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29. Mai 2026
| Autor: Redaktion
| Lesezeit: ca. 16 Minuten

Bericht aus dem Gemeinderat

Konstituierende Sitzung vom 27. Mai 2026

TOP 2: Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder

Gemäß Art. 31 Abs. 4 GO sind alle neu gewählten Gemeinderatsmitglieder in der ersten Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Der Erste Bürgermeister Jürgen Jäkel nahm den neu gewählten Gemeinderatsmitgliedern Stephan Schaub (CSU), Claudia Doenitz (FW), Johannes Müller (FW), Elisabeth Berger (MfG), Doris Weyer (MfG) und Hans-Joachim Schädler (MfG) den Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 GO ab.


TOP 3: Benennung der Fraktionssprecher

Die Fraktionen benannten ihre Sprecher und deren Stellvertretender

CSU: Mathias Paulus (Stellvertreter: Stephan Schaub)

FW: Claudia Doenitz (Stellvertreterin: Ingrid Seifert)

MfG: Carina Geist (Stellvertreter: Christian Jung)


Beschlüsse

TOP 4: Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister

Gemäß Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Amtszeit einen oder zwei weitere Bürgermeister. Zwingend ist die Wahl eines weiteren (Zweiten) Bürgermeisters. In der vergangenen Wahlperiode wurde ein weiterer Bürgermeister gewählt. Die Verwaltung schlägt vor, dies auch für die kommende Wahlperiode so vorzusehen.

Beschluss (einstimmig):

Der Gemeinderat beschließt, für die Wahlperiode 2026/2032 einen weiteren ehrenamtlichen Bürgermeister zu wählen.


TOP 5: Wahl der weiteren Bürgermeister

Mit der Durchführung der Wahl des Zweiten Bürgermeisters gemäß Art. 51 Abs. 3 GO wurden der Erste Bürgermeister und Geschäftsleiter Herr Hausam beauftragt. Es waren alle Gemeinderatsmitglieder wählbar, die auch die Voraussetzung für die Wahl zum Ersten Bürgermeister erfüllen, und es gab zwei konkrete Wahlvorschläge.

Die Fraktion Miteinander für Großenseebach schlug Fraktionskollegin Julia Klöhn für das Amt vor. Die Fraktion der Freien Wähler brachte als Wahlvorschlag ihre Fraktionskollegin und Claudia Doenitz (FW) ein. Die CSU unterbreitete keinen Wahlvorschlag für das Amt des Zweiten Bürgermeisters.

Die schriftlich und geheim durchgeführte Wahl brachte folgendes Ergebnis:

abgegebene Stimmzettel: 15
davon gültig: 15
ungültig: -

Auf die Kandidatinnen entfielen folgende Stimmen:

Julia Klöhn: 8
Claudia Doenitz: 7

Julia Klöhn (MfG) war damit mehrheitlich zur Zweiten Bürgermeisterin der Gemeinde Großenseebach gewählt. Auf Nachfrage nahm sie die Wahl an und dankte für das Vertrauen.


TOP 6: Vereidigung der Zweiten Bürgermeisterin

Der Erste Bürgermeister Jürgen Jäkel nahm gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 5 GO der in dieser Sitzung in dieses Amt gewählten Zweiten Bürgermeisterin Julia Klöhn (MfG) den Eid nach Art. 27 Abs. 1 KWBG ab.

Mit der 24-jährigen Zollbeamtin, die für ihre Fraktion seit 2020 im Gemeinderat sitzt und jetzt in ihre zweite Amtsperiode als Gemeinderätin startete, hat die Gemeinde nun ihre jüngste (Zweite) Bürgermeisterin überhaupt in ihrer Geschichte.


TOP 7: Festsetzung der Entschädigung für die Zweite Bürgermeisterin

Weitere Bürgermeister erhalten über die Sitzungsentschädigung hinaus eine weitere Entschädigung als kommunaler Wahlbeamter und kommunale Wahlbeamtin. Der Gemeinderat musste dafür eine von zwei möglichen Varianten festlegen: entweder eine monatliche Pauschalentschädigung oder eine sogenannte „Spitzabrechnung“ nach den tatsächlichen Vertretungstagen (pro Vertretungstag 1/30 der Entschädigung des Ersten BGM).

