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Veröffentlicht am: 28. Okt. 2024
28. Okt. 2024
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Aus dem Gemeinderat Großenseebach: Sitzung vom 10.10.2024

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Vormals nicht-öffentliche Beschlüsse

In Vollzug des Beschlusses der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 12. September 2024 wurde in öffentlicher Sitzung am 10. Oktober 2024 auf Grund des Wegfalls der Geheimhaltungsgründe folgende Beschlüsse bekannt gegeben:

  • Der Gemeinderat genehmigte die Auftragsvergabe der Planungsleistungen für die Ganztagesbetreuung zu einem Preis von 206.097,40 Euro an das Architekturbüro Rainer Eis (Erlangen).
  • Der Gemeinderat befürwortete und beschloss die Anschaffung von Akustikplatten für die gemeindliche Mehrzweckhalle zu einem Preis von 11.501,17 Euro bei der Fa. Kaiser Trockenbau (Erlangen).
  • Der Gemeinderat beschloss die Einrichtung von analogen Zusatztafeln für 6 Klassenzimmer der GrundschuleDer Auftrag wurde zum Angebotspreis von 4.000,00 Euro brutto an die Fa. Wende-Interaktiv erteilt.

Informationen

Vorstellung des Wärmekatasters für die Gemeinde Großenseebach

Freiwillige Umfrage Potenzialanalyse Wärmeplanung Großenseebach –

Das Wärmeplanungsgesetz ist zusammen mit dem Gesetz für erneuerbares Heizen am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Bis spätestens Mitte 2028 sollen alle rund 11.000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung haben: In Großstädten (Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern) sollen sie bis zum 30. Juni 2026 vorliegen, in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028. Kleinere Gemeinden (unter 10.000 Einwohner) können ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren vornehmen. Darüber entscheiden die Länder. In Bayern wird die landesrechtliche Umsetzung aktuell erst noch erarbeitet und soll voraussichtlich Anfang 2025 in Kraft treten.

Im Zug der erforderlichen Vorbereitung führte das vom Bürgermeister beauftragte Institut für Energietechnik IfE GmbH eine Bestandsanalyse per freiwilliger Umfrage in Großenseebach durch, bei der 900 Haushalte angeschrieben wurden. Von den 247 Rückläufen zeigten 157 Haushalte Interesse an einem Anschluss an ein mögliches Wärmenetz. Argumente von nicht interessierten Haushalten waren, dass Heizanlagen z. B. bereits erneuert waren, dass man noch abwarten wolle oder auch eine dann sich ergebende große Abhängigkeit vom Wärmenetz.

Eine sogenannte "Heatmap" (Hitzekarte)des Instituts zeigt, dass besonders für den Schulkomplex Handlungsbedarf besteht. Auch für die Reihenhaus-Siedlung wäre dann auf Grund der Auswertung sicherlich eine genauere Betrachtung ratsam. Leitungsverlegungen sollten sicherlich erst dann stattfinden, wenn dort ohnehin die Wege – im Zuge der Umgestaltung des neuen Dorfplatzes dort - gemacht werden müssen. Der Gemeinderat regte eine weitere Bürgerbefragung in der Reihenhaussiedlung an, um eine noch breitere Basis für die weiteren Überlegungen zu haben. Zudem wird es voraussichtlich eine staatliche Empfehlung geben, die Wärmeplanungskosten aus Synergiegründen am besten VG-übergreifend anzulegen.

Wärmeversorgungskonzept für den Komplex Schule/Mehrzweckhalle

Mehrzweckhalle Großenseebach – Die Mehrzweckhalle Großenseebach wird für Schulsport sowie Veranstaltungen von Schule, Gemeinde und Vereinen genutzt.

Erstmals am 13. Juni 2024 stellte das IfE GmbH dem Gemeinderat verschiedene Optionen zur Wärmeversorgung für den Schul- und Mehrzweckhallenkomplex vor. Auf Wunsch des Gremiums ergänzte das IfE die Präsentation später um weitere Optionen und stellte sich in der Sitzung am 10. Oktober erneut dem Gremium, um offene Fragen zu klären. In dieser Sitzung erläuterte Herr Schuller vom IfE, dass zwei Wärmepumpen mit einer Leistung von je 45–65 kW etwa 97 % des Heizbedarfs abdecken könnten; dies wäre auch bei extremer Kälte ausreichend. Sinnvoll wäre vermutlich, erst zu sanieren, bevor man ggf. die Wärmepumpenlösung etabliert. Die Investitionskosten lägen in einer Größenordnung von rund 400.000 Euro. Die sog. „Wärmegestehungskosten“ wären im Vergleich zu den anderen bereits vorgestellten Varianten eher hoch zu beziffern.

