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Veröffentlicht am: 29. Juli 2026
29. Juli 2026
| Autor: Brehme Marc
| Lesezeit: ca. 13 Minuten

Bericht aus dem Gemeinderat: Sitzung vom 23. Juli 2026

Vormals nicht-öffentliche Beschlüsse

In der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 25.06.2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die heute öffentlich bekannt gemacht werden:

  • Für die Mittagsverpflegung in der gemeindlichen Kindertageseinrichtung Seebachwichtel wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt.
    Beschluss (einstimmig): Der Auftrag für die Mittagsverpflegung wird für den Zeitraum vom 01.09.2026 bis 31.08.2028 an den Landgasthof Utz, Adelsdorf, vergeben.
  • Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Beschaffung von Schulmöbeln für die Grundschule Großenseebach von der Firma VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG zum Gesamtpreis von 28.970,10 € brutto.

Beschlüsse


TOP 3: Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Großenseebach // Abschlussbericht

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz) verabschiedet. Es ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten. Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 13.03.2025 wurde ein Planungsauftrag die kommunale Wärmeplanung an das Institut für Energietechnik (IfE) in Amberg vergeben. Das Ziel ist die Antwort auf die Frage: Wie soll Großenseebach in Zukunft heizen – ohne Öl und Gas, aber trotzdem bezahlbar? In der Gemeinderatssitzung am 23. Juli 2026 wurden nun die Ergebnisse der sogenannten Kommunalen Wärmeplanung vorgestellt.

Wie heizt Großenseebach heute?

Unter anderem wurde untersucht, wie häufig bestimmte Energieträger zum Einsatz kommen.

Zunächst wurde erhoben, wie die Gebäude im Ort derzeit beheizt werden. Das Ergebnis: Rund 72 Prozent der benötigten Wärme stammen noch aus Heizöl. Nur ein kleiner Teil kommt bereits aus erneuerbaren Quellen wie Holz, Solarthermie oder Wärmepumpen. Insgesamt verbraucht die Gemeinde derzeit etwa 20,6 Gigawattstunden Wärme pro Jahr. Rund ein Drittel der Haushalte hat sich an einer Befragung beteiligt und Auskunft über Heizung und Verbrauch gegeben. Für die übrigen Gebäude wurden zusätzlich Daten der Netzbetreiber, Einzelverbräuche kommunaler und gewerblicher Liegenschaften sowie die sogenannten „Kaminkehrerdaten" des Bayerischen Landesamts für Statistik ausgewertet, sodass insgesamt ein verlässliches Gesamtbild entstand.

 

Welche Möglichkeiten gibt es vor Ort?
Danach wurde geprüft, welche erneuerbaren Energiequellen in Großenseebach überhaupt genutzt werden könnten. Die Seebach selbst eignet sich kaum zur Wärmegewinnung, da sie zu wenig Wasser führt. Deutlich besser stehen die Chancen bei folgenden Möglichkeiten:

 

  • Erdwärme: Sowohl Erdwärmesonden als auch Erdwärmekollektoren und die Nutzung von Grundwasser sind im gesamten Gemeindegebiet grundsätzlich möglich, teils nach Einzelfallprüfung durch die Behörden.
  • Sonnenenergie: Auf Dächern ist bislang erst etwa ein Drittel des möglichen Potenzials für Solarstrom genutzt – hier gibt es also noch deutlich Luft nach oben. Zusätzlich ist eine große Freiflächen-Solaranlage mit Stromspeicher im östlichen Gemeindegebiet bereits in Planung.
  • Holz/Biomasse: Das Potenzial ist begrenzt und wird künftig eher zurückgehen.
  • Windkraft und Wasserstoff: Hierfür gibt es in Großenseebach keine geeigneten Flächen bzw. keine Infrastruktur, diese Optionen spielen daher praktisch keine Rolle.

Das Ziel für 2045
Auf Basis dieser Potenziale hat das Ingenieurbüro ein Zukunftsbild für das Jahr 2045 entworfen. Wird zusätzlich noch fleißig energetisch saniert – im Schnitt rechnet man mit rund zwei Prozent der Wohngebäude pro Jahr –, ließe sich der Wärmebedarf um etwa 12 Prozent senken. Vor allem aber könnte Heizöl weitgehend durch Umweltwärme (Wärmepumpen), oberflächennahe Erdwärme, Sonnenenergie und etwas Biomasse ersetzt werden. Der Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen könnte dadurch um bis zu 97 Prozent sinken.

Kein Fernwärmenetz für den ganzen Ort
Eine wichtige Erkenntnis: Ein zentrales Wärmenetz für ganz Großenseebach ist nicht vorgesehen. Die meisten Grundstücke sollen auch künftig einzeln beheizt werden, zum Beispiel mit einer eigenen Wärmepumpe. Lediglich für ein Gebiet rund um Grundschule, Gemeindebücherei, Sport- und Mehrzweckhalle sowie die angrenzende Reihenhaussiedlung an der Gartenstraße wird ein gemeinsames kleines Wärmenetz noch näher geprüft. Denkbar wäre hier eine zentrale Heizzentrale, die zum Beispiel mit Erdwärme, Abwärme aus dem Abwasserkanal oder Holzpellets betrieben wird. Bei einer Umfrage unter den betroffenen Grundstückseigentümern zeigte gut ein Drittel grundsätzliches Interesse an einem solchen Anschluss.

Wie geht es weiter?
Die Wärmeplanung selbst ist zunächst eine strategische Grundlage – sie legt niemanden auf eine bestimmte Heizung fest. Als nächste Schritte sind unter anderem eine begleitende Informationskampagne für die Bürgerinnen und Bürger, die Sicherung von Flächen für erneuerbare Energien sowie eine genauere Prüfung der möglichen Wärmeverbundlösung an der Gartenstraße vorgesehen. Alle fünf Jahre soll die Planung überprüft und weiterentwickelt werden.

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschließt den vom Ingenieurbüro vorgestellten Wärmeplan für die Gemeinde Großenseebach. Er ist im Internet zu veröffentlichen. Von einer Ausweisungsentscheidung nach § 26 WPG wird vorerst abgesehen.


TOP 4: Bericht des Seniorenbeauftragten (Information, kein Beschluss)

Seit November 2024 gibt es in Großenseebach zwei vom Gemeinderat gewählte Seniorenbeauftragte: Norbert Kastner und Friedrich Fechter. In der Gemeinderatssitzung berichtete Herr Kastner über die Arbeit der vergangenen mehr als anderthalb Jahre.

Im Januar 2025 wurde der Seniorenarbeitskreis (AK Senioren) gegründet, der Herrn Kastner bei seiner Arbeit unterstützt. Gemeinsam mit dem Bürgermeister wurde eine verbindliche Arbeitsgrundlage erarbeitet. Mittlerweile zählt der Arbeitskreis sechs Mitglieder.

Damit die Seniorinnen und Senioren wissen, wer sich um ihre Anliegen kümmert und was geplant ist, wurde eine Informationsbeilage erstellt und wiederholt im Mitteilungsblatt sowie auf der Gemeinde-Homepage veröffentlicht. Auch beim Seniorennachmittag auf der Seebacher Kirchweih stellte sich der Arbeitskreis persönlich vor.

Herr Kastner und sein Team haben sich zudem in wichtige Themen eingearbeitet, die ältere Menschen betreffen – etwa Pflege, Altersdemenz, altersgerechtes Wohnen sowie körperliche und geistige Beweglichkeit. Kontakte wurden geknüpft zum Pflegestützpunkt und zur Demenz-Beratungsstelle des Landkreises Erlangen-Höchstadt in Herzogenaurach. Um die Senioren der Gemeinde gezielt ansprechen, informieren und einbinden zu können, wurde außerdem eine Gruppenauskunft aus dem Melderegister beantragt.

Angebote für die Gemeinschaft

Der Arbeitskreis hat mehrere feste Angebote ins Leben gerufen:

  • Seniorennachmittag – einmal im Monat im Veit-von-Berg-Haus, unter Leitung von Herrn Fechter
  • Café Naschkatze – ebenfalls einmal im Monat, geleitet von Frau Fechter
  • Tanztee im Sportheim unter Leitung von Frau Brückner. (Leider muss dieser wegen geringer Beteiligung wieder eingestellt werden. Aber: "Es war einen Versuch wert.")

Besonders hervorzuheben ist auch die teils persönliche Betreuung: So wird etwa ein weitgehend gehbehinderter Senior wird mehrmals wöchentlich von einem Mitglied des Arbeitskreises bei einem Spaziergang mit dem Rollator begleitet.

Für den Herbst, voraussichtlich im November, ist eine weitere Seniorenveranstaltung geplant – mit informativen Beiträgen etwa zum Thema Pflege sowie auflockernden Programmpunkten wie Gedächtnistraining. Auf Initiative der Seniorenvertretung wurde außerdem eine DigiFit-Beratungssprechstunde in der Gemeinde eingerichtet, die älteren Menschen den Umgang mit digitalen Themen erleichtern soll.

Vernetzung über die Gemeinde hinaus

Der Seniorenbeauftragte steht auch im Austausch mit der Seniorenbeauftragten des Landratsamts Erlangen-Höchstadt, Frau Meyer, und nimmt regelmäßig an Treffen von Seniorenvertretungen im Landkreis und in Mittelfranken teil.

Der Gemeinderat dankte Herrn Kastner für den Bericht und ausdrücklich auch für das Engagement aller Beteiligten.


Hinweis

Demnächst steht die turnusmäßig Neuwahl der Seniorenbeauftragten an. Bitte beachten Sie dann den Aufruf zur Bewerbung, den wir in Kürze veröffentlichen werden.


TOP 5: Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für einen Bürgersolarpark

Mit einer Präsentation stellte Wust, Wind und Sonne das geplante Projekte Bürgerenergiepark Großenseebach am 23. Jul 2026 im Gemeinderat vor.

Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Bauleitplanung vor: Ein Vorhabenträger möchte auf mehreren Grundstücken der Gemarkung Großenseebach (Fl. Nr. 323, 324, 325, 328, 330, 331) einen Bürgersolarpark errichten. Da die Flächen im Außenbereich liegen, ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erforderlich. Der Vorhabenträger übernimmt sämtliche Planungs-, Verwaltungs- und Gutachterkosten, geregelt über einen städtebaulichen Vertrag.

Geplant ist eine Anlage mit rund 10 MWp Nennleistung, ausgeführt mit aufgeständerten, kristallinen Solarmodulen und einer maximalen Höhe von 3,5 m. Nach positivem Aufstellungsbeschluss soll dem Gemeinderat zunächst ein Vorentwurf vorgelegt werden.

Herr Stefan Paulus, Geschäftsführer der Wust – Wind & Sonne GmbH & Co. KG, stellte sein seit 2005 familiengeführtes Unternehmen aus Markt Erlbach vor, das bereits 55 Bürgerenergieprojekte mit rund 6.000 beteiligten Bürgerinnen und Bürgern realisiert hat, darunter 134 Bürgerwindanlagen und 17 Bürgersolarparks.

Für Großenseebach wurden zwei Standorte geprüft. Der „südliche" Standort scheidet aus, da hier nur ein einzelner Eigentümer zur Beteiligung bereit wäre. Favorisiert wird ein rund 9 ha großer Standort hinter dem Gewerbegebiet in Richtung Hannberg. Hier haben zwei von mehreren Grundstückseigentümern ihre Zustimmung noch nicht erteilt; die Verhandlungen laufen. Bei Nichteinigung würden die Planungen nicht fortgesetzt. Vorteilhaft ist hier eine bereits vorhandene Kabeltrasse des Marktes Weisendorf, die für den Netzanschluss genutzt werden könnte.

Auf Rückfragen aus dem Gremium erläuterte Herr Paulus:

  • Ein Speicher ist vorgesehen, die Größe steht noch nicht fest.
  • Die Amortisierung erfolgt nach etwa 8 bis 12 Jahren.
  • Eine Beteiligung ist ab 5.000 Euro Einlage möglich; Beteiligte werden Kommanditisten der Gesellschaft.
  • Auch ohne finanzielle Beteiligung können Bürger vom günstigen Ökostrom profitieren, müssten dafür aber den Stromanbieter wechseln.
  • Die Verträge laufen 30 Jahre, danach wäre die Anlage ohnehin nicht mehr wirtschaftlich.
  • Der Rückbau wird aus während des Betriebs erwirtschafteten Rücklagen finanziert.
  • Die Anlage wird gegen Diebstahl versichert.

Ergänzend erläuterte Herr Paulus das Betreibermodell: Der Sitz der Betreibergesellschaft (GmbH & Co. KG) soll in Großenseebach liegen, sodass die Gewerbesteuer überwiegend der Gemeinde zugutekommt – geschätzt rund 200.000 Euro über zwanzig Jahre. Zusätzlich erhält die Gemeinde nach EEG 2021 eine jährliche Direktzahlung von 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde, was bei der geplanten Anlagengröße etwa 20.000 Euro pro Jahr entspricht. Beteiligt werden sollen vorrangig Bürgerinnen und Bürger aus den Seebach- und Aurachgrund-Gemeinden sowie der Umgebung; auch die Gemeinde selbst kann sich beteiligen.

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis und beriet über das weitere Vorgehen im Hinblick auf den zu fassenden Aufstellungsbeschluss.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich (12 Ja-, 3-Nein-Stimmen) die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den „Bürgersolarpark Seebachgrund“ auf den Flurnummern 346, 323, 324, 325, 328, 330, 331, 336 der Gemarkung Großenseebach. Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme und Durchführungsverpflichtung mit dem Vorhabenträger zu schließen.


TOP 6: Neuerlass der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung (KiTaGS)

Die Verwaltung stellte dem Gemeinderat einen Vorschlag zur Änderung der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung (KiTaGS) vor. Anlass war die bisherige Regelung zur Geschwisterermäßigung: Danach wird bei Familien mit mehr als zwei Kindern das dritte und jedes weitere Kind beitragsfrei gestellt. Da es sich beim dritten Kind meist um das jüngste, oft noch im Krippenalter befindliche Kind handelt, entstehen der Gemeinde dadurch gerade im besonders kostenintensiven Krippenbereich hohe Einnahmeausfälle.

Die Verwaltung schlug daher vor, künftig stattdessen das erste Kind bei mehr als zwei Kindern beitragsfrei zu stellen, für das zweite Kind weiterhin eine Ermäßigung von 20,00 € zu gewähren und ab dem dritten Kind die volle Gebühr zu erheben. Da das erste Kind in der Regel bereits älter ist und günstigere Kindergarten- statt Krippengebühren anfallen, reduziert diese Umstellung die Mindereinnahmen der Gemeinde erheblich: Bei einer Standardbuchungszeit von 6–7 Stunden sinken die jährlichen Einnahmeausfälle um 2.700,00 Euro bzw. rund 80 %.

Unverändert sollen die übrigen Regelungen der Satzung bleiben: Bei nachgewiesener Bedürftigkeit kann die Gebührenübernahme beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Die Verpflegung ist von den Personensorgeberechtigten selbst zu tragen; für Kinder, die am Mittagessen teilnehmen, wird zusätzlich Verpflegungsgeld berechnet.

Der Gemeinderat beschloss mit der neuen Satzung eine 15%ige Erhöhung der Gebühren ab dem neuen Kita-Jahr ab September 2026.

In der Diskussion bestand Einigkeit im Gremium, dass eine Erhöhung notwendig ist. Diese sollte jedoch niemanden finanziell überfordern. Es wurde angeregt, zu dem Thema auch zeitnah den Ausschuss für Kinder, Jugend u. Soziales einzuberufen.

Bürgermeister Jäkel berichtete kurz, dass die erfolgten rechtlichen Änderungen alle sehr kurzfristig etabliert wurden. Die staatlichen Direktzuschüsse (100 Euro monatlich direkt an die Eltern) werden ab Januar 2027 komplett gestrichen und sollen den Kommunen zur finanziellen Unterstützung zugehen. Die Verwendung bleibt hierbei den Kommunen vorbehalten. Notwendig werden folglich umso mehr angemessene Elternbeiträge.

Nach längerer Diskussion konnte sich der GR darauf einigen, keine Pauschalerhöhung, sondern eine prozentuale Erhöhung vorzusehen.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich (14 Ja zu 1 Nein-Stimme) den vorliegenden Entwurf vom 16.07.2026 einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Großenseebach (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – KiTaGS) als Satzung inkl. einer 15%-igen Erhöhung der Elternbeiträge. Dieser Entwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.


Hinweis

Die neu gefasste Satzung tritt zum 01.09.2026 in Kraft und ersetzt die bisherige Fassung vom 23. Juni 2025. Sie wird am Erscheinungstag des Mitteilungsblattes August auf der Homepage der Gemeinde unter www.grossenseebach.de/satzungen abrufbar sein.


TOP 7: Informationen, Anfragen

Der Erste Bürgermeister Jürgen Jäkel informierte…

  • … dass die schulaufsichtliche Genehmigung für die Offene Ganztagsschule (OGTS) inzwischen eingetroffen sei und es Neuigkeiten für deren Förderung gebe. So sollen die Zuschüsse in einigen Bereichen um 25% steigen.

… dass der Landkreis informiert habe, dass für die Jugendsozialarbeiterstelle, die sich die Gemeinde mit der Gemeinde Heßdorf für die beiden Schulen teilt, wegen Kürzungen keine Gelder mehr zur Verfügung stehen. Hier müsse man nun überlegen, wie es damit weitergehen könne.


Nächste Sitzungstermine

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet voraussichtlich am 17. September 2026 um 18.30 Uhr statt. Im August ist Sitzungspause, sollten nicht noch unvorhergesehene wichtige, zeitkritische Entscheidungen getroffen werden müssen.


Presseartikel zum Thema

Großenseebach berät über Senioren, Kita, Wärmeplanung und Solarpark
Nürnberger Nachrichten+ (Bezahlschranke) vom 24.07.26

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