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Veröffentlicht am: 23. Jan. 2026
23. Jan. 2026
| Lesezeit: ca. 15,5 Minuten
Veröffentlicht am: 23. Jan. 2026
23. Jan. 2026
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Aus dem Gemeinderat Großenseebach: Sitzung vom 15. Januar 2026

Beschlüsse und Ergebnisse der Sitzung vom 15. Januar 2026

Beschlüsse und Ergebnisse der Sitzung vom 15. Januar 2026

Vormals nicht-öffentliche Beschlüsse

Keine Bekanntgaben


Beschlüsse

Obdachlosenbetreuung durch den AWO-Kreisverband

Obdachlosenhilfe Zuweisung Unterkunft (Symbolbild) – Eine städtische Mitarbeiterin übergibt den Schlüssel zu einer Notunterkunft an einen Obdachlosen Bürger. (Symbolbild)

Die Gemeinde Großenseebach prüft, ab dem Jahr 2026 die gesetzliche Pflichtaufgabe zur Unterbringung obdachloser Menschen an den AWO-Kreisverband Erlangen-Höchstadt e. V.  zu übertragen. Betroffen wären Personen, die zuletzt ihren Hauptwohnsitz in Großenseebach hatten.

Die Gemeinde überlegt, diese Aufgabe vertraglich an die AWO delegieren. Sämtliche damit verbundenen Verpflichtungen der ordnungs- und sicherheitsrelevanten Unterbringung gingen an den AWO-Kreisverband Erlangen.

Damit entfiele für Großenseebach die Notwendigkeit, selbst Wohnungen, Container oder andere Unterkünfte (Hotelzimmer etc.) bereitzustellen und zu verwalten. Auch der damit verbundene Verwaltungs- und Personalaufwand würde künftig wegfallen.

Ein besonderer Vorteil des Konzepts liegt darin, dass die AWO nicht nur die Unterbringung übernimmt, sondern die betroffenen Menschen (mit Unterstützung des Bezirks Mittelfranken) auch fachlich betreut. Ziel ist es, durch soziale, berufliche und gesellschaftliche Unterstützung die Obdachlosigkeit dauerhaft zu überwinden. Diese Kombination aus Unterbringung und Betreuung stellt einen deutlichen Mehrwert gegenüber der bisherigen Praxis dar.

Der AWO-Kreisverband hält für die Umsetzung des Konzeptes eine Anzahl von Wohnräumen an Standorten im Landkreis Erlangen-Höchstadt vor, die auch eine Differenzierung von Betreuungsplätzen je nach Betreuungsumfang und vorausgegangenen Lebensumständen (z.B. Personen mit massiven Suchtproblemen, Personen mit sexualisierten Gewalterfahrungen, Mütter mit Kindern, demotivierte und hilfsangebotsverweigernde Menschen etc.) zulässt.

Die Bedarfsermittlung, basierend auf einer Befragung der Landkreis-Gemeinden zwischen Juli und Oktober 2025, deckt sich mit den Zahlen der Obdachlosen in Bayern und dem Bundesgebiet. Demnach entfallen auf 10.000 Einwohner 3,25 betroffene Personen.

Natürlich tritt nicht in jeder Gemeinde zur gleichen Zeit der errechnete Bedarf ein. Es wird Zeiten geben, in denen die jeweiligen Gemeinden einen höheren Bedarf haben - und umgekehrt wird es Zeiten geben, in denen der Bedarf niedriger ist. Diesen unvorhersehbaren Schwankungen wird der AWO-Kreisverband zusammen mit den beteiligten Gemeinden mit einem Solidaritätsprinzip begegnen. Danach orientieren sich die Kosten für die teilnehmenden Gemeinde am durchschnittlichen Bedarf.

Für Großenseebach ergibt sich rechnerisch ein Bedarf von 0,72 Plätzen. Daraus ergäbe sich für 2026 eine jährliche Pauschale von rund 9.000 Euro. Bei tatsächlicher Belegung reduzieren sich die Kosten durch Wohngeldzahlungen weiter. Der Vertrag soll aus Gründen der Planungssicherheit für die AWO eine Laufzeit von zehn Jahren haben; der Preis wird jährlich an die Inflation angepasst.

Gremiensitzung Pro Contra Entscheidung Beschluss Symbolbild –

Ausführliche Diskussion

Im Gremium wurde das Modell ausführlich diskutiert. Dabei wurden sowohl die Kosten als auch das Solidaritätsprinzip und der soziale Nutzen sowie andere Aspekte angesprochen.

