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29. Juni 2026
| Autor: Redaktion
| Lesezeit: ca. 11,5 Minuten

Bericht aus dem Gemeinderat: Sitzung vom 25. Juni 2026

Beschlüsse

TOP 4: Finanzplan mit Investitionsplan 2026 der Gemeinde Großenseebach

Dem Gremium lag der Finanzplan mit dem Investitionsplan für das Jahr 2026 zur Beratung und Beschlussfassung vor. Die Schwerpunkte im Finanz- und Investitionsplanung sind

Beschluss:
Mit vier Gegenstimmen zu zehn Ja-Stimmen beschloss der Gemeinderat den Finanzplan mit dem Investitionsplan als Anlage zum Haushaltsplan 2026 in der EDV-Fassung vom 20.05.2026.


TOP 5: Stellenplan

Der Stellenplan lag dem Gremium zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschließt den Stellenplan der Gemeinde Großenseebach in der vorliegenden Fassung als Anlage des Haushaltsplanes 2026.


TOP 6: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 mit Anlagen der Gemeinde Großenseebach, hier: Satzungsbeschluss

Nachdem der Haushaltsplan vom Haushalts- und Finanzausschuss vorberaten worden war, lag er nun zusammen mit der Haushaltssatzung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor. Das Zahlenwerk wurde von Kämmerin Silke Lang erarbeitet und in der Sitzung nochmals ausführlich vorgestellt.

 

Was ist eigentlich ein Haushalt?

Der Gemeindehaushalt zeigt, woher die Gemeinde ihr Geld bekommt und wofür sie es ausgibt. Er besteht aus zwei Teilen: dem Verwaltungshaushalt (laufende Einnahmen und Ausgaben des täglichen Betriebs) und dem Vermögenshaushalt (Investitionen wie Bauprojekte oder Grundstücke).

Verwaltungshaushalt <-> Vermögenshaushalt

Was ist eigentlich der Unterschied?

Der Haushalt einer Gemeinde besteht aus zwei Teilen: dem Verwaltungshaushalt und dem Vermögenshaushalt. Der Verwaltungshaushalt zeigt, wie viel Geld die Gemeinde für den laufenden Betrieb braucht – zum Beispiel für Gehälter, Strom, Müllabfuhr oder Reparaturen. Man kann sagen: Er sichert den Alltag der Gemeinde.

Der Vermögenshaushalt ist für größere Anschaffungen und Investitionen da – etwa für den Bau einer neuen Schule, den Kauf eines Feuerwehrautos oder die Sanierung eines Rathauses. Er hilft, das Gemeindevermögen zu erhalten oder zu erweitern.

Geld aus dem Verwaltungshaushalt fließt regelmäßig; Geld im Vermögenshaushalt wird gezielt eingesetzt. Oft muss die Gemeinde für den Vermögenshaushalt Rücklagen nutzen oder Kredite aufnehmen. Beide Haushalte sind wichtig, damit die Gemeinde heute gut funktioniert – und auch morgen gut aufgestellt ist.

 

Die Zahlen im Überblick

Der Gesamthaushalt 2026 umfasst 12,13 Millionen Euro — das sind rund 2,26 Millionen Euro mehr als im Vorjahr (2025: 9,87 Mio. €, +22,9 %).

Der Verwaltungshaushalt hat einen Umfang von 7,72 Millionen Euro (Vorjahr: 7,21 Mio. €, +7,0 %). Der Vermögenshaushalt beträgt 4,41 Millionen Euro (Vorjahr: 2,65 Mio. €, +66,0 %) — der starke Anstieg spiegelt die großen Investitionsvorhaben des Jahres wider.

Woher kommt das Geld?

Verwaltungshaushalt

Die wichtigsten Einnahmen sind Steuern und staatliche Zuweisungen (53 %), Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (34 %) sowie sonstige Finanzeinnahmen (13 %).

Die größten Einzelposten auf der Einnahmeseite:

  • der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 2,53 Mio. € (Vorjahr: 2,30 Mio. €, +10,2 %)
  • die Betriebskostenförderung für den Kindergarten nach BayKiBiG mit 1,70 Mio. € sowie
  • die Gewerbesteuer mit 560.000 €

Bei letzterer plant die Gemeinde bewusst vorsichtig, da die Gewerbesteuer konjunkturabhängig schwankt und Rückgänge nicht ausgeschlossen sind.