Auf Empfehlung des Bürgermeisters vertagte der Gemeinderat eine Entscheidung zur Wahl einer Option einstimmig, um die weitere gesetzliche Entwicklung des Wärmeplanungsgesetzes und die damit einhergehende landesrechtliche Umsetzung noch abzuwarten.

Das IfE wird in der Bürgerversammlung am 17. November mit vor Ort sein und zum Thema Wärmekataster referieren.


Beschlüsse

Neuerlass der Geschäftsordnung

Aufgrund kommunalrechtlicher Vorschriften und eines Hinweises von der Rechtsaufsicht des Landratsamtes wurde die Geschäftsordnung der Gemeinde Großenseebach durch die Verwaltung um Regelungen zum Thema „Besetzung von Ausschüssen“ ergänzt. Die Neufassung wurde vom Gremium einstimmig beschlossen.


Wussten Sie Eigentlich...?

Die Bekanntmachung der Sitzungen inklusive der vollständigen Tagesordnungen finden Sie als Aushänge in den Amtstafeln und auch immer (ab etwa eine Woche vor dem Sitzungstermin) unter www.grossenseebach.de/bis im Sitzungskalender unseres Bürger-Informations-Systems (BIS).


Verschiedenes

Das ist der Alt-Text
Untertitel hier

Der Bürgermeister informierte u.a., dass:

... die Trafostation in der Neuen Straße nach dem Brand im Juni ausgetauscht wurde. Die Bayernwerk Netz GmbH wird den 8631 Euro teuren „Ersatzneubau der Straßenbeleuchtungsanlage“, die dabei in Mitleidenschaft gezogen wurde, in naher Zukunft ausführen.

Außerdem lud er nochmals zur Bürgerversammlung am 17. November 2024 in die Mehrzweckhalle ein. Im Rahmen der Veranstaltung wird Herr Schuller vom IfE (Institut für Energietechnik) das Wärmekataster auch den Bürgerinnen und Bürgern vorstellen.


Nächste Sitzungstermine

Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates finden voraussichtlich am 14. November 2024 und 13. Dezember 2024 um 18 Uhr jeweils im Sitzungssaal des Rathauses Großenseebach statt.

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Achtung vor Schockanrufen
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13. Aug. 2026

Achtung vor Schockanrufen
Achtung vor Schockanrufen

Die Betrüger geben sich beispielsweise als Angehörige aus und setzen ihre Opfer mit einer angeblichen schweren Erkrankung oder einem Unfall unter Druck. Dabei kommen offenbar auch KI-generierte Stimmen zum Einsatz, die wie die Stimme eines Familienmitglieds klingen können. Anschließend werden häufig hohe Geldbeträge gefordert.

Bitte sprechen Sie mit Ihren Eltern, Großeltern, Angehörigen, Freunden und Bekannten über diese Betrugsmasche und sensibilisieren Sie insbesondere ältere Menschen.

Unser Tipp für Familien:
Vereinbaren Sie gemeinsam ein persönliches Codewort, das nur innerhalb der Familie bekannt ist. Wenn ein angeblicher Angehöriger am Telefon plötzlich Geld fordert oder eine Notlage schildert, lassen Sie sich das Codewort nennen. Kann die Person es nicht nennen, sollten Sie besonders vorsichtig sein.

Wichtig:

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen.
  • Beenden Sie das Gespräch und rufen Sie den Angehörigen unter der Ihnen bekannten Telefonnummer selbst zurück.
  • Informieren Sie im Zweifel die Polizei.

Bitte teilen Sie diese Information und sprechen Sie in Ihrer Familie darüber. Ein kurzes Gespräch und ein vereinbartes Codewort können helfen, Betrüger zu entlarven und Menschen vor einem hohen finanziellen Schaden zu schützen.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

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08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

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Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Termine sind nach vorheriger Vereinbarung (Tel. (09135) 73739-14) dienstags, mittwochs & donnerstags möglich

Rathaus Heßdorf
Mo, Di, Mi, Fr: 8.00 Uhr  – 12.00 Uhr
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