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Schulen

Grundschule Grossenseebach mit offener Ganztagsschule (OGTS)

Neue Straße 40, 91091 Großenseebach

Rektorin
Klaus Markel

Elternbeirat
Jens Kautler
E-Mail: info@kautler.de

Mittagsbetreuung/OGTS
Heike Weiser
Tel. 09135 94549-76 (OGTS-Leitung, 11.20 Uhr bis 16.30 Uhr)
E-Mail: leitung-ogts@grundschule-grossenseebach.de
Web: https://grundschule-grossenseebach.de/eltern-partner/mittagsbetreuung/


Was ist die OGTS?

Die Offene Ganztagsschule Großenseebach (OGTS) ist (als "Nachfolger" der Mittagsbetreuung - "Mibe") ein freiwilliges schulisches Betreuungsangebot für Kinder der 1. bis 4. Jahrgangsstufe an öffentlichen Grundschulen. Sie schließt nahtlos an den regulären Unterricht an und findet direkt im Anschluss an den Vormittagsunterricht statt.

Für wen ist die OGTS gedacht?

  • Für Schülerinnen und Schüler der Grundschule (1. – 4. Klasse)
  • Das Angebot ist freiwillig, wird aber bei Anmeldung verbindlich für ein Schuljahr.

Wann findet die OGTS statt?

  • Im Übergangsjahr (2025/26) an mindestens vier Wochentagen
  • Ab dem Schuljahr 2026/27 an fünf Wochentagen
  • Es gibt zwei Betreuungsformen:
    • Kurzgruppe: Betreuung bis 14:00 Uhr
    • Langgruppe: Betreuung bis 16:00 Uhr

Betreuungsangebote

Während der Betreuungszeit bietet die OGTS:

  • verlässliche Hausaufgabenbetreuung
  • Mittagsverpflegung (verpflichtend)
  • Freizeitangebote (z. B. Spiel, Sport, Kreatives)
  • ggf. zusätzliche Lern- und Förderangebote

Anmeldung und Teilnahmepflicht

  • Die Anmeldung erfolgt verbindlich für ein Schuljahr.

Angemeldete Kinder sind zur regelmäßigen Teilnahme im gebuchten Umfang verpflichtet.
(gesetzliche Grundlage: BayEUG Art. 6 Abs. 4)

  • Eine Abmeldung während des Schuljahres ist in der Regel nicht möglich. Sie kann nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet werden, wenn wichtige persönliche Gründe vorliegen (z. B. pädagogische, familiäre oder gesundheitliche), die bei der Anmeldung noch nicht absehbar waren. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.
  • Nichtteilnahme wird wie Fehlen im regulären Unterricht behandelt.

Buchungszeiten und Förderung

  • Für eine staatliche Förderung ist eine Mindestbuchung von zwei Nachmittagen pro Woche erforderlich.
  • Beispiel:
    • Mindestens 2 Tage bis 16:00 Uhr → Förderung als Langgruppe
    • Mindestens 2 Tage bis 14:00 Uhr → Förderung als Kurzgruppe
  • Achtung: Im Übergangsjahr gibt es keine staatliche Förderung für den Freitag (die Gemeinde übernimmt jedoch per Gemeinderatsbeschluss die Kosten).

Kosten

  • Die Teilnahme an der OGTS ist grundsätzlich kostenfrei.
  • Kosten fallen für das Mittagessen an.
  • Für besondere Zusatzangebote (z.B. Ferienbetreuung,       musische Angebote, Sportangebote) können ggf. ebenfalls Entgelte erhoben werden.

Organisation und Aufsicht

  • Die OGTS steht unter Verantwortung und Aufsicht der Schulleitung.
  • Die Betreuung erfolgt durch einen Kooperationspartner (Gemeinde Großenseebach).
  • Während der Betreuungszeit dürfen die Kinder das Schulgelände nicht unbeaufsichtigt verlassen.

Mittagessen

  • Eine tägliche Mittagsverpflegung ist Bestandteil der OGTS.
  • Bei ausbleibender Zahlung kann ein Ausschluss vom Mittagessen erfolgen.