Vermögenshaushalt

Im Vermögenshaushalt werden die Investitionen zu 86 % aus der allgemeinen Rücklage finanziert (3,78 Mio. €). Staatliche Zuweisungen steuern weitere 473.000 € bei. Kredite werden 2026 nicht aufgenommen — die Gemeinde ist weiterhin schuldenfrei.

Wofür wird das Geld ausgegeben?

Ein großer Posten im Verwaltungshaushalt sind die Personalkosten. So gliedern sie sich in 2026 auf.

Im Verwaltungshaushalt sind Personalkosten mit 2,62 Mio. € (34 % des Verwaltungshaushalts) der mit Abstand größte Posten. Sie steigen 2026 gegenüber dem Vorjahr um rund 196.000 € (+8 %) — bedingt durch die Tarifrunde (+2,8 %) und den – auf Grund des Ganztagsbetreuungsgesetzes notwendigen - deutlichen Ausbau der Ganztags- und Mittagsbetreuung (OGTS), deren Personalkosten dadurch allein um 61 % steigen. Den größten Einzelposten innerhalb der Personalkosten bildet mit 64 % die gemeindliche Kindertagesstätte.

An zweiter Stelle stehen die sonstigen Finanzausgaben mit 2,62 Mio. € (34 %), darunter vor allem die Kreisumlage mit 1,75 Mio. € — sie steigt um 0,4 Prozentpunkte auf 51,15 % und belastet die Gemeinde mit rund 48.000 € mehr als im Vorjahr. Begründet wird das vom Landkreis mit gestiegenen Personal-, Jugend- und Sozialkosten sowie Schulbaumaßnahmen. Die VG-Umlage konnte dagegen leicht auf 786.000 € gesenkt werden.

Dafür gibt die Gemeinde 2026 Geld im Vermögenshaushalt aus. Der größte Posten sind Tiefbaumaßnahmen.

Im Vermögenshaushalt stehen drei große Investitionsprojekte im Vordergrund:

  • das neue Gewerbegebiet Nord-Ost III (Kanalisation 650.000 €, Straßenbau 225.000 €, Planung 75.000 €)
  • der Grunderwerb für das Wohnbaugebiet 16 im Westen der Gemeinde (1,16 Mio. €) sowie
  • die Kanalsanierung (rund 996.000 € für Messung, Planung und Sanierung).

Für den Neubau der Mittags- und Ganztagsbetreuung (OGTS) sind 350.000 € eingeplant — der Förderantrag läuft.

Kein leichter Haushalt

Erfreulich ist: Die Gemeinde Großenseebach ist nach wie vor schuldenfrei. Jedoch reichen die laufenden Einnahmen 2026 nicht aus, um alle laufenden Ausgaben zu decken. Die Gemeinde muss 664.683 € aus dem Vermögenshaushalt — also aus der Rücklage — in den Verwaltungshaushalt übertragen.

Die allgemeine Rücklage wird 2026 von rund 4,22 Mio. € auf voraussichtlich 439.000 € abschmelzen — ein erheblicher Rückgang, der den finanziellen Spielraum der Gemeinde für die kommenden Jahre spürbar einengt. Für 2027 und 2029 zeichnet sich eine Kreditaufnahme ab (4,42 Mio. € bzw. 1,17 Mio. €), insbesondere durch die anstehenden Großinvestitionen wie etwa den anstehenden Neubau des Feuerwehrhauses.

Im Gemeinderat wurde offen diskutiert, dass strukturelle Lösungen für das Defizit im Verwaltungshaushalt gefunden werden müssen — sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite. Sowohl Verwaltung als auch die Rätinnen und Räte selbst wollen zeitnah Konsolidierungsvorschläge einbringen. Mittelfristig soll das Gewerbegebiet Nord-Ost III zusätzliche Steuereinnahmen bringen und die finanzielle Lage verbessern.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt mit 8-Ja zu 6-Nein-Stimmen die vorliegenden Entwürfe des Haushaltsplanes samt Anlagen und der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 (jeweils in der EDV-Fassung vom 20.05.2026) als Satzung.

Der Entwurf des Haushaltsplanes samt Anlagen sowie der Haushaltssatzungsentwurf, die der Sitzungsniederschrift beigefügt werden, sind Bestandteil dieses Beschlusses.