Unter anderem wiesen Teile des Gemeinderates in der Diskussion auf die nicht unerheblichen jährlichen Kosten „nur auf Verdacht“ hin. Schließlich würde man im schlechtesten Fall (für die Gemeinde) Geld bezahlen, ohne jemals etwas als „Gegenleistung“ zu erhalten. Weiterhin seien nach Ansicht einiger Räte die über die Unterbringung hinausgehenden Leistungen (Beratung/Unterstützung etc.) Sache des Kreises bzw. des Bezirkes. Andere Räte hielten entgegen, dass dieses Szenario (Zahlung ohne die Garantie einer Gegenleistung) auch bei den meisten Versicherungen zu beobachten sei und man ja im Rahmen des Solidaritätsprinzips seinen Beitrag für den Landkreis leisten würde.

Auf Anfrage von Gemeinderäten, ob nicht die beiden gemeindlichen Wohnungen im Nebengebäude der Kita für Obdachlose vorgehalten werden könnten, wies Bürgermeister Jürgen Jäkel darauf hin, dass beide Wohnungen aktuell an Bürger vermietet seien. Auf einen weiteren Vorschlag aus dem Gremium, alternativ den Raum über der Aussegnungshalle für diesen Zweck vorzuhalten, antwortete der Bürgermeister, dass es sich hierbei um einen nicht ausgebauten Dachboden handele. Da die Gemeinde aktuell keine Wohnungen für Wohnungslose vorhalte und auch sonst keine kurzfristig nutzbaren anderen Räumlichkeiten zur Verfügung stünden, müsse die Gemeinde im Falle des Falles obdachlose Menschen im Hotel unterbringen und dann die Kosten dafür tragen. Wie häufig das der Fall sein könnte, sei nicht vorhersagbar und damit unmöglich einzuschätzen. Nach ausführlich Diskussion erging folgender

Beschluss (7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen):

Der Gemeinderat beschließt, die Pflichtaufgabe der Gemeinde Großenseebach der sicherheits- und ordnungspolitischen Versorgung von obdachlosen Menschen an den AWO Kreisverband Erlangen-Höchstadt e.V. zu delegieren. Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, nach Maßgabe der im Sachvortrag genannten Fakten einen Vertrag mit dem AWO Kreisverband Erlangen-Höchstadt e.V. zu schließen.

Zuwendungsliste Spenden Gemeinde Genehmigung Beschluss – Nach einer Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern ist einmal jährlich eine Übersicht aller im Vorjahr eingegangenen Spenden zu erstellen.

Genehmigung der Zuwendungsliste für das Jahr 2025

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen an die Gemeinde dürfen nur nach Zustimmung des Gemeinderats angenommen werden. Diese Regelung dient der Transparenz und ist landesweit vorgegeben.

Da es sich im Jahr 2025 um mehrere kleinere Einzelspenden gehandelt hat, wurden diese gesammelt dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Der Gemeinderat hat über die Annahme dieser Zuwendungen beraten und entschieden.

Nach einer Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern ist zudem einmal jährlich eine Übersicht aller im Vorjahr eingegangenen Spenden zu erstellen und der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die im Jahr 2025 eingegangenen Zuwendungen lag den Gemeinderäten in einer Spendenliste vor.

Beschluss (einstimmig):

Der Gemeinderat beschließt, die vorliegende Zuwendungsliste für das Jahr 2025 zu genehmigen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuwendungsliste der Rechtsaufsichtsbehörde/ Kommunalaufsicht vorzulegen.

Presseartikel zum Thema


Das ist der Alt-Text
Untertitel hier

Verschiedenes

Der Erste Bürgermeister Jürgen Jäkel informierte u.a., dass:

  • das Landratsamt mitteilte, dass die Kommune im Jahr 2026 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 488.672 Euro erhalten werde. Das sind ca. 1.400 Euro weniger als 2025 (490.028 Euro) und sogar ca. 75.000 Euro weniger als noch in 2024 (564.016 Euro).
  • es dramatische Steigerungen im Bauleistungspreisindex gebe. Einen entsprechenden Presseartikel könne er bei Interesse auch gern weiterleiten.
  • die Verwaltung eine Kostenübersicht in Sachen Hundesteuer und Ausgaben für Hundekotbeutel etc. erarbeitet habe. Demzufolge entsteht für die Entsorgung der Hundekotbeutel ein Aufwand von ca. 75 Mannstunden pro Jahr, die als Beispiel im Jahr 2024 mit ca. 2.850 Euro Personalausgaben zu Buche schlugen. Da kämen die Ausgaben für ca. 52.500 Hundekotbeutel im Jahr sowie Kosten für Verwaltungsmitarbeiter, Gebührenbescheide, Postgebühren, Mahnwesen etc. Dem gegenüber stünden 8.084 Euro Einnahmen aus der Hundesteuer, so dass man in diesem Bereich einigermaßen kostendeckend arbeite.
  • er erneut bei der Telekom nach der zweiten Stufe des Glasfaserausbaus nachgefragt habe. Laut Aussage des Konzerns werde es auf absehbare Zeit keinen eigenwirtschaftlichen (Rest)ausbau des Dorfes geben, weil dieser für das Unternehmen nicht wirtschaftlich wäre. Bei einem Eintritt in ein Förderprogramm gäbe Glasfaser Plus/Telekom gern ein Angebot ab. Eine schriftliche Begründung der Entscheidung soll schriftlich noch erfolgen.