Wichtige Hinweise

  • Die Durchführung ist nur möglich, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl (Kurzgruppe: 12, Langgruppe: 14 Zählschüler) erreicht wird

Leitung

Heike Weiser

Tel.: 09135 94549-76
(11.20 Uhr bis 16.30 Uhr)

E-Mail: leitung-ogts@grundschule-grossenseebach.de
Web: www.grundschule-grossenseebach.de/eltern-partner/mittagsbetreuung

Rektorin
Klaus Markel

Elternbeirat
Jens Kautler
E-Mail: info@kautler.de

Mittagsbetreuung/OGTS
Heike Weiser
Tel. 09135 94549-76 (OGTS-Leitung, 11.20 Uhr bis 16.30 Uhr)
E-Mail: leitung-ogts@grundschule-grossenseebach.de
Web: https://grundschule-grossenseebach.de/eltern-partner/mittagsbetreuung/


Was ist die OGTS?

Die Offene Ganztagsschule Großenseebach (OGTS) ist (als "Nachfolger" der Mittagsbetreuung - "Mibe") ein freiwilliges schulisches Betreuungsangebot für Kinder der 1. bis 4. Jahrgangsstufe an öffentlichen Grundschulen. Sie schließt nahtlos an den regulären Unterricht an und findet direkt im Anschluss an den Vormittagsunterricht statt.

Für wen ist die OGTS gedacht?

  • Für Schülerinnen und Schüler der Grundschule (1. – 4. Klasse)
  • Das Angebot ist freiwillig, wird aber bei Anmeldung verbindlich für ein Schuljahr.

Wann findet die OGTS statt?

  • Im Übergangsjahr (2025/26) an mindestens vier Wochentagen
  • Ab dem Schuljahr 2026/27 an fünf Wochentagen
  • Es gibt zwei Betreuungsformen:
    • Kurzgruppe: Betreuung bis 14:00 Uhr
    • Langgruppe: Betreuung bis 16:00 Uhr

Betreuungsangebote

Während der Betreuungszeit bietet die OGTS:

  • verlässliche Hausaufgabenbetreuung
  • Mittagsverpflegung (verpflichtend)
  • Freizeitangebote (z. B. Spiel, Sport, Kreatives)
  • ggf. zusätzliche Lern- und Förderangebote

Anmeldung und Teilnahmepflicht

  • Die Anmeldung erfolgt verbindlich für ein Schuljahr.

Angemeldete Kinder sind zur regelmäßigen Teilnahme im gebuchten Umfang verpflichtet.
(gesetzliche Grundlage: BayEUG Art. 6 Abs. 4)

  • Eine Abmeldung während des Schuljahres ist in der Regel nicht möglich. Sie kann nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet werden, wenn wichtige persönliche Gründe vorliegen (z. B. pädagogische, familiäre oder gesundheitliche), die bei der Anmeldung noch nicht absehbar waren. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.
  • Nichtteilnahme wird wie Fehlen im regulären Unterricht behandelt.

Buchungszeiten und Förderung

  • Für eine staatliche Förderung ist eine Mindestbuchung von zwei Nachmittagen pro Woche erforderlich.
  • Beispiel:
    • Mindestens 2 Tage bis 16:00 Uhr → Förderung als Langgruppe
    • Mindestens 2 Tage bis 14:00 Uhr → Förderung als Kurzgruppe
  • Achtung: Im Übergangsjahr gibt es keine staatliche Förderung für den Freitag (die Gemeinde übernimmt jedoch per Gemeinderatsbeschluss die Kosten).

Kosten

  • Die Teilnahme an der OGTS ist grundsätzlich kostenfrei.
  • Kosten fallen für das Mittagessen an.
  • Für besondere Zusatzangebote (z.B. Ferienbetreuung,       musische Angebote, Sportangebote) können ggf. ebenfalls Entgelte erhoben werden.

Organisation und Aufsicht

  • Die OGTS steht unter Verantwortung und Aufsicht der Schulleitung.
  • Die Betreuung erfolgt durch einen Kooperationspartner (Gemeinde Großenseebach).
  • Während der Betreuungszeit dürfen die Kinder das Schulgelände nicht unbeaufsichtigt verlassen.

Mittagessen

  • Eine tägliche Mittagsverpflegung ist Bestandteil der OGTS.
  • Bei ausbleibender Zahlung kann ein Ausschluss vom Mittagessen erfolgen.