TOP 7: Feststellung des Ergebnisses der Einnahme- Überschussrechnung für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) "Gaststätte im Winkel" für das Jahr 2024

Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss 2024 für die gemeindeeigene Gaststätte „Im Winkel" festgestellt. Die Einnahme-Überschussrechnung wurde von einem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nach den geltenden steuerrechtlichen Vorschriften erstellt und weist einen Jahresverlust von 17.378,64 Euro aus. In die Rechnung fließen anteilige Gebäudekosten ein, die sich Gaststätte und Mehrzweckhalle teilen, etwa Versicherungen, Heizung und Wartung.

(Hinweis: Dieser Verlust betrifft die Gemeinde als Eigentümerin des Gebäudes — und hat nichts mit der wirtschaftlichen Lage der Gaststätte an sich bzw. deren Pächter zu tun.)

Beschluss (einstimmig):
Der Jahresfehlbetrag 2024 der Gaststätte „Im Winkel“ wird mit Jahresverlust lt. Einnahmeüberschussrechnung auf 17.378,64 Euro festgestellt.


TOP 8: Weitere Vertreter der Bürgermeister
Aufhebung des Beschlusses unter TOP 08 vom 27.05.2026

In der konstituierenden Sitzung vom 27. Mai 2026 hatte der Gemeinderat Gemeinderatsmitglied Werner Schorr und Gemeinderatsmitglied Ingrid Seifert als weitere Stellvertreter des Ersten Bürgermeisters bestimmt.

Im Nachgang stellte die Verwaltung fest, dass dies so nicht zulässig ist: Die Bayerische Gemeindeordnung schreibt vor, dass Stellvertreter des Bürgermeisters die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen müssen. Frau Seifert ist österreichische Staatsbürgerin und erfüllt diese Voraussetzung daher nicht.

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschloss, den unter TOP 08 der Sitzung vom 27.05.2026 ursprünglichen gefassten Beschluss aufzuheben. Als weiterer Stellvertreter des Ersten Bürgermeisters wurde nun allein Gemeinderatsmitglied Werner Schorr bestimmt. Dies wird in der Geschäftsordnung des Gemeinderates entsprechend festgehalten.


TOP 9: (wurde in der nichtöffentlichen Sitzung behandelt)


TOP 10: Anschaffung eines Gerätewagens Logistik (GW-L 2) für die Feuerwehr Großenseebach

Für die Freiwillige Feuerwehr Großenseebach wird ein neues Feuerwehrhaus mit drei Stellplätzen geplant. Die Feuerwehr verfügt derzeit über zwei Fahrzeuge — einen Mannschaftstransportwagen (MTW) und ein Löschgruppenfahrzeug (LF 10/6) — womit im neuen Feuerwehrhaus zwei Stellplätze automatisch förderfähig sind.

Damit auch der dritte Stellplatz staatlich gefördert werden kann, benötigte der Kreisbrandrat eine formelle Absichtserklärung des Gemeinderates: Die Gemeinde soll erklären, in den kommenden Jahren — im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten — einen Gerätwagen Logistik (GW-L 2) anschaffen zu wollen. Für ein gebrauchtes Fahrzeug dieser Art sind Kosten von rund 250.000 bis 300.000 Euro zu veranschlagen.

Beim in dieser Sitzung gefassten Beschluss handelt sich dabei ausdrücklich um eine unverbindliche Willenserklärung — keine Kaufzusage und keine feste Haushaltsverpflichtung. Die tatsächliche Anschaffung hängt von der künftigen Finanzlage der Gemeinde ab und bleibt einer späteren Entscheidung vorbehalten.

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beabsichtigt, in den kommenden Jahren im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde für die FFW Großenseebach einen Gerätewagen Logistik (GW-L 2) anschaffen zu wollen.


TOP 11: Bestätigung der anrechenbaren Zeiten auf die Wartezeit als Beamter auf Zeit nach Art. 21 Abs. 2 Satz 1 KWBG

Da Bürgermeister Jürgen Jäkel von diesem Tagesordnungspunkt persönlich betroffen war, nahm er weder an der Beratung noch Beschlussfassung teil. Die Sitzungsleitung übernahm bei diesem Tagesordnungspunkt die Zweite Bürgermeisterin Julia Klöhn.

