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Diese Zusammenkunft der Verbandsversammlung war die konstituierende Sitzung nach den Kommunalwahlen im März dieses Jahres.
Gemäß § 12 der Verbandssatzung werden der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter aus der Mitte der Verbandsversammlung auf die Dauer von sechs Jahren bzw. auf die Dauer des kommunalen Wahlamtes gewählt. Der Verbandsvorsitzende soll der gesetzliche Vertreter eines Verbandsmitgliedes sein. Der Verbandsvorsitz soll einschließlich der Stellvertretung im Turnus unter den Verbandsmitgliedern wechseln (§ 12 Abs. 3 der Verbandssatzung).
Den Wahlausschuss bildeten der stv. Verbandsvorsitzende Jürgen Jäkel und Geschäftsführerin Christina Fischer.

Für das Amt des Verbandsvorsitzenden werden folgende Personen vorgeschlagen:
Die Wahl brachte folgendes Ergebnis:
abgegebene Stimmzettel: 10
davon gültig: 10
davon ungültig: 0
Jürgen Jäkel erhielt 10 Stimmen und war damit zum Verbandsvorsitzenden gewählt. Er nahm die Wahl an und bedankte sich für das Vertrauen.
Für das Amt des stellv. Verbandsvorsitzenden wurden aus dem Gremium vorgeschlagen:
Die daraufhin durchgeführte geheime Wahl brachte folgendes Ergebnis:
abgegebene Stimmzettel: 10
davon gültig: 10
davon ungültig: 0
Timo Wendel erhielt alle 10 Stimmen und war damit zum stellvertretenden Verbandsvorsitzenden gewählt. Er nahm die Wahl an und bedankte sich für das Vertrauen.
Gemäß § 21 Abs. 2 der Verbandssatzung wird der Rechnungsprüfungsausschuss aus der Mitte der Verbandsversammlung gebildet und besteht aus drei Verbandsräten.
Beschluss (einstimmig):
Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht wie bisher aus drei Mitgliedern. Jedes Verbandsmitglied entsendet je einen Vertreter.
Beschluss (einstimmig):
In den Rechnungsprüfungsausschuss werden folgende Verbandsräte berufen:
| Ordentliches Mitglied | Vertreter |
| Thomas Ackermann | Oliver Schüßler |
| Stefan Groß | Ernst Rappold |
| Werner Schorr | Christian Jung |
Beschluss (einstimmig):
Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird Herr Werner Schorr bestellt.
Die Entschädigungsfragen des Zweckverbandes sind zwingend durch Satzung zu regeln. Ein entsprechender Satzungsentwurf liegt dem Gremium vor.
Gemäß § 11 Abs. 2 der Verbandssatzung wird die Entschädigung des Verbandsvorsitzenden und der übrigen Verbandsräte durch eine Entschädigungssatzung geregelt. Zuletzt war mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 18.06.2020 die Entschädigung des Verbandsvorsitzenden auf 200,00 Euro/Monat als Festbetrag festgesetzt worden. Es wird vorgeschlagen, die Entschädigung auf 250,00 Euro/Monat festzusetzen.
Beschluss (einstimmig *):
Die Aufwandsentschädigung für den Verbandsvorsitzenden gemäß § 11 der Verbandssatzung wird ab 01.07.2026 auf 250,00 Euro/Monat festgesetzt.
(* Herr Verbandsvorsitzender Jürgen Jäkel nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Diskussion und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes teil. Die Sitzungsleitung dieses Punktes übernahm der stellvertretende Vorsitzende Timo Wendel.)
Der stellv. Verbandsvorsitzende hat bislang keine laufende Entschädigung erhalten. Es wird vorgeschlagen, eine monatliche Pauschalentschädigung in Höhe von 75,00 Euro zu gewähren.
Beschluss (einstimmig *):
Die Aufwandsentschädigung für den stellv. Verbandsvorsitzenden wird ab 01.07.2026 auf 75,00 Euro/Monat festgesetzt.
(* Der stellvertretende Verbandsvorsitzende Timo Wendel nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Diskussion und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes teil.)
Mit Beschluss vom 18.06.2020 war die Sitzungsentschädigung auf 30,00 Euro pro Sitzung festgelegt worden. Es wird vorgeschlagen, die Entschädigung auf 40,00 Euro pro Sitzung zu erhöhen.
Beschluss (einstimmig):
Ehrenamtliche Mitglieder der Verbandsversammlung erhalten für ihre Tätigkeit als pauschale Abgeltung für die Teilnehme an Sitzungen der Verbandsversammlung oder ihrer Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 40,00 Euro.
Selbstständig Tätige erhalten für die durch die Teilnahme an Sitzungen bedingte Zeitversäumnis eine Pauschalentschädigung in Höhe von 40,00 Euro für jede angefangene Stunde Sitzungsdauer. Dies gilt nicht für Sitzungen, die nach 18:00 Uhr beginnen oder an Samstagen, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen stattfinden.
Beschluss (einstimmig):
Die Verbandsversammlung beschließt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beim Abwasserverband Seebachgrund als Satzung. Die Satzung, welcher der Niederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Beschluss:
Die Verbandsversammlung genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung vom 12.03.2026.
Der Verbandsvorsitzende Jürgen Jäkel hat schon vor geraumer Zeit in der Verbandsversammlung die Frage aufgeworfen, welchen Sinn und Nutzen der Abwasserverband (auch) zukünftig haben soll, da die Tätigkeiten im Verband recht überschaubar sind. Auch eine mögliche Auflösung des Verbandes stand im Raum. Da der Abwasserverband über keinerlei Personal verfügt, sollte dieses Thema künftig stärker in den Fokus gerückt werden, auch im Hinblick auf die Rufbereitschaft, welches im Bereich Abwasser immer wichtiger werden wird. Um langfristig den Abwasserverband neu aufzustellen, bedarf es einer Organisationsuntersuchung.
Aus der Verbandsversammlung bestand grundsätzlich das Verständnis, dass Synergien genutzt werden sollten, auch im Hinblick auf dem Kostenfaktor. Auch das Thema „Personalgewinnung“ im Bereich Abwasser wird in den nächsten Jahren eine enorme Herausforderung darstellen. Letztendlich bestand Einverständnis darüber, den Abwasserverband mit „Leben“ zu füllen.
Die nächste planmäßig Sitzung des Zweckverbandes findet voraussichtlich am Donnerstag, 26.11.2026 um 17.00 Uhr im Rathaus Heßdorf statt.
Neuwahlen beim Abwasserzweckverband Seebachgrund
Fränkischer Tag vom 22.07.26



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