Wichtige Hinweise

  • Die Durchführung ist nur möglich, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl (Kurzgruppe: 12, Langgruppe: 14 Zählschüler) erreicht wird

Leitung

Heike Weiser

Tel.: 09135 94549-76
(11.20 Uhr bis 16.30 Uhr)

E-Mail: leitung-ogts@grundschule-grossenseebach.de
Web: www.grundschule-grossenseebach.de/eltern-partner/mittagsbetreuung

Rektorin
Klaus Markel

Elternbeirat
Jens Kautler
E-Mail: info@kautler.de

Mittagsbetreuung/OGTS
Heike Weiser
Tel. 09135 94549-76 (OGTS-Leitung, 11.20 Uhr bis 16.30 Uhr)
E-Mail: leitung-ogts@grundschule-grossenseebach.de
Web: https://grundschule-grossenseebach.de/eltern-partner/mittagsbetreuung/


Was ist die OGTS?

Die Offene Ganztagsschule Großenseebach (OGTS) ist (als "Nachfolger" der Mittagsbetreuung - "Mibe") ein freiwilliges schulisches Betreuungsangebot für Kinder der 1. bis 4. Jahrgangsstufe an öffentlichen Grundschulen. Sie schließt nahtlos an den regulären Unterricht an und findet direkt im Anschluss an den Vormittagsunterricht statt.

Für wen ist die OGTS gedacht?

  • Für Schülerinnen und Schüler der Grundschule (1. – 4. Klasse)
  • Das Angebot ist freiwillig, wird aber bei Anmeldung verbindlich für ein Schuljahr.

Wann findet die OGTS statt?

  • Im Übergangsjahr (2025/26) an mindestens vier Wochentagen
  • Ab dem Schuljahr 2026/27 an fünf Wochentagen
  • Es gibt zwei Betreuungsformen:
    • Kurzgruppe: Betreuung bis 14:00 Uhr
    • Langgruppe: Betreuung bis 16:00 Uhr

Betreuungsangebote

Während der Betreuungszeit bietet die OGTS:

  • verlässliche Hausaufgabenbetreuung
  • Mittagsverpflegung (verpflichtend)
  • Freizeitangebote (z. B. Spiel, Sport, Kreatives)
  • ggf. zusätzliche Lern- und Förderangebote

Anmeldung und Teilnahmepflicht

  • Die Anmeldung erfolgt verbindlich für ein Schuljahr.

Angemeldete Kinder sind zur regelmäßigen Teilnahme im gebuchten Umfang verpflichtet.
(gesetzliche Grundlage: BayEUG Art. 6 Abs. 4)

  • Eine Abmeldung während des Schuljahres ist in der Regel nicht möglich. Sie kann nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet werden, wenn wichtige persönliche Gründe vorliegen (z. B. pädagogische, familiäre oder gesundheitliche), die bei der Anmeldung noch nicht absehbar waren. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.
  • Nichtteilnahme wird wie Fehlen im regulären Unterricht behandelt.

Buchungszeiten und Förderung

  • Für eine staatliche Förderung ist eine Mindestbuchung von zwei Nachmittagen pro Woche erforderlich.
  • Beispiel:
    • Mindestens 2 Tage bis 16:00 Uhr → Förderung als Langgruppe
    • Mindestens 2 Tage bis 14:00 Uhr → Förderung als Kurzgruppe
  • Achtung: Im Übergangsjahr gibt es keine staatliche Förderung für den Freitag (die Gemeinde übernimmt jedoch per Gemeinderatsbeschluss die Kosten).

Kosten

  • Die Teilnahme an der OGTS ist grundsätzlich kostenfrei.
  • Kosten fallen für das Mittagessen an.
  • Für besondere Zusatzangebote (z.B. Ferienbetreuung,       musische Angebote, Sportangebote) können ggf. ebenfalls Entgelte erhoben werden.

Organisation und Aufsicht

  • Die OGTS steht unter Verantwortung und Aufsicht der Schulleitung.
  • Die Betreuung erfolgt durch einen Kooperationspartner (Gemeinde Großenseebach).
  • Während der Betreuungszeit dürfen die Kinder das Schulgelände nicht unbeaufsichtigt verlassen.

Mittagessen

  • Eine tägliche Mittagsverpflegung ist Bestandteil der OGTS.
  • Bei ausbleibender Zahlung kann ein Ausschluss vom Mittagessen erfolgen.

Wichtige Hinweise

  • Die Durchführung ist nur möglich, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl (Kurzgruppe: 12, Langgruppe: 14 Zählschüler) erreicht wird

Leitung

Heike Weiser

Tel.: 09135 94549-76
(11.20 Uhr bis 16.30 Uhr)

E-Mail: leitung-ogts@grundschule-grossenseebach.de
Web: www.grundschule-grossenseebach.de/eltern-partner/mittagsbetreuung

Rektorin
Klaus Markel

Elternbeirat
Jens Kautler
E-Mail: info@kautler.de

Mittagsbetreuung/OGTS
Heike Weiser
Tel. 09135 94549-76 (OGTS-Leitung, 11.20 Uhr bis 16.30 Uhr)
E-Mail: leitung-ogts@grundschule-grossenseebach.de
Web: https://grundschule-grossenseebach.de/eltern-partner/mittagsbetreuung/


Was ist die OGTS?

Die Offene Ganztagsschule Großenseebach (OGTS) ist (als "Nachfolger" der Mittagsbetreuung - "Mibe") ein freiwilliges schulisches Betreuungsangebot für Kinder der 1. bis 4. Jahrgangsstufe an öffentlichen Grundschulen. Sie schließt nahtlos an den regulären Unterricht an und findet direkt im Anschluss an den Vormittagsunterricht statt.

Für wen ist die OGTS gedacht?

  • Für Schülerinnen und Schüler der Grundschule (1. – 4. Klasse)
  • Das Angebot ist freiwillig, wird aber bei Anmeldung verbindlich für ein Schuljahr.

Wann findet die OGTS statt?

  • Im Übergangsjahr (2025/26) an mindestens vier Wochentagen
  • Ab dem Schuljahr 2026/27 an fünf Wochentagen
  • Es gibt zwei Betreuungsformen:
    • Kurzgruppe: Betreuung bis 14:00 Uhr
    • Langgruppe: Betreuung bis 16:00 Uhr

Betreuungsangebote

Während der Betreuungszeit bietet die OGTS:

  • verlässliche Hausaufgabenbetreuung
  • Mittagsverpflegung (verpflichtend)
  • Freizeitangebote (z. B. Spiel, Sport, Kreatives)
  • ggf. zusätzliche Lern- und Förderangebote

Anmeldung und Teilnahmepflicht

  • Die Anmeldung erfolgt verbindlich für ein Schuljahr.

Angemeldete Kinder sind zur regelmäßigen Teilnahme im gebuchten Umfang verpflichtet.
(gesetzliche Grundlage: BayEUG Art. 6 Abs. 4)

  • Eine Abmeldung während des Schuljahres ist in der Regel nicht möglich. Sie kann nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet werden, wenn wichtige persönliche Gründe vorliegen (z. B. pädagogische, familiäre oder gesundheitliche), die bei der Anmeldung noch nicht absehbar waren. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.
  • Nichtteilnahme wird wie Fehlen im regulären Unterricht behandelt.

Buchungszeiten und Förderung

  • Für eine staatliche Förderung ist eine Mindestbuchung von zwei Nachmittagen pro Woche erforderlich.
  • Beispiel:
    • Mindestens 2 Tage bis 16:00 Uhr → Förderung als Langgruppe
    • Mindestens 2 Tage bis 14:00 Uhr → Förderung als Kurzgruppe
  • Achtung: Im Übergangsjahr gibt es keine staatliche Förderung für den Freitag (die Gemeinde übernimmt jedoch per Gemeinderatsbeschluss die Kosten).

Kosten

  • Die Teilnahme an der OGTS ist grundsätzlich kostenfrei.
  • Kosten fallen für das Mittagessen an.
  • Für besondere Zusatzangebote (z.B. Ferienbetreuung,       musische Angebote, Sportangebote) können ggf. ebenfalls Entgelte erhoben werden.

Organisation und Aufsicht

  • Die OGTS steht unter Verantwortung und Aufsicht der Schulleitung.
  • Die Betreuung erfolgt durch einen Kooperationspartner (Gemeinde Großenseebach).
  • Während der Betreuungszeit dürfen die Kinder das Schulgelände nicht unbeaufsichtigt verlassen.

Mittagessen

  • Eine tägliche Mittagsverpflegung ist Bestandteil der OGTS.
  • Bei ausbleibender Zahlung kann ein Ausschluss vom Mittagessen erfolgen.

Wichtige Hinweise

  • Die Durchführung ist nur möglich, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl (Kurzgruppe: 12, Langgruppe: 14 Zählschüler) erreicht wird

Leitung

Heike Weiser

Tel.: 09135 94549-76
(11.20 Uhr bis 16.30 Uhr)

E-Mail: leitung-ogts@grundschule-grossenseebach.de
Web: www.grundschule-grossenseebach.de/eltern-partner/mittagsbetreuung

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