Wer als ehrenamtlicher Bürgermeister sein Amt hauptberuflich ausgeübt hat — also mehr als die Hälfte seiner Arbeitskraft dafür aufgewendet hat — kann diese Zeit auf eine spätere Pensionsberechtigung als hauptamtlicher Bürgermeister anrechnen lassen. Voraussetzung ist ein entsprechender Beschluss des Gemeinderates.

Jürgen Jäkel hat in der vergangenen Wahlperiode sein Amt als ehrenamtlicher Erster Bürgermeister im Zeitraum 1. Mai 2020 bis 30. April 2026 mit mehr als 50 % seiner Arbeitskraft ausgeübt. Entsprechende Nachweise lagen der Verwaltung vor und wurden in der Sitzung auch dem Gemeinderat zur Einsicht vorgelegt. Mit 11 Ja- und 2 Nein-Stimmen erging folgender

Beschluss:
Die Amtszeit von Jürgen Jäkel als ehrenamtlicher Erster Bürgermeister vom 01.05.2020 bis 30.04.2026 wird gemäß Art. 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 KWBG vollständig auf die zehnjährige Wartezeit nach Art. 21 Abs. 1 Nr. 2 KWBG angerechnet.


 

 

TOP 12: Bauanträge; hier: OGTS-Anbau an die Grundschule

 

Neben der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für zwei Bauanträge von Bürgern, fasste der Gemeinderat bei diesem Tagesordnungspunkt auch zum OGTS-Erweiterungsanbau an der Grundschule Großenseebach einen wichtigen

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt einstimmig Kenntnis vom Antrag auf Baugenehmigung Erweiterungsbau an der Grundschule Großenseebach zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (OGTS) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 488 der Gemarkung Großenseebach und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB.

 


Das ist der Alt-Text
Erster Bürgermeister Jürgen Jäkel

Verschiedenes

Der Erste Bürgermeister Jürgen Jäkel informierte ...

  • … über einen Termin der Verwaltung (Bauamt) mit dem Staatlichen Bauamt, der Firma EDEKA und dem Planungsbüro, bei dem verschiedene Varianten der Verkehrsanbindung des zukünftigen Verbrauchermarktes sowie der geplanten Wohngebietserweiterung am Ortseingang in Richtung Großenseebach besprochen wurden
  • … dass kürzlich die Förderung für sämtliche bisher geplanten Ortsumgehungen in Bayern von staatlicher Seite aus gestrichen wurde. Davon ist auch Großenseebach betroffen. Die Alternativen Kreisverkehr und Ampelregelungen beeinflussen lt. Anfragen beim Staatlichen Bauamt (BGM verwies auf eine E-Mail aus dem Jahr 2021) ggf. den fließenden Verkehr übermäßig und würden wahrscheinlich abgelehnt. Darüber hinaus würde der Bau eines Kreisverkehrs nur als kommunale Sonderbaulast genehmigt, bei dem die Kosten allein bei der Kommune liegen. Geschätzt kamen dann wohl etwa eine Million Euro zusammen. Außerdem müsste die Gemeinde zunächst wohl mehrere hunderttausend Euro in Grundstückskäufe und Planungsleistungen investieren – ohne zu wissen, ob am Ende Aussicht auf Erfolg besteht. Angesichts der aktuellen Haushaltslage ein diskussionswürdiges Projekt.

Nächste Sitzungstermine

Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates finden am 23. Juli 2026 und voraussichtlich 17. September 2026 jeweils um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Großenseebach statt. Im August ist Sitzungspause.

 

Sitzungskalender online

Die Bekanntmachung der Sitzungen inklusive der vollständigen Tagesordnungen finden Sie als Aushänge in den Amtstafeln und auch immer (ab etwa eine Woche vor dem Sitzungstermin) unter www.grossenseebach.de/bis im Sitzungskalender unseres Bürger-Informations-Systems (BIS). Auch auf unserer Homepage (Aktuelles -> Veranstaltungen) und in der Bürger-App weist die Verwaltung auf die Termine hin.

 

Presseartikel zum Thema:

Die Rücklagen werden schmelzen: Großenseebach genehmigt Haushalt mit knapper Mehrheit
Nürnberger Nachrichten Plus (Bezahlschranke) vom 28.06.2026

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