Bisher wurde der Zweite Bürgermeister seit 1996 pauschal entschädigt. Der letzte Beschluss dazu datiert vom 14.05.2020 und setzte die Pauschale auf 400,00 € monatlich fest. Aufgrund von tariflichen Anpassungen hatte der Zweite Bürgermeister zuletzt monatlich 460,82 € erhalten.

Die Verwaltung schlug vor, die bisherige pauschale Entschädigungsregelung beizubehalten und die monatliche Entschädigung auf 460,82 € festzusetzen.

Beschluss (einstimmig):
Die Entschädigung der Zweiten Bürgermeisterin wird auf 460,82 € monatlich festgesetzt. Mit dieser Entschädigung gelten die gesamte Urlaubsvertretung für den Ersten Bürgermeister, ein evtl. Kuraufenthalt sowie eine evtl. Krankheitsvertretung bis 14 Tage als abgegolten. Diese Entschädigung nimmt an der allgemeinen Besoldungserhöhung im öffentlichen Dienst teil.

(Da die Zweite Bürgermeisterin von diesem Beschluss persönlich betroffen war, nahm sie nicht an der Abstimmung teil.)


TOP 8: Bestimmung der weiteren Stellvertreter nach Art. 39 Abs.1 Satz 2 GO

Gemäß der Bayerischen Gemeindeordnung bestimmt der Gemeinderat „aus der Mitte der Gemeinderatsmitglieder, die Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind“ weitere Stellvertreter für den Fall, dass beide Bürgermeister einmal nicht im Amt sind. Aus dem Gemeinderat ergingen folgende Vorschläge für die weiteren Stellvertreter: Werner Schorr (CSU) und Ingrid Seifert (FW). Diesen Vorschlägen folgte das Gremium und es erging folgender

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschließt als weitere Stellvertreter der Bürgermeister die Gemeinderäte Werner Schorr (CSU) bzw. bei dessen Verhinderung Ingrid Seifert (FW).


TOP 9: Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung für den Ersten Bürgermeister

Da der Erste Bürgermeister von diesem Sitzungspunkt persönlich betroffen war, übernahm die Sitzungsleitung an dieser Stelle die Zweite Bürgermeisterin Julia Klöhn.

Die Besoldung des (seit dieser Wahlperiode nun hauptamtlichen) Ersten Bürgermeisters ist im Kommunalen Wahlbeamtengesetz (KWBG) festgelegt. Erste Bürgermeister von Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen 2000 und 3000 erhalten danach eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 14. Daneben hat der hauptamtliche Erste Bürgermeister einen Anspruch auf eine angemessene Dienstaufwandsentschädigung für die durch sein Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung.

Die Höhe dieser Entschädigung hatte der Gemeinderat nun durch Beschluss ohne Mitwirkung des Ersten Bürgermeisters nach billigem Ermessen festzusetzen. Das Gremium ist dabei an den gesetzlichen Rahmen der Anlage 2 zu Art. 46 KWBG gebunden. Die Entschädigung kann in kreisangehörigen Gemeinden zwischen 267,14 und 878,10 € monatlich betragen. Die Dienstaufwandsentschädigung nimmt an den allgemeinen Besoldungserhöhungen für Beamte des Freistaats Bayern teil, bleibt aber bei der Ermittlung der Jahressonderzahlung außer Betracht.

Seitens der Freien Wähler wurde vorgeschlagen, die Berechnung anhand der Einwohnerzahl von 2.600 vorzunehmen, was anhand der gesetzlichen Vorgaben rechnerisch eine Entschädigung in Höhe von 457,60 Euro bedeuten würde. Von Seiten der CSU wurde auf die angespannte Haushaltslage verwiesen und der Vorschlag von 300 Euro monatlich unterbreitet. Die Fraktion Miteinander für Großenseebach unterbreitete keinen Vorschlag. Zur Abstimmung kam zunächst – wie grundsätzlich vorgeschrieben – der werthöhere Vorschlag.

Beschluss (mehrheitlich):
Die monatliche Dienstaufwandsentschädigung des Ersten Bürgermeisters gemäß Art. 46 KWBG wird ab 01.05.2026 auf 457,60 € monatlich festgesetzt. (10 Ja- zu 4 Nein-Stimmen)


TOP 10: Bestellung der Bürgermeister zu Eheschließungsstandesbeamten

Das Standesamt Heßdorf ist für die Gemeinden Heßdorf und Großenseebach zuständig. Standesbeamte müssen förmlich bestellt werden — das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Das Gesetz erlaubt es, Bürgermeister zu Standesbeamten zu ernennen, auch wenn sie keine standesamtliche Fachausbildung haben. Ihre Aufgabe beschränkt sich dann auf die Durchführung von Trauungen — also die Eheschließung und die Begründung von Lebenspartnerschaften einschließlich der dazugehörigen Beurkundungen.

Insoweit obliegt es dem Gemeinderat, der Gemeinschaftsversammlung der VG Heßdorf einen oder mehrere Bürgermeister für die Bestellung als Standesbeamter vorzuschlagen. Im Regelfall wird diese Aufgabe dem Ersten Bürgermeister übertragen. Nach Rücksprache mit der neu gewählten Zweiten Bürgermeisterin, ob diese sich auch vorstellen könnte, in Zukunft Trauungen zu übernehmen, sollte auch sie zur Eheschließungsstandesbeamtin ernannt werden.

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschließt, der Gemeinschaftsversammlung der VG Heßdorf Herrn Ersten Bürgermeister Jürgen Jäkel und Frau Zweite Bürgermeisterin Julia Klöhn zur Bestellung als Standesbeamte mit der Aufgabenbeschränkung „Vornahme von Eheschließungen – Begründung von Lebenspartnerschaften“ vorzuschlagen. Die Bestellung gilt für die Dauer der Amtszeit.


TOP 11: Beschlussfassung über die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Mit dieser Satzung regelt die Gemeinde organisatorische Grundfragen ihrer eigenen Verwaltung — etwa die Zusammensetzung und Aufgaben von Ausschüssen, Regelungen zur Stellvertretung des Bürgermeisters oder die Entschädigung ehrenamtlicher Gemeinderatsmitglieder. Sie bildet damit gewissermaßen die „innere Geschäftsordnung" der Gemeinde und ergänzt die Vorgaben der Bayerischen Gemeindeordnung um örtlich angepasste Regelungen.

Die aktuell gültige Fassung der Satzung wurde in der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2024 beschlossen und trat zum 01.02.2025 in Kraft. Die wichtigste Änderung bestand bzgl. der Rechtstellung des Ersten Bürgermeisters, der nun – nach Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages - hauptamtlicher Wahlbeamter ist. Ansonsten beruht die aktuell gültige Satzung auf dem Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages. Bürgermeister und Verwaltung schlagen vor, die Satzung vollinhaltlich für die neue Wahlperiode zu übernehmen.

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschließt, die aktuell gültige Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Verfassungsrechtes in der Fassung vom 13.12.2024 für die Wahlperiode 2026/2032 vollinhaltlich zu übernehmen.


Der neue Großenseebacher Gemeinderat (von links): Johannes Müller, Carina Geist, BGM Jürgen Jäkel, Hans-Joachim Schädler, Steffen Schaub, Doris Weyer, Elisabeth Berger, 2. BGM Julia Klöhn, Dr. Klaus Korn, Claudia Doenitz, Ingrid Seifert, Werner Schorr, Stephan Schaub, Christan Jung, Mathias Paulus


TOP 12: Beschlussfassung über das für die Ausschussbesetzung und die Besetzung der Gemeinschaftsversammlung der VG und der Verbandsversammlungen der Zweckverbände anzuwendende Verfahren

Die Verteilung der Sitze zur Besetzung der Ausschüsse und die Entsendung der Mitglieder in die Gremien der Zweckverbände haben unter Berücksichtigung der Stärkeverhältnisse der im Gemeinderat vertretenen politischen Gruppierungen zu erfolgen. Für diese Sitzverteilung kommt entweder das d’Hondtsche System (Höchstzahlverfahren), das Hare-Niemeyersche Verfahren (Restverteilungsverfahren) oder das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers (ungerades Teilungsverfahren) in Betracht. In der vergangenen Wahlperiode wurde das Hare-Niemeyer Verfahren angewandt. Eine Vergleichsberechnung der Verwaltung zwischen allen genannten Verfahren stellte fest, dass alle Verfahren im Wesentlichen zum gleichen Ergebnis führen. Der Vorschlag der Verwaltung lautet, das Hare-Niemeyer-Verfahren anzuwenden.

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschloss, für die Sitzverteilung in den Ausschüssen das Hare-Niemeyer-Verfahren anzuwenden. Das gleiche Verfahren wird hinsichtlich der Entsendung von Gemeinschafts- und Verbandsräten zur VG Heßdorf sowie zu den Zweckverbänden angewendet.


TOP 13: Bestellung der gemeindlichen Vertreter und deren Stellvertreter zu den beratenden Ausschüssen

Unter Anwendung des Verfahrens nach Hare-Niemeyer verteilen sich die Ausschusssitze wie folgt:

CSU

FW

MfG

Haushalts- und Finanzausschuss:

1

1

1

Schul-, Kindergarten- und Jugendausschuss

1

1

1

Rechnungsprüfungsausschuss:

1

1

1

 

Die Besetzung wird von den einzelnen Fraktionen wie folgt vorgeschlagen:

Haushalts- und Finanzausschuss

Vorsitzender: Erster BGM Jürgen Jäkel

Ordentliches Mitglied Stellvertreter
CSU Steffen Schaub Werner Schorr
FW Johannes Müller Claudia Doenitz
MfG Christian Jung Dr. Klaus Korn

 

Schul-, Kindergarten und Jugendausschuss

Vorsitzender: Erster BGM Jürgen Jäkel

Ordentliches Mitglied Stellvertreter
CSU Mathias Paulus Stephan Schaub
FW Claudia Doenitz Ingrid Seifert
MfG Doris Weyer Elisabeth Berger

 

Rechnungsprüfungsausschuss:

Vorsitzender: Werner Schorr*

Ordentliches Mitglied Stellvertreter
CSU Werner Schorr Steffen Schaub
FW Ingrid Seifert Johannes Müller
MfG Dr. Klaus Korn Carina Geist

*) Nachdem der Bürgermeister in diesem Ausschuss kein sogenanntes „geborenes“ Mitglied und Vorsitzender ist, da dieser Ausschuss dessen Arbeit prüft, muss ein Vorsitzender bestimmt werden und es wurde um Vorschläge dafür gebeten. Die CSU schlug Werner Schorr (CSU) vor; der Vorschlag der Freien Wähler lautete: Dr. Klaus Korn (MfG). Dieser selbst schloss sich aber dem Vorschlag Werner Schorr an, weil er es als besser ansah, dass der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses nicht der gleichen Fraktion wie der (dort auch geprüfte) Bürgermeister angehöre.

Beschlüsse:
a) Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die von den einzelnen Fraktionen vorgeschlagenen Gemeinderatsmitglieder in die vorstehend genannten Ausschüsse zu entsenden.
b) Der Gemeinderat beschloss einstimmig, zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses (…) Herrn Werner Schorr (CSU) zu bestimmen.


TOP 14: Bestellung der gemeindlichen Vertreter und ihrer Stellvertreter in die Gemeinschaftsversammlung der VG, in die Verbandsversammlungen der Zweckverbände und zum Kommunalunternehmen Großenseebach

Der Erste Bürgermeister ist in den Verbandsgremien ein sogenannter „geborener Vertreter“. Darüber hinaus entsendet die Gemeinde die nachstehende Vertreterzahl, die sich unter Anwendung des Hare-Niemeyerschen Verfahrens wie folgt verteilt:

Gremium

weitere Vertreter

CSU FW

MfG

VG Heßdorf (Gemeinschaftsversammlung)

3

1 1

1

Wasserzweckverband Seebachgruppe

1*

- -

1

Abwasserzweckverband Seebachgrund

2

1 -

1

 

Vertreter in …

Gemeinschaftsversammlung:

CSU:
Stephan Schaub (Stellvertreter: Mathias Paulus)

FW:
Claudia Doenitz (Stellvertreterin: Ingrid Seifert)

MfG:
Carina Geist (Stellvertreter: Dr. Klaus Korn)

 

Zweckverband Seebachgruppe:

MfG:
Doris Weyer (Stellvertreterin: Elisabeth Berger)

 

Abwasserverband Seebachgrund:

CSU:
Werner Schorr (Stellvertreter: Stephan Schaub)

MfG:
Christian Jung (Stellvertreter: Hans-Joachim Schädler)

 

Kommunalunternehmen (je Fraktion 2 Vertreter)

CSU:
Steffen Schaub, Mathias Paulus (Stellvertreter: Stephan Schaub)

FW:
Johannes Müller, Claudia Doenitz (Stellvertreter: Ingrid Seifert)

MfG:
Julia Klöhn, Hans-Joachim Schädler (Stellvertreterin: Elisabeth Berger)

 

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschließt, die von den einzelnen Fraktionen vorgeschlagenen Gemeinderatsmitglieder in die jeweiligen Verbandsgremien und das Kommunalunternehmen zu entsenden.


TOP 15: Erlass der Geschäftsordnung des Gemeinderates Großenseebach

Die Geschäftsordnung des Gemeinderats, die zu Beginn einer jeden Wahlperiode neu zu erlassen ist, enthält in Ergänzung der grundlegenden Bestimmungen der Bayerischen Gemeindeordnung wichtige Regeln zu Vorbereitung, Ablauf und Nachbereitung der Gemeinderatssitzungen. In ihr werden die „Spielregeln“ für eine Zusammenarbeit in den nächsten sechs Jahren festgeschrieben. Das aktualisierte Muster des Gemeindetages ist die Grundlage der in der Sitzung vorgelegten Geschäftsordnung für den Gemeinderat Großenseebach. Aus Sicht der Verwaltung kann die bisherige Geschäftsordnung inhaltlich weitestgehend übernommen werden.

Eine relevante Änderung im Vergleich zur zuletzt geltenden Geschäftsordnung stellt die Anpassung der Wertgrenzen für den Verfügungsrahmen des Ersten BGMs dar (§ 10 Absatz 2). Diese lag bisher bei 7.500 Euro, was angesichts der Preisentwicklung der letzten Jahre und der Empfehlung des Gemeindetages nicht mehr aktuell ist. Die Empfehlung des Gemeindetages orientiert sich an der Bevölkerungsanzahl und ergäben ca. 17.500 €. Die Verwaltung schlägt vor, die Wertgrenze für die Verfügung des Bürgermeisters auf 17.500 € festzusetzen.

Zudem bedurften folgende Punkte des den Gremienmitgliedern vorliegenden Entwurfs einer Absprache, Entscheidung, Benennung etc.:

  • 3 Abs. (6) Punkt 4.: Benennung eines/-r/mehrerer Jugendbeauftragten
  • 5: Festsetzung der Fraktionsstärke
    (Vorschlag des Bayerischen Gemeindetages: 3 Mitglieder)
  • 6 Abs. (2): Festlegung der Anzahl der Stellvertreter
    (Vorschlag der Verwaltung: je ein/-e Stellvertreter/-in)
  • 10 Festlegung der Verfügungsrahmen (Bruttobeträge)
    (Vorschlag des Bayerischen Gemeindetages: 6 – 8 € pro Einwohner; Vorschlag der Verwaltung hier: 7 € bei 2500 Einwohnern)
  • 14 Abs. (2): Benennung weiterer Stellvertreter/-innen
    (Vorschlag der Verwaltung: Weiterhin 2 Stellvertreter/innen)
  • 21 Abs. (4): Festlegung der Ladungsfrist
    (Vorschlag der Verwaltung: 6 Tage)
  • 22 Abs. (1): Festlegung der Einreichungsfrist von Anträgen
    (Vorschlag der Verwaltung: 14 Tage)

Als Jugendbeauftragte wurden die Gemeinderäte Christian Jung und Johannes Müller benannt.

Beim Punkt „Verfügungsrahmen des Bürgermeisters“ wurde angeregt diskutiert. Während MfG den Vorschlag der Verwaltung favorisierte (7€/Einwohner -> 20.000 Euro), um u. a. auch die Verwaltung zu entlasten und (auch unvorhergesehene Projekte wie etwa Ersatzbeschaffungen oder Starkregenschäden etc.) unbürokratischer und schneller abwickeln zu können, schlugen die Freien Wähler (FW) vor, gemessen an den allgemeinen Preissteigerungen den Verfügungsrahmen des BGM zwar zu erhöhen, aber nur moderat auf 10.000 Euro. Diesem Vorschlag (Erhöhung von 3€ auf 4€ pro Einwohner = 10.000 Euro) schloss sich auch die CSU-Fraktion an. Nachdem zunächst über den werthöheren Beschlussvorschlag mit 7€/Einwohner (Verfügungsrahmen 17.500 Euro) abgestimmt und dieser bereits mit 8 Ja- gegen 7 Nein-Stimmen vom Gremium angenommen wurde, kam es nicht mehr zu einer Abstimmung über den Gegenvorschlag.

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschloss den vorliegenden Entwurf vom 20.05.2026 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Großenseebach nebst den genannten Änderungen (Erhöhung des Verfügungsrahmen des Bürgermeisters auf 17.500 Euro) und Ergänzungen.


TOP 17: Grundsatzbeschluss zur Handhabung nicht mehr benötigter Hausanschlussanlagen

Wenn zwei Baugrundstücke zu einem zusammengelegt werden, bleiben oft alte Kanalanschlüsse ungenutzt im Boden liegen. Das ist problematisch: Solche leerstehenden Rohre bieten Ratten einen idealen Lebensraum, dessen Bekämpfung aufwendig und kostspielig ist. Um das zu verhindern, möchte die Gemeinde daher nicht mehr benötigte Hausanschlüsse künftig stilllegen. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder der Rückbau der Hausanschlussrohre (Trennsystem im offenen Graben) und mit Aufbruch der Fahrbahn und Wiederherstellung der Asphaltierung (Kosten ca. 10.000 Euro) oder alternativ der Verschluss mit Robotertechnik vom Kanal her, der nicht nur die Straße schont, sondern mit ca. 5.000 Euro auch nur etwa die Hälfte kostet.

Die Kosten trägt jeweils der Grundstückseigentümer oder Bauherr, der eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung abgeben muss. Bei künftigen Grundstücksverkäufen soll auf diese möglichen Kosten hingewiesen werden.

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschließt, künftig nicht mehr benötigte Hausanschlussanlagen jeweils vom Kanal her mit Robotertechnik zu verschließen. Die Kosten sind von den jeweiligen Grundstücksbesitzern zu tragen. Diesbezügliche Aufträge erteilt ausschließlich die Gemeinde.


Erster Bürgermeister Jürgen Jäkel und zweite Bürgermeisterin Julia Klöhn (beide Bildmitte) im Kreis der neuen Gremienmitglieder der Wahnperiode 2026/2032

TOP 18: Informationen, Anfragen

Der Erste Bürgermeister Jürgen Jäkel informierte über die Jahresplanung der Termine für die Sitzungen des Gemeinderates und ließ den Räten dazu die Jahresplanung zukommen. Im August soll voraussichtlich wieder keine Sitzung stattfinden (Sommerpause). Die für den 10. September geplante Sitzung wird wegen der Schulferien auf den 17. September 2026 verlegt.

Nächste Sitzungstermine

Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates Großenseebach finden am 25. Juni 2026 und voraussichtlich am 23. Juli, jeweils ab 18.30 Uhr im Rathaus Großenseebach statt.

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