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Veröffentlicht am: 7. Nov. 2024
7. Nov. 2024
| Lesezeit: ca. 2 Minuten
Veröffentlicht am: 7. Nov. 2024
7. Nov. 2024
Lesezeit: ca. 2 Minuten

Einladung zur Bürgerversammlung 2024

Bürgerversammlung 2024 in Großenseebach - Einladung – Am 17. November 2024 führt die Gemeinde Großenseebach eine Bürgerversammlung in der Mehrzweckhalle durch.

Am Sonntag, dem 17. November 2024 findet um 14 Uhr die Bürgerversammlung Großenseebach 2024 in der Mehrzweckhalle statt.

Tagesordnung:

1. Statistische Daten

2. Finanzbericht

3. Vorstellung des Wärmekatasters für die Gemeinde Großenseebach durch das Institut für Energietechnik (IfE)

Im Anschluss besteht die Möglichkeit bei Kaffee, Tee und Gebäck über die Entwicklungen in der Gemeinde zu diskutieren.

Ergänzungen der Tagesordnung bedürfen der Schriftform und müssen spätestens eine Woche vor der Bürgerversammlung bei der Gemeinde schriftlich beantragt werden. Die Tagesordnung darf nur gemeindliche Angelegenheiten zum Gegenstand haben.

Bürger, die die Veranstaltung besuchen möchten, aber nicht mehr gut zu Fuß sind, können den Bürgerbus nutzen. Bei Bedarf melden Sie sich bitte in der Verwaltung unter der Telefonnummer 73739-38 oder per Mail an info@grossenseebach.de.

Ich freue mich auf Ihren Besuch und Ihr Interesse.

Jürgen Jäkel
Erster Bürgermeister


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Teilsperrung für den Fahrzeugverkehr.

 

Es wird eine Lichtsignalanlage installiert, da sich die Baustelle in einer Kurve befindet.

Wir danken den betroffenen Verkehrsteilnehmern und bitten um erhöhte Aufmerksamkeit im Bereich der Baustelle.

 

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Besuch von Staatsminister Joachim Herrmann in der Unterkunft der AWO-Obdachlosenhilfe ERH in Weisendorf.
Besuch von Staatsminister Joachim Herrmann in der Unterkunft der AWO-Obdachlosenhilfe ERH in Weisendorf.

Das neue Sozialprojekt „AWO-Obdachlosenhilfe ERH“ nimmt weiter konkrete Formen an. Am Mittwoch, 12. August 2026, informierte sich Bayerns Innenminister Joachim Herrmann über den aktuellen Stand des Projekts und besuchte dazu die seit Juni bestehende Unterkunft für wohnungslose Menschen in Weisendorf.

Das Projekt des AWO-Kreisverbands Erlangen-Höchstadt war bereits im März 2025 im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung den Gemeinden im Landkreis vorgestellt worden. Inzwischen haben sich sechs Gemeinden vertraglich zur Zusammenarbeit mit dem AWO-Kreisverband verpflichtet.

Auch die Gemeinden Heßdorf und Großenseebach gehören zu den Kommunen, die sich für eine Zusammenarbeit mit der AWO entschieden haben. Die Gemeinderäte beider Gemeinden hatten in ihren Sitzungen im Januar 2026 (Großenseebach) und im März 2026 (Heßdorf) beschlossen, die gesetzliche Pflichtaufgabe der sicherheits- und ordnungspolitischen Unterbringung obdachloser Menschen an den AWO-Kreisverband Erlangen-Höchstadt zu übertragen. Die Bürgermeister und Verwaltung wurden beauftragt, die entsprechenden Verträge zu schließen.

Für die Gemeinden bedeutet die Zusammenarbeit insbesondere eine Entlastung bei der Organisation geeigneter Unterkünfte. Heßdorf und Großenseebach verfügen selbst nicht über eigene Räumlichkeiten, die kurzfristig für die Unterbringung wohnungsloser Menschen genutzt werden könnten. Ohne eine entsprechende Kooperation müsste im Bedarfsfall beispielsweise eine Unterbringung in einem Hotel organisiert werden.

„Auch wenn wir in Großenseebach derzeit keinen konkreten Bedarf an einer Unterbringung haben, war für uns klar, dass wir dieses Projekt unterstützen möchten. Wohnungslosigkeit kann jede Kommune vor Herausforderungen stellen – und dann ist es wichtig, dass es im Landkreis ein professionelles und verlässliches Angebot gibt. Unsere Unterstützung verstehen wir daher auch als Ausdruck kommunaler Solidarität“, erklärt Jürgen Jäkel, Erster Bürgermeister der Gemeinde Großenseebach.

Für die Gemeinde Heßdorf ist der Nutzen der Zusammenarbeit bereits unmittelbar sichtbar geworden. Eine Familie aus Heßdorf konnte in der Unterkunft aufgenommen und durch die Mitarbeitenden der AWO begleitet und unterstützt werden.

„Dass eine Familie aus Heßdorf bereits aufgenommen werden konnte und dort schnell Unterstützung erhalten hat, zeigt, wie wichtig dieses Angebot ist. Es geht eben nicht nur darum, kurzfristig ein Dach über dem Kopf zu schaffen. Die Menschen bekommen Unterstützung, um ihre persönliche Situation zu stabilisieren und neue Perspektiven zu entwickeln. Genau diesen ganzheitlichen Ansatz halten wir für besonders wertvoll“, betont Axel Gotthardt, Erster Bürgermeister der Gemeinde Heßdorf.

Die beiden Bürgermeister sehen in der Zusammenarbeit zugleich einen wichtigen Beitrag für eine verlässliche kommunale Daseinsvorsorge. Durch die gemeinsame Lösung können auch kleinere Gemeinden auf ein professionelles Unterstützungsangebot zurückgreifen, ohne selbst entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten und Betreuungsstrukturen vorhalten zu müssen.

Das AWO-Modell geht dabei über die reine Unterbringung hinaus. Neben einem geeigneten Wohnraum erhalten die betroffenen Menschen eine intensive fachliche Betreuung. Ziel ist es, gemeinsam die Ursachen der Wohnungslosigkeit zu bearbeiten und den Menschen Perspektiven für ein selbstständiges Leben und die dauerhafte Überwindung der Wohnungslosigkeit zu eröffnen.

Seit dem 1. Juni 2026 ist die erste Unterkunft des Projekts im Landkreis geöffnet. Aktuell leben dort acht Menschen, die von zwei Mitarbeitenden betreut werden. Die beteiligten Gemeinden erhalten dadurch Unterstützung bei der Versorgung wohnungsloser Menschen und werden gleichzeitig von den damit verbundenen organisatorischen und verwaltungsbezogenen Aufgaben entlastet.

Bei einem ersten Treffen Ende Juli konnten sich bereits beteiligte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie leitende Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter vor Ort ein Bild von der Arbeit machen. Besonders eindrücklich waren dabei die persönlichen Berichte von Bewohnerinnen und Bewohnern der Unterkunft, die schilderten, wie sie aufgenommen und bei ihren nächsten Schritten unterstützt werden.

Auch der Besuch von Staatsminister Joachim Herrmann unterstreicht die Bedeutung des Projekts. Im Mittelpunkt standen der bisherige Aufbau der AWO-Obdachlosenhilfe, die Erfahrungen aus den ersten Wochen des laufenden Betriebs sowie die weitere Entwicklung des Angebots im Landkreis.

Mit der AWO-Obdachlosenhilfe ERH verfolgen der AWO-Kreisverband und die beteiligten Gemeinden einen gemeinsamen Ansatz: Wohnungslosen Menschen soll nicht nur kurzfristig ein sicherer Platz zum Wohnen zur Verfügung gestellt werden. Durch die Verbindung von Unterbringung und sozialer Betreuung sollen vielmehr konkrete Wege aus der Wohnungslosigkeit eröffnet werden.

Für die beteiligten Kommunen schafft das Modell zugleich Planungssicherheit und eine verlässliche fachliche Unterstützung bei einer Aufgabe, die sie im Bedarfsfall kurzfristig und häufig unter schwierigen Rahmenbedingungen erfüllen müssen.

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Achtung vor Schockanrufen
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Die Betrüger geben sich beispielsweise als Angehörige aus und setzen ihre Opfer mit einer angeblichen schweren Erkrankung oder einem Unfall unter Druck. Dabei kommen offenbar auch KI-generierte Stimmen zum Einsatz, die wie die Stimme eines Familienmitglieds klingen können. Anschließend werden häufig hohe Geldbeträge gefordert.

Bitte sprechen Sie mit Ihren Eltern, Großeltern, Angehörigen, Freunden und Bekannten über diese Betrugsmasche und sensibilisieren Sie insbesondere ältere Menschen.

Unser Tipp für Familien:
Vereinbaren Sie gemeinsam ein persönliches Codewort, das nur innerhalb der Familie bekannt ist. Wenn ein angeblicher Angehöriger am Telefon plötzlich Geld fordert oder eine Notlage schildert, lassen Sie sich das Codewort nennen. Kann die Person es nicht nennen, sollten Sie besonders vorsichtig sein.

Wichtig:

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen.
  • Beenden Sie das Gespräch und rufen Sie den Angehörigen unter der Ihnen bekannten Telefonnummer selbst zurück.
  • Informieren Sie im Zweifel die Polizei.

Bitte teilen Sie diese Information und sprechen Sie in Ihrer Familie darüber. Ein kurzes Gespräch und ein vereinbartes Codewort können helfen, Betrüger zu entlarven und Menschen vor einem hohen finanziellen Schaden zu schützen.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Termine sind nach vorheriger Vereinbarung (Tel. (09135) 73739-14) dienstags, mittwochs & donnerstags möglich

Rathaus Heßdorf
Mo, Di, Mi, Fr: 8.00 Uhr  – 12.00 Uhr
Do: 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Ohne Terminvereinbarung möglich

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