(Anmerkung der Redaktion: Im Jahr 2024 wurde mit Großenseebach Süd der "halbe" Ort durch die Telekom mit Glasfaser ausgebaut (und damit zumindest schon einmal die öffentlichen Institutionen (Rathaus, Schule, Kita) an das schnelle Internet angebunden). Seitdem bemüht sich die Gemeinde um die Fortsetzung des Ausbaus und fragt dort regelmäßig nach. Wegen seitdem kontinuierlich gestiegener Baukosten lehnt das Unternehmen seitdem aber regelmäßig einen (weiteren eigenwirtschaftlichen) Ausbau des Ortsteils nördlich der Seebach ab. Übrigens: Eine praktische Übersicht über alle News zum Glasfaserausbau finden Sie unter www.grossenseebach.de/glasfaser)


Nächste Sitzungstermine

Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates finden am 12. Februar 2026 und voraussichtlich 12. März 2026 jeweils um 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Großenseebach statt.

Sitzungskalender online

Die Bekanntmachung der Sitzungen inklusive der vollständigen Tagesordnungen finden Sie als Aushänge in den Amtstafeln und auch immer (ab etwa eine Woche vor dem Sitzungstermin) unter www.grossenseebach.de/bis im Sitzungskalender unseres Bürger-Informations-Systems (BIS). Auch auf unserer Homepage (Aktuelles -> Veranstaltungen) und in der Bürger-App weist die Verwaltung auf die Termine hin.


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13. Aug. 2026

Besuch von Staatsminister Joachim Herrmann in der Unterkunft der AWO-Obdachlosenhilfe ERH in Weisendorf.
Besuch von Staatsminister Joachim Herrmann in der Unterkunft der AWO-Obdachlosenhilfe ERH in Weisendorf.

Das neue Sozialprojekt „AWO-Obdachlosenhilfe ERH“ nimmt weiter konkrete Formen an. Am Mittwoch, 12. August 2026, informierte sich Bayerns Innenminister Joachim Herrmann über den aktuellen Stand des Projekts und besuchte dazu die seit Juni bestehende Unterkunft für wohnungslose Menschen in Weisendorf.

Das Projekt des AWO-Kreisverbands Erlangen-Höchstadt war bereits im März 2025 im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung den Gemeinden im Landkreis vorgestellt worden. Inzwischen haben sich sechs Gemeinden vertraglich zur Zusammenarbeit mit dem AWO-Kreisverband verpflichtet.

Auch die Gemeinden Heßdorf und Großenseebach gehören zu den Kommunen, die sich für eine Zusammenarbeit mit der AWO entschieden haben. Die Gemeinderäte beider Gemeinden hatten in ihren Sitzungen im Januar 2026 (Großenseebach) und im März 2026 (Heßdorf) beschlossen, die gesetzliche Pflichtaufgabe der sicherheits- und ordnungspolitischen Unterbringung obdachloser Menschen an den AWO-Kreisverband Erlangen-Höchstadt zu übertragen. Die Bürgermeister und Verwaltung wurden beauftragt, die entsprechenden Verträge zu schließen.

Für die Gemeinden bedeutet die Zusammenarbeit insbesondere eine Entlastung bei der Organisation geeigneter Unterkünfte. Heßdorf und Großenseebach verfügen selbst nicht über eigene Räumlichkeiten, die kurzfristig für die Unterbringung wohnungsloser Menschen genutzt werden könnten. Ohne eine entsprechende Kooperation müsste im Bedarfsfall beispielsweise eine Unterbringung in einem Hotel organisiert werden.

„Auch wenn wir in Großenseebach derzeit keinen konkreten Bedarf an einer Unterbringung haben, war für uns klar, dass wir dieses Projekt unterstützen möchten. Wohnungslosigkeit kann jede Kommune vor Herausforderungen stellen – und dann ist es wichtig, dass es im Landkreis ein professionelles und verlässliches Angebot gibt. Unsere Unterstützung verstehen wir daher auch als Ausdruck kommunaler Solidarität“, erklärt Jürgen Jäkel, Erster Bürgermeister der Gemeinde Großenseebach.

Für die Gemeinde Heßdorf ist der Nutzen der Zusammenarbeit bereits unmittelbar sichtbar geworden. Eine Familie aus Heßdorf konnte in der Unterkunft aufgenommen und durch die Mitarbeitenden der AWO begleitet und unterstützt werden.

„Dass eine Familie aus Heßdorf bereits aufgenommen werden konnte und dort schnell Unterstützung erhalten hat, zeigt, wie wichtig dieses Angebot ist. Es geht eben nicht nur darum, kurzfristig ein Dach über dem Kopf zu schaffen. Die Menschen bekommen Unterstützung, um ihre persönliche Situation zu stabilisieren und neue Perspektiven zu entwickeln. Genau diesen ganzheitlichen Ansatz halten wir für besonders wertvoll“, betont Axel Gotthardt, Erster Bürgermeister der Gemeinde Heßdorf.

Die beiden Bürgermeister sehen in der Zusammenarbeit zugleich einen wichtigen Beitrag für eine verlässliche kommunale Daseinsvorsorge. Durch die gemeinsame Lösung können auch kleinere Gemeinden auf ein professionelles Unterstützungsangebot zurückgreifen, ohne selbst entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten und Betreuungsstrukturen vorhalten zu müssen.

Das AWO-Modell geht dabei über die reine Unterbringung hinaus. Neben einem geeigneten Wohnraum erhalten die betroffenen Menschen eine intensive fachliche Betreuung. Ziel ist es, gemeinsam die Ursachen der Wohnungslosigkeit zu bearbeiten und den Menschen Perspektiven für ein selbstständiges Leben und die dauerhafte Überwindung der Wohnungslosigkeit zu eröffnen.

Seit dem 1. Juni 2026 ist die erste Unterkunft des Projekts im Landkreis geöffnet. Aktuell leben dort acht Menschen, die von zwei Mitarbeitenden betreut werden. Die beteiligten Gemeinden erhalten dadurch Unterstützung bei der Versorgung wohnungsloser Menschen und werden gleichzeitig von den damit verbundenen organisatorischen und verwaltungsbezogenen Aufgaben entlastet.

Bei einem ersten Treffen Ende Juli konnten sich bereits beteiligte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie leitende Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter vor Ort ein Bild von der Arbeit machen. Besonders eindrücklich waren dabei die persönlichen Berichte von Bewohnerinnen und Bewohnern der Unterkunft, die schilderten, wie sie aufgenommen und bei ihren nächsten Schritten unterstützt werden.

Auch der Besuch von Staatsminister Joachim Herrmann unterstreicht die Bedeutung des Projekts. Im Mittelpunkt standen der bisherige Aufbau der AWO-Obdachlosenhilfe, die Erfahrungen aus den ersten Wochen des laufenden Betriebs sowie die weitere Entwicklung des Angebots im Landkreis.

Mit der AWO-Obdachlosenhilfe ERH verfolgen der AWO-Kreisverband und die beteiligten Gemeinden einen gemeinsamen Ansatz: Wohnungslosen Menschen soll nicht nur kurzfristig ein sicherer Platz zum Wohnen zur Verfügung gestellt werden. Durch die Verbindung von Unterbringung und sozialer Betreuung sollen vielmehr konkrete Wege aus der Wohnungslosigkeit eröffnet werden.

Für die beteiligten Kommunen schafft das Modell zugleich Planungssicherheit und eine verlässliche fachliche Unterstützung bei einer Aufgabe, die sie im Bedarfsfall kurzfristig und häufig unter schwierigen Rahmenbedingungen erfüllen müssen.

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Achtung vor Schockanrufen
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Die Betrüger geben sich beispielsweise als Angehörige aus und setzen ihre Opfer mit einer angeblichen schweren Erkrankung oder einem Unfall unter Druck. Dabei kommen offenbar auch KI-generierte Stimmen zum Einsatz, die wie die Stimme eines Familienmitglieds klingen können. Anschließend werden häufig hohe Geldbeträge gefordert.

Bitte sprechen Sie mit Ihren Eltern, Großeltern, Angehörigen, Freunden und Bekannten über diese Betrugsmasche und sensibilisieren Sie insbesondere ältere Menschen.

Unser Tipp für Familien:
Vereinbaren Sie gemeinsam ein persönliches Codewort, das nur innerhalb der Familie bekannt ist. Wenn ein angeblicher Angehöriger am Telefon plötzlich Geld fordert oder eine Notlage schildert, lassen Sie sich das Codewort nennen. Kann die Person es nicht nennen, sollten Sie besonders vorsichtig sein.

Wichtig:

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen.
  • Beenden Sie das Gespräch und rufen Sie den Angehörigen unter der Ihnen bekannten Telefonnummer selbst zurück.
  • Informieren Sie im Zweifel die Polizei.

Bitte teilen Sie diese Information und sprechen Sie in Ihrer Familie darüber. Ein kurzes Gespräch und ein vereinbartes Codewort können helfen, Betrüger zu entlarven und Menschen vor einem hohen finanziellen Schaden zu schützen.

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