeschworene für 25 Jahre Tätigkeit geehrt - 3. Jah...

Beim 3. Jahrtag der Feldgeschworenenvereinigung wurden drei Seebacher Feldgeschworene für jeweils 25 Jahre Tätigkeit ausgezeichnet.

Ältere Artikel finden Sie